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Webinar
Das Ausschreibungs – ABC Nationales Vergaberecht
- Termin auf Anfrage
- online
- auf Anfrage
1.das öffentliche Auftrags-, Beschaffungs-, Verdingungswesen
2.die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften, die ein Träger öffentlicher
Gewalt bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen, die er
zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, zu beachten hat
3. Rechts- und Verfahrensregeln
4. Bieter Rechtsschutz wegen der Verletzung der Verfahrensregeln
5. Aufgaben und Ziele des Vergaberechts
6.Wettbewerbsverletzungen der Auftraggeber und Auftragnehmer
7. das „Government Procurement Agreement“ (GPA) mit allen Details wie
Schwellenwerte, Fristen, Modalitäten der Ausschreibungsveröffentlichung,
Ausschluss von Bietern, Klagerecht Bieter, Anspruch auf ein fehlerfreies
Verfahren u.v.m.
8. Wettbewerbsbeschränkungen
9. Schwellenwerte
10. für (fast) jede Leistung ein 8-stelliger Zahlencode + Prüfziffer gleich
CPV-codes von “Common Procurement Vocabulary“ gleich
“Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge“
11. EG – Vorschriften und – Richtlinien
Gesetze zur Modernisierung des Vergaberechts - Rechte und Pflichten
12. „Zweiteilung des Vergaberechts“ was heißt das??
13. VOB, VOL und VOF
14. § 97 GWB enthält allgemeine Grundsätze des Vergaberechts u.a.:
> Wettbewerbsgrundsatz
> Transparenzgebot
> Diskriminierungsverbot bzw. Gleichbehandlungsgrundsatz
> Förderung mittelständischer Interessen (Pflicht zur Losaufteilung)
> Vergabe an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen
(Eignung)
> angemessene Preise
> Förmliche Ausschreibung
15. § 101 GWB unterscheidet verschiedene Arten der Vergabe:
> Offenes Verfahren
> Nicht Offenes Verfahren
> öffentlicher Teilnahmewettbewerb
> Verhandlungsverfahren
> Verhandlungsverfahren nach öffentlicher Vergabebekanntmachung
> Verhandlungsverfahren ohne öffentliche Vergabebekanntmachung
> Wettbewerblicher Dialog
16. Regelung des Vergabeverfahrens: VOL, VOB und VOF
17. Präqualifikationssystem
18. Vergabehandbücher
19. Vergaberecht für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte
20. Vergaben außerhalb des Vergaberechts
21. Bezugnahme auf die tägliche Arbeit der Seminarteilnehmer?
Die Ausschreibung
> Abgabefrist /-termin
> Angebots /-gültigkeit, -öffnungstermin
> Ausschreibungsbedingungen – Vorschriften – Empfehlungen
> Spezielle Ausschreibungsunterlagen mit Leistungsmatrix, Gestaltung,
Checklisten und Formulare
> Finanzierung
> Die verschiedenen Ausschreibungsarten (genormte, differenzierte…)
> Neues Ausschreibungsrecht
> Ausschreibung nach VOB/VOL
> Die öffentliche Vergabe in Abgrenzung zur beschränkten Ausschreibung und
freihändigen Vergabe im Überblick
> Kontaktadressen und Datenbanken
> Internet – Nutzung + Ausschreibung via Internet
> die Auswertung der Ausschreibung
> Fallübungen
> Bezug zur Problem – und Aufgabenstellung der Teilnehmer
Das Ausschreibungs – ABC Nationales Vergaberecht - Inhouse
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
1.das öffentliche Auftrags-, Beschaffungs-, Verdingungswesen
2.die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften, die ein Träger öffentlicher
Gewalt bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen, die er
zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, zu beachten hat
3. Rechts- und Verfahrensregeln
4. Bieter Rechtsschutz wegen der Verletzung der Verfahrensregeln
5. Aufgaben und Ziele des Vergaberechts
6.Wettbewerbsverletzungen der Auftraggeber und Auftragnehmer
7. das „Government Procurement Agreement“ (GPA) mit allen Details wie
Schwellenwerte, Fristen, Modalitäten der Ausschreibungsveröffentlichung,
Ausschluss von Bietern, Klagerecht Bieter, Anspruch auf ein fehlerfreies
Verfahren u.v.m.
8. Wettbewerbsbeschränkungen
9. Schwellenwerte
10. für (fast) jede Leistung ein 8-stelliger Zahlencode + Prüfziffer gleich
CPV-codes von “Common Procurement Vocabulary“ gleich
“Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge“
11. EG – Vorschriften und – Richtlinien
Gesetze zur Modernisierung des Vergaberechts - Rechte und Pflichten
12. „Zweiteilung des Vergaberechts“ was heißt das??
13. VOB, VOL und VOF
14. § 97 GWB enthält allgemeine Grundsätze des Vergaberechts u.a.:
> Wettbewerbsgrundsatz
> Transparenzgebot
> Diskriminierungsverbot bzw. Gleichbehandlungsgrundsatz
> Förderung mittelständischer Interessen (Pflicht zur Losaufteilung)
> Vergabe an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen
(Eignung)
> angemessene Preise
> Förmliche Ausschreibung
15. § 101 GWB unterscheidet verschiedene Arten der Vergabe:
> Offenes Verfahren
> Nicht Offenes Verfahren
> öffentlicher Teilnahmewettbewerb
> Verhandlungsverfahren
> Verhandlungsverfahren nach öffentlicher Vergabebekanntmachung
> Verhandlungsverfahren ohne öffentliche Vergabebekanntmachung
> Wettbewerblicher Dialog
16. Regelung des Vergabeverfahrens: VOL, VOB und VOF
17. Präqualifikationssystem
18. Vergabehandbücher
19. Vergaberecht für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte
20. Vergaben außerhalb des Vergaberechts
21. Bezugnahme auf die tägliche Arbeit der Seminarteilnehmer?
Die Ausschreibung
> Abgabefrist /-termin
> Angebots /-gültigkeit, -öffnungstermin
> Ausschreibungsbedingungen – Vorschriften – Empfehlungen
> Spezielle Ausschreibungsunterlagen mit Leistungsmatrix, Gestaltung,
Checklisten und Formulare
> Finanzierung
> Die verschiedenen Ausschreibungsarten (genormte, differenzierte…)
> Neues Ausschreibungsrecht
> Ausschreibung nach VOB/VOL
> Die öffentliche Vergabe in Abgrenzung zur beschränkten Ausschreibung und
freihändigen Vergabe im Überblick
> Kontaktadressen und Datenbanken
> Internet – Nutzung + Ausschreibung via Internet
> die Auswertung der Ausschreibung
> Fallübungen
> Bezug zur Problem – und Aufgabenstellung der Teilnehmer
Fernlehrgang
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer - Online-Lehrgang
- Beginn jederzeit möglich
- online
- 395,00 €
Wir bieten wöchentliche Starttermine – jeweils am Donnerstag – an.
Das Ziel dieses Kurs ist der sichere Umgang mit erbschaft- und schenkungsteuerlichen Fragestellungen. Sie sind nach Abschluss dieses Lehrgangs in der Lage, nicht nur die relevanten Erbschaft- und Schenkungsteuerfälle zu identifizieren, sondern auch die maßgebliche Bemessungsgrundlage in Gestalt der tatsächlichen Bereicherung nach Maßgabe des Bewertungsgesetzes zu ermitteln. Sei es Grund- oder Unternehmensvermögen sowie andere Vermögensgegenstände (Beteiligungen, Finanzinstrumente etc.), mit Abschluss dieses Lehrgangs sind Sie sicher in der Bewertung der maßgeblichen Erbschaft oder Schenkung.
Sie lernen zu Hause oder am Arbeitsplatz mit Skripten und Online-Trainings.
- 17.08.2026- 18.08.2026
- Köln
- 1.713,60 €
E-Learning
Gewerbeimmobilienverwaltung (Live-Online)
- 17.08.2026- 18.08.2026
- online
- 1.542,24 €
- 20.08.2026- 21.08.2026
- Köln
- 1.654,10 €
E-Learning
Immobilienbewertung (Live-Online)
- 20.08.2026- 21.08.2026
- online
- 1.488,69 €
E-Learning
Immobilien Projektentwicklung (Live-Online)
- 20.08.2026- 21.08.2026
- online
- 1.488,69 €
- 03.09.2026
- Dresden
- 320,00 €
Die Bewertung eines Erbbaurechtes auf Basis der Vorgaben der ImmoWertV sowie der nachgelagerten ImmoWertA erscheint auf den ersten Blick nicht schwer, insbesondere wenn der zuständige Gutachterausschuss einen Erbbaurechtsfaktor oder Erbbaurechtskoeffizienten ausweist.
Das Problem ist oftmals allerdings (analog zu Volleigentumen), dass die Daten / ausgewerteten Kauffälle der Gutachterausschüsse „etwas dünn“ sind und somit oftmals nur „grobe“ Anhaltswerte (liefern). Das Seminar bringt „etwas Licht ins Dunkle“, denn ohne das Verstehen, wie der Markt und somit die Marktteilnehmer „ticken“, ist die Bewertung von Erbbaurechten schwierig.
