Seminar - aas Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH
Termin | Ort | Preis* |
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01.07.2024- 05.07.2024 | Köln | 1.773,10 € |
Bildung und Aufgaben eines IT-Ausschusses
Die Bildung des Ausschusses nach § 28 BetrVG / Die Besetzung des Ausschusses: Wer ist dabei? / Welche Aufgaben können auf den Ausschuss übertragen werden? / Geschäftsführung des IT-Ausschusses / Erfolgreiches Zusammenarbeiten von IT-Ausschuss und Betriebsrat
Technische Grundlagen
Wo und wie werden Daten im Netz gespeichert? / Wie können Arbeitnehmer überwacht werden? / Besondere Möglichkeiten von ERP-Systemen wie SAP / Betriebliche Regelungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Verhaltens- und Leistungskontrolle / Durchsetzungsmöglichkeiten für den Betriebsrat
Rechtliche Grundlagen zum Datenschutz
Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen / EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), BetrVG
Gläserner Betrieb und gläserne Mitarbeiter?
Welche Informationen dürfen gesammelt werden? / Wie erfolgt eine Auswertung? / Wie kann der IT-Ausschuss die Arbeitnehmerrechte schützen?
Informationen für den IT-Ausschuss
Das echte Mitbestimmungsrecht bei technischen Einrichtungen zur Arbeitnehmerüberwachung / Inhalt und Umfang des Mitbestimmungsrechts aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG / Informationspflichten des Arbeitgebers / Was heißt umfassende und rechtzeitige Unterrichtung und Beratung? / Die Beauftragung von Sachverständigen, insbesondere bei Einführung und Anwendung Künstlicher Intelligenz (KI) – das ist zu beachten! / Betriebsvereinbarung, Einigungsstelle und arbeitsgerichtliches Verfahren