Seminar - aas Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH
Termin | Ort | Preis* |
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10.06.2024- 14.06.2024 | Damp | 1.832,60 € |
Grundsätze zu den Informationsrechten des Betriebsrats
Reichweite des Informationsrechts / Ist ein besonderer Anlass für den Informationsanspruch erforderlich? / Dürfen Informationen mit Hinweis auf Geschäftsgeheimnisse zurückgehalten werden? / Darf sich der Betriebsrat die Informationen selbst beschaffen? / Darf der Betriebsrat eigene Mitarbeiterbefragungen durchführen? / Aufbau eines eigenen Informationskonzepts des Betriebsrats / Aktenablage im Betriebsratsbüro
Auskunftsrecht über Arbeitszeiten
Umfang des Informationsrechts des Betriebsrats / Dokumentationspflichten des Arbeitgebers / Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
Einsicht in die Gehaltslisten
Wer darf die Einsichtnahme vornehmen? / Muss ein besonderer Anlass bestehen? / Müssen die Listen anonymisiert sein? / Können Beschäftigte die Einsicht des Betriebsrats verhindern? / Müssen dem Betriebsrat die Gehaltslisten zur Verfügung gestellt werden? / Auswirkungen des EntgTranspG
Auskunftsanspruch des Betriebsrats über sog. „sensitive Daten“
Was sind „sensitive Daten“? / Anforderungen an das Auskunftsverlangen / „Datenschutz im Betriebsratsbüro“ als Voraussetzung für den Informationsanspruch / Bedeutung des § 79a BetrVG / Gesundheitsdaten und Einverständnis des Betroffenen beim BEM
Informationsrechte bei Einstellungen und Versetzungen
Umfang und Zeitpunkt der Unterrichtung / Vorlage von Bewerbungsunterlagen / Ergänzung/Nachholung/Rechtsfolge fehlender oder unzureichender Information / Einstellung von Leiharbeitnehmern
Informationsrechte bei Kündigung
Adressat, Form und Frist der Information / Inhalt und Umfang der Information / Rechtsfolge einer fehlerhaften Information des Betriebsrats
Auskunftsanspruch über die Personalplanung
Auftragslage und Jahresplanung – Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsausschuss / Personalbedarfsplanung Schritt für Schritt
Informationsrechte des Betriebsrats bei Betriebsänderungen gem. § 111 BetrVG
Zeitpunkt der Beteiligung des BR / Inhalt, Umfang und Form / Unterlassungsanspruch bei fehlender/unzureichender Information?
Informationsrechte anderer betriebsverfassungsrechtlicher Gremien
Die Informationsrechte des Wirtschaftsausschusses / Unterrichtung des Betriebsrats bei Fehlen eines Wirtschaftsausschusses / Worüber darf/muss der Wirtschaftsausschuss den BR/GBR unterrichten? / Informationsrechte des Wahlvorstands im Rahmen der Betriebsratswahlen