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Gefahrstoffbeauftragter

Seminar - Umweltinstitut Offenbach GmbH - Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Dreitägiger Lehrgang für ein sicheres Gefahrstoffmanagement gemäß Gefahrstoffverordnung, REACh-, CLP-Verordnung und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Termin Ort Preis*
08.07.2024- 10.07.2024 Offenbach am Main 979,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Mit dem Inkrafttreten der novellierten Gefahrstoffverordnungwurde das europäische Gemeinschaftsrecht, insbesondere die Vorgaben der REACh-Verordnung undCLP-Verordnung, umgesetzt und die Eigenverantwortungdes Firmeninhabers bzw. des Geschäftsführers deutlich verschärft. Obwohl es weiterhin keine explizite gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines/einer 'Gefahrstoffbeauftragten' gibt, ist das Aufgaben- und Tätigkeitsprofil für ein funktionierendes Gefahrstoffmanagement unabdingbar und sowohl firmenintern als auch externe Dienstleistung nachgefragt.

Der Firmeninhaber ist verpflichtet, die mit der Arbeit verbundene Gefährdung zu erfassen und zu beurteilen. Diese Gefährdungsbeurteilung muss von einerfachkundigen und zuverlässigen Person(§ 6 Abs. 11 GefStoffV) vorgenommen werden. Die Fachkunde setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Neben einer geeigneten Berufsausbildung, der entsprechenden Berufserfahrung bzw. berufliche Tätigkeit muss die Person Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich Gefahrstoffe vorweisen. Diese Kenntnisse können z.B. im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen erworben werden. 

Sogenannte Gefahrstoffbeauftragte beraten die Geschäftsführung, die Fachabteilungen sowie die Mitarbeiter in allen Fragen, die für den Umgang mit Gefahrstoffen bedeutsam sind. Dies betrifft auch die Zusammenarbeit mit anderen Firmen. Er sollte eine enge Kooperation mit der Sicherheitsfachkraft bzw. dem Sicherheitsbeauftragten sowie den Umweltschutzbeauftragten pflegen und kann als Schnittstelle zu den Behörden und dem Versicherer fungieren.

Für die Funktion als 'Gefahrstoffbeauftragte/r' werden Fachkenntnisse gefordert, etwa zu Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, zu den Anforderungen an die Lagerung und Aufbewahrung oder zu Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Zum Erwerb dieser notwendigen Fachkenntnisse eignet sich der vorliegende Lehrgang.


Inhalte

Europäische und nationale Rechtsvorschriften

  • REACh-Verordnung
  • CLP-Verordnung
  • Beschränkungsrichtlinie
  • Agenzienrichtlinie
  • Chemikaliengesetz
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Biostoffverordnung
  • Chemikalienverbotsverordnung
  • Berufsgenossenschaftliches Regelwerk

Die Gefahrstoffverordnung

  • Gefahrstoffinformation
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Schutzmaßnahmen
  • Organisatorische Maßnahmen
  • Funktion und Aufgaben des/r Gefahrstoffbeauftragten

Was sind Gefahrstoffe? - Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen

Bedeutung und Zweck des Sicherheitsdatenblattes

Unterscheidung von Gefahrstoff und Gefahrgut

Entsorgung von Gefahrstoffen

Anlagensicherheit, Explosionsschutz

  • Europäische Regelungen 
  • Explosionsschutzmaßnahmen
  • Gefahren durch brennbare Flüssigkeiten, Stäube, Pulver und Pasten, Zündquellen
  • Erstellung des Explosionsschutzdokuments

Gefahrstoffe - Verantwortlichkeit, Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände

Ermittlungs- und Beurteilungspflichten nach Gefahrstoffverordnung

  • Schutzpflichten 
  • Informationsbeschaffung §§ 7 bis 12 GefStoffV
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Rangfolge der Schutzmaßnahmen
  • Grenzwerte laut GefStoffV

Regelungen zur Lagerung von Gefahrstoffen

Übung: Unterweisung der Mitarbeiter

Überwachungspflicht

Dauer/zeitlicher Ablauf:
3
Ziele/Bildungsabschluss:

Folgende Fragestellungen beantwortet der Lehrgang:

  • Welche Aufgaben sollte / kann der Gefahrstoffbeauftragte übernehmen?
  • Wie kann er seine Arbeit organisieren?
  • Was schreibt das Gefahrstoffrecht vor?
  • Und ganz wichtig: Wie erfolgt die praktische Umsetzung?
Zielgruppe:

Fach- und Führungskräfte, Umweltbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Lehr- u. Ausbildungspersonal, für das Gefahrstoffmanagement verantwortliche Mitarbeiter, z. B. aus der Chemiebranche, der metallverarbeitenden Industrie, der Textil- und Elektroindustrie sowie Betreiber und Planer von Lager- und Umschlagseinrichtungen, Technische Beamte und Gewerbeaufsichtsbeamte und Behördenvertreter, die mit der Prüfung der Umsetzung der Gefahrstoffvorschriften beauftragt sind.

Seminarkennung:
48
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