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Häusliche Gewalt – Schnittstellen von Straf-, Sozial- und Familienrecht

Seminar - DeutscheAnwaltAkademie GmbH

Gewalt in Familie und Partnerschaft ist ein Massenphänomen mit steigenden Fallzahlen und hoher Dunkelziffer. Zugleich handelt es sich häufig um eilbedürftige, emotional hoch belastete Mandate mit komplexen Mehrfachverfahren (Familiengericht, Strafverfahren, Jugendamt, Sozialleistungsträger, Ausländerbehörde). Für eine effektive Interessenvertretung müssen familien-, zivil-, straf-, polizei- und sozialrechtliche Instrumente miteinander verzahnt, Fristen und Zuständigkeiten richtig genutzt und typische verfahrens- sowie kostenrechtliche Stolperfallen vermieden werden. Im Seminar werden anhand aktueller Statistik, Praxisfällen und Rechtsprechung die wichtigsten materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundlagen des Gewaltschutzes dargestellt und in einem 3-säuligen Schutzkonzept (Familien-/Zivilrecht – Strafrecht – Polizeirecht) systematisiert. Muster (u. a. Anträge nach GewSchG, BGB, SGB XIV, UVG, Anregungen im Kinderschutzverfahren), Checklisten und Formulierungshilfen erleichtern die unmittelbare Umsetzung in der eigenen Praxis.
Termin Ort Preis*
19.11.2026 Hamburg 429,59 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Mandantinnen und Mandanten in Fällen häuslicher und familiärer Gewalt beraten und vertreten und dabei Schnittstellen zwischen Familien-, Zivil-, Straf-, Polizei- und Sozialrecht sicher beherrschen möchten. Besonders geeignet ist es für Fachanwältinnen und Fachanwälte im Familien-, Sozial- und Strafrecht.

Gewalt in Familie und Partnerschaft ist ein Massenphänomen mit steigenden Fallzahlen und hoher Dunkelziffer. Zugleich handelt es sich häufig um eilbedürftige, emotional hoch belastete Mandate mit komplexen Mehrfachverfahren (Familiengericht, Strafverfahren, Jugendamt, Sozialleistungsträger, Ausländerbehörde). Für eine effektive Interessenvertretung müssen familien-, zivil-, straf-, polizei- und sozialrechtliche Instrumente miteinander verzahnt, Fristen und Zuständigkeiten richtig genutzt und typische verfahrens- sowie kostenrechtliche Stolperfallen vermieden werden. Im Seminar werden anhand aktueller Statistik, Praxisfällen und Rechtsprechung die wichtigsten materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundlagen des Gewaltschutzes dargestellt und in einem 3-säuligen Schutzkonzept (Familien-/Zivilrecht – Strafrecht – Polizeirecht) systematisiert. Muster (u. a. Anträge nach GewSchG, BGB, SGB XIV, UVG, Anregungen im Kinderschutzverfahren), Checklisten und Formulierungshilfen erleichtern die unmittelbare Umsetzung in der eigenen Praxis.
Ziele/Bildungsabschluss:
Familien- und zivilrechtlicher Gewaltschutz Gewaltschutzgesetz (Kontakt- und Näherungsverbote, Wohnungsüberlassung, Vollstreckung, Ordnungsmittel), Verhältnis zu anderen zivilrechtlichen Vorschriften. Berücksichtigung häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren, Kinderschutzmaßnahmen, Verbote und Aufenthaltsbestimmung nach § 1666 Abs. 3 BGB Verfahrensrechtliche Besonderheiten nach §§ 210 ff. FamFG, einstweiliger Rechtsschutz, Zuständigkeit, Opferschutz im familiengerichtlichen Verfahren sowie Kosten- und Verfahrenswertfragen (FamGKG, VKH) Strafrecht und Strafverfahren Typische Delikte bei häuslicher Gewalt, Bedeutung der Istanbul-Konvention und aktueller EGMR-Rechtsprechung Strafantrag, öffentliches Interesse, Ermittlungsstrategie, Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, Glaubwürdigkeitsbegutachtungen, Nebenklage, Opferanwalt, psychosoziale Prozessbegleitung und Einstellungsvarianten Polizeirechtliche Instrumente Wohnungs- und Platzverweis, Rückkehrverbote, Ingewahrsamnahme, Gefährderansprache und weitere gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen nach den Landespolizeigesetzen; Zusammenspiel mit familiengerichtlichem Gewaltschutz Sozialrechtliche Folgen und Ansprüche SGB II/SGB XII bei Auszug, Wegweisung und Frauenhausaufenthalt, Schutz der Adresse, Mehrbedarfe und Kosten der Unterkunft Unterhaltsvorschuss, neues soziale Entschädigungsrecht nach SGB XIV (inkl. psychischer Gewalt), typische Nachweisprobleme und Möglichkeiten der nachträglichen Korrektur fehlerhafter Bescheide) Besonderheiten bei Leistungen nach dem AsylbLG und aufenthaltsrechtliche Implikationen von Gewalt- und Trennungssituationen Internationale und europarechtliche Bezüge Istanbul-Konvention, EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, EU-Gewaltschutzverfahren und Anerkennung/Vollstreckung von Schutzanordnungen
Material:
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Mandantinnen und Mandanten in Fällen häuslicher und familiärer Gewalt beraten und vertreten und dabei Schnittstellen zwischen Familien-, Zivil-, Straf-, Polizei- und Sozialrecht sicher beherrschen möchten. Besonders geeignet ist es für Fachanwältinnen und Fachanwälte im Familien-, Sozial- und Strafrecht.
Seminarkennung:
71260-26_2
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