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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.627 Schulungen (mit 10.780 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

Webinar

  • 24.10.2025
  • online
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Das aktuelle Praxis-Webinar zeigt Ihnen die arbeits- und datenschutzrechtlichen Grenzen sowohl bei Homeoffice als auch bei mobilen Arbeiten auf und bietet konkrete Handlungsempfehlungen für die Umsetzung des Beschäftigtendatenschutzes. Des Weiteren werden Ihnen die konkreten Grenzen der Mitarbeiterkontrolle bei Homeoffice als auch bei mobilen Arbeiten praxisnah dargestellt.

Es gilt:

  • genau zu wissen, was Sie tun sollten und was gesetzlich erlaubt ist.
  • Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu Ihrem Vorteil zu nutzen.
  • sich effektiv vor arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zu schützen.

  • 27.10.2025- 28.10.2025
  • Dortmund
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2025 bringt mit der IED 2.0 strengere Umweltstandards für Industrieanlagen. Parallel werden die BREFs überarbeitet, um Emissionsgrenzwerte und Ressourceneffizienz neu zu definieren. Die Veranstaltung gibt Ihnen die Werkzeuge an die Hand, um den aktuellen Entwicklungen im Immissionsschutzrecht effektiv zu begegnen.

  • 10.07.2025
  • Stuttgart
  • 785,40 €
14 weitere Termine

Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse gemäß § 5 Absatz 2 OStrV, TROS Laserstrahlung und DGUV Grundsatz 303-005

  • 30.10.2025- 31.10.2025
  • Wuppertal
  • 1.290,00 €


Jedes Unternehmen ist dafür verantwortlich, elektrische Anlagen und Betriebsmittel fachgerecht zu betreiben und sie regelmäßig messtechnisch auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Um Gefährdungen zu vermeiden, darf diese Aufgabe nur qualifizierten Fachkräften übertragen werden. Das schreiben die einschlägigen Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung sowie der DGUV- und VDE-Normen vor – zum Beispiel die DIN VDE 0100-600.

Dieses Seminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse, um als befähigte Person Prüfungen elektrischer Geräte im Unternehmen verantwortlich durchzuführen. Dazu erläutert es den Stand der Technik und die Regeln für den Betrieb elektrischer Anlagen.

Im Messpraktikum am zweiten Tag führen Sie die wichtigsten Prüf- und Messverfahren unter Anleitung selbsttätig durch. Sie lernen die Handhabung der Messgeräte kennen und erfahren, wie Sie die Messergebnisse fachgerecht dokumentieren und beurteilen.

  • 03.11.2025
  • Paderborn
  • 374,85 €


Die jährliche Unterweisung von Schaltberechtigten ist gemäß DGUV Vorschrift 1 Unternehmerpflicht und muss von der vorgesetzten Elektrofachkraft überwacht werden. Da bei Spannungen über 1 KV besondere Gefahren auftreten, muss hier zusätzlich unterwiesen werden. In dieser Jahreunterweisung Schaltberechtigung lernen Sie die Inhalte der aktuellen Arbeitsschutzvorschriften im Bereich der Schaltberechtigung kennen. Hier können Sie auch Fragen aus Ihrer beruflichen Praxis stellen.

  • 22.09.2025- 26.09.2025
  • Potsdam
  • 1.558,90 €
1 weiterer Termin

Die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen in Entsorgungsfachbetrieben und Abfalltransportunternehmen bzw. Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle, die nicht gemäß EfbV zertifiziert sind, müssen entsprechend der Entsorgungsfachbetriebeverordnung sowie der Anzeige- und Erlaubnisverordnung die notwendige Zuverlässigkeit und Fachkunde für ihren Tätigkeitsbereich besitzen. Dazu ist u.a. die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Grundlehrgang mit vorgeschriebenen Lehrinhalten erforderlich. 
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Fachkundenachweis für den "Betriebsbeauftragter für Abfall" (siehe "Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall nach § 9 Abs. 1 AbfBeauftrV sowie im Sinne der §§ 59 und 60 KrWG") zu erhalten.

  • 03.11.2025- 07.11.2025
  • Hannover
  • 1.892,10 €


Arbeitsplätze sicher und gesund gestalten

E-Learning

  • 05.11.2025
  • online
  • 355,00 €


Die Betreiberverantwortung umfasst insbesondere die Einhaltung der Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzmaßnahmen und die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Ebenso wichtig ist die Anwendung der Dokumentationspflicht für Eigen- und Fremddienstleistungen. Die Umsetzung der gesetzlichen Betreiberpflichten ist nicht nur im strafrechtlichen Sinne wichtig, sondern sollte auch aus zivilrechtlicher Perspektive beachtet werden. Eine sorgfältige Berücksichtigung von Risiken und Gefahren kann dazu beitragen, hohe Schadensersatzforderungen zu vermeiden.
Durch umfassende Kenntnis der gesetzlichen Betreiberpflichten lassen sich Risiken und Gefahren erkennen, einschätzen und abwenden.

In diesem Seminar erhalten Sie anhand zahlreicher Praxisbeispiele Grundlagenwissen über den Umfang der Betreiberverantwortung und die damit verbundenen Maßnahmen für eine rechtssichere Umsetzung der gesetzlichen Betreiberpflichten und Dokumentationsanforderungen.

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Fortbildungsnachweis über 6 Zeitstunden zur Vorlage nach § 34c Abs. 2a der GewO und § 15b MaBV.

  • 05.11.2025- 06.11.2025
  • Köln
  • 1.713,60 €


Laut der DGUV Regel 103-011, der neuen DIN EN 50110-1 und des Arbeitsschutzgesetzes haben Unternehmen die notwendige Befähigung der Sperrkassierer/Zählermonteure zu prüfen. Alle vier Jahre muss eine Auffrischungsschulung absolviert werden. Wer diese Tätigkeit vier Jahre lang nicht ausgeübt hat, muss erneut einen Grundausbildungslehrgang besuchen.

  • 06.11.2025- 07.11.2025
  • Dortmund
  • 1.178,10 €


Im Laufe der letzten Jahre hat sich gezeigt, dass die Rolle des
Themas Nachhaltigkeit in Unternehmen immer wichtiger wird,
um den globalen, ökonomischen und ökologischen Anforderungen
standzuhalten.
Die Sicherstellung, dass Unternehmen umwelt- und ressourcenschonend
sowie sozial verträglich wirtschaften, ist die Aufgabe
des Nachhaltigkeitsbeauftragten. Im Rahmen des Seminars
werden die rechtlichen Grundlagen der Berichterstattung zu
Nachhaltigkeitsthemen und über die Standards der Berichterstattung
vorgestellt. Es wird besprochen, wie Nachhaltigkeit
in die bestehenden Managementsysteme integriert werden
kann und welche Prozesse im Unternehmen dafür angestoßen
werden müssen. Die Teilnehmenden lernen, zukünftig Nachhaltigkeitsaspekte
in die bestehenden betrieblichen Abläufe zu
integrieren und zu berücksichtigen.
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