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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.659 Schulungen (mit 12.001 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 23.03.2026- 27.03.2026
  • Hamburg
  • 1.654,10 €


Das arbeitsrechtliche Know-how für die JAV

  • 23.03.2026- 27.03.2026
  • Wiesbaden
  • 2.433,55 €


Brände in Krankenhäusern, Kliniken, Altenheimen und vergleichbaren Einrichtungen haben häufig gravierende Folgen. Deshalb sind hier Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes sowie die Schulung und Unterweisung von Mitarbeitenden rund um den Brandschutz besonders wichtig, aber auch besonders komplex. Umso entscheidender ist es, einen gut ausgebildeten Brandschutzbeauftragten zu haben, um alle notwendigen Maßnahmen umzusetzen, zu überwachen und gegebenenfalls zu optimieren.
Eine passgenaue Ausbildung bietet der zweiwöchige VdS-Lehrgang „Brandschutzbeauftragter für Krankenhäuser“, der sich schon seit 1994 bewährt: Er ist gezielt auf die Herausforderungen in den vorgenannten Einrichtungen ausgerichtet. Alle Referierenden sind bestens mit diesem Umfeld vertraut.
In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für einen gemeinsamen Abend, Schulungsunterlagen, Prüfungen, Zertifikate, Pausengetränke und Mittagessen enthalten.
Dauer des Lehrgangs
74 Unterrichtseinheiten (UE) bzw. 55,5 Zeitstunden gemäß IDD, aufgeteilt auf 10 Tage.
Voraussetzungen
Teilnehmende sollten über folgende Fähigkeiten verfügen:

abgeschlossene Berufsausbildung
Kenntnisse der betrieblichen Abläufe und Gefahren
angemessenes technisches Verständnis
ausreichende Kommunikationsstärke
hohe Zuverlässigkeit
In der Regel wird mit der Baugenehmigung bzw. bereits im Brandschutznachweis / Brandschutzkonzept oder aber als Auflage des Versicherers die Bestellung von Brandschutzbeauftragten in Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen gefordert.
Hintergrund dieser Forderung ist, dass Krankenhäuser, sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Personen und Wohnheime sowie Tageseinrichtungen für Kinder, Menschen mit Behinderung und alte Menschein als „bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung nach § 51 – Sonderbauten der Musterbauordnung  (MBO) eingestuft werden.
Somit gelten die entsprechenden Sonderbauverordnungen (SBauVO)  der Länder, in denen besondere Anforderungen an den Brandschutz formuliert sind und somit in der Regel auch die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gefordert wird.
Darüber hinaus gelten neben dem Bauordnungsrecht die Regelungen des Arbeitsschutzrechtes, der Berufsgenossenschaften oder auch ganz allgemein die sogenannten Verkehrssicherungspflichten
Gemäß DGUV Information 205-003 : 2020-12 Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten sowie der gleichlautenden Regelwerke vfdb 12-09/01 und VdS 3111 kann sich auch aus der Gefährdungsbeurteilung die Notwendigkeit, Brandschutzbeauftragte zu bestellen, ergeben.
Da im Regelfall in einem Krankenhaus eine Brandgefahr be­steht, die über die einer normalen Brandgefahr (definiert als ähnlich einer Büronutzung), sind besondere Maßnahmen zur Erreichung der Schutzziele erforderlich. Zur Um­setzung, Überwachung und Anpassung dieser Maßnahmen sollte dann ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden.
E-Learning
Zusätzlich erhalten Lehrgangsteilnehmende Zugang zu einem E-Learning-Bereich, der unter anderem verschiedene Richtlinien, Gesetze, nützliche Zusatzinformationen sowie ein Selbstlernmodul für das wichtige Themenfeld des baulichen Brandschutzes enthält. Die E-Learning-Umgebung wird laufend ausgebaut.
Informationen und Beratung
Für alle Fragen zum Thema Brandschutzbeauftragte sowie zu Inhalten, Ablauf oder Anforderungen des VdS-Lehrgangs stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Rufen Sie uns an für eine persönliche Beratung!
Fortbildung von Brandschutzbeaufragten
Regelmäßige Fortbildung ist für Brandschutzbeauftragte (BSB) unabdingbar. Hier finden Sie eine Übersicht über VdS-Lehrgänge und-Fachtagungen, die besonders für die BSB-Fortbildung geeignet sind.

  • 23.03.2026- 27.03.2026
  • Frankfurt am Main
  • 2.374,05 €


Trainingskurs entsprechend CQI IRCA-Richtlinie zur Auditierung von Umweltmanagementsystemen.

Webinar

  • 24.03.2026
  • online
  • 232,05 €


Das Ausbildungs- und Arbeitsrecht gehört zu den Kernbereichen der Wirtschafts- und Sozialkunde in der Abschlussprüfung. Viele Auszubildende haben jedoch Schwierigkeiten, die gesetzlichen Regelungen rund um Ausbildungsvertrag, Rechte und Pflichten, Kündigungsschutz oder Jugendarbeitsschutz sicher zuzuordnen. Da diese Themen im Unterricht oft nur oberflächlich behandelt werden, entstehen Unsicherheiten, die sich direkt in der Verbundprüfung zeigen.

Dieses Seminar bietet eine strukturierte, gut verständliche Wiederholung aller prüfungsrelevanten Inhalte. Ihre Auszubildenden lernen, wie ein Ausbildungsverhältnis rechtlich aufgebaut ist, welche Pflichten beide Vertragsparteien haben und welche Besonderheiten während Probezeit, Berufsschule oder bei minderjährigen Auszubildenden gelten. Auch der Übergang in ein Arbeitsverhältnis sowie typische Fragestellungen zum Kündigungsschutz werden praxisnah erklärt.

Durch Beispiele aus dem Prüfungsalltag, klare Definitionen und anschauliche Fallbesprechungen gewinnen die Teilnehmenden Sicherheit und Verständnis. Offene Fragen können jederzeit eingebracht werden, sodass bestehende Unsicherheiten gezielt geklärt werden.

  • 11.03.2026- 12.03.2026
  • Hattingen
  • 1.005,55 €
8 weitere Termine

04-914 - Erst- und Wiederholungsprüfungen von Photovoltaikanlagen nach DIN VDE 0100-712, DIN VDE 0126-23-1, DIN VDE 0126-23-2 und DGUV-Information 203-080 Praxislehrgang: Qualifikation als zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV und TRBS 1203

Webinar

  • 26.03.2026
  • online
  • 70,21 €
1 weiterer Termin

Die Prüfung zum internen Arbeitsschutzauditor richtet sich an alle Teilnehmenden die an dem Kurs Ausbildung zum internen Arbeitsschutzauditor teilgenommen haben.


Auf Wunsch kann nach Abschluss des Seminars Ausbildung zum internen Arbeitsschutzauditor  zur Lernkontrolle zusätzlich eine Prüfung gebucht und absolviert werden. Diese wird bei erfolgreicher Teilnahme auf dem Zertifikat extra ausgewiesen.

  • 01.04.2026
  • Köln
  • 874,65 €



Die Brandschutzordnung ist eine auf das Objekt zugeschnittene Zusammenfassung aller Regelungen zur Brandverhütung und für das Verhalten im Ernstfall. Brandschutzordnungen werden unter anderem von der Gesetzgebung gefordert (z. B. Sonderbauverordnung NRW – Versammlungsstätten) und in vielen Fällen auch von den Versicherern. Grundsätzlich ist eine Brandschutzordnung für jedes Unternehmen und jede Einrichtung sinnvoll und empfehlenswert, um den Brandschutz optimal zu organisieren.
Nach der DIN 14096 müssen Brandschutzordnungen stets auf aktuellem Stand gehalten und mindestens alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person überprüft werden. Zudem enthält die DIN (Ausgabe 05/2014) eine Reihe geänderter Anforderungen für die Teile A, B und C, sodass Aktualisierungen notwendig sind, um die eigene Brandschutzordnung DIN-gerecht zu halten.
Dieser Lehrgang vermittelt das notwendige Hintergrundwissen und die praktischen Fähigkeiten um Brandschutzordnungen normgerecht zu erstellen, zu optimieren sowie regelmäßig auf Aktualität zu überprüfen. Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs erhalten die Teilnehmenden ein VdS-Lehrgangszertifikat sowie einen Fachkundenachweis gemäß DIN 14096:2014-05.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 6,8 Zeitstunden.

  • 03.03.2026
  • Sulzbach
  • 493,85 €
6 weitere Termine

01-02 - Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858 Sachkunde nach DIN 1999-100

E-Learning

  • 16.04.2026
  • online
  • 365,00 €
1 weiterer Termin

Die Betreiberverantwortung umfasst insbesondere die Einhaltung der Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzmaßnahmen und die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Ebenso wichtig ist die Anwendung der Dokumentationspflicht für Eigen- und Fremddienstleistungen. Die Umsetzung der gesetzlichen Betreiberpflichten ist nicht nur im strafrechtlichen Sinne wichtig, sondern sollte auch aus zivilrechtlicher Perspektive beachtet werden. Eine sorgfältige Berücksichtigung von Risiken und Gefahren kann dazu beitragen, hohe Schadensersatzforderungen zu vermeiden.
Durch umfassende Kenntnis der gesetzlichen Betreiberpflichten lassen sich Risiken und Gefahren erkennen, einschätzen und abwenden.

In diesem Seminar erhalten Sie anhand zahlreicher Praxisbeispiele Grundlagenwissen über den Umfang der Betreiberverantwortung und die damit verbundenen Maßnahmen für eine rechtssichere Umsetzung der gesetzlichen Betreiberpflichten und Dokumentationsanforderungen.

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Fortbildungsnachweis über 6 Zeitstunden zur Vorlage nach § 34c Abs. 2a der GewO und § 15b MaBV.

  • 22.04.2026
  • Hürth
  • 464,10 €
1 weiterer Termin

Vermittlung der Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz

Leitern und Tritte werden im Arbeitsalltag wie selbstverständlich eingesetzt. Sie sind ein praktisches und gern genutztes Arbeitsmittel für jede Person überall dort, wo Tätigkeiten in der Höhe und möglichst mit zwei Händen erfolgen sollen. Die Stürze von diesen Arbeitsmitteln gehören zu den häufigsten Unfallursachen und ziehen in fast allen Fällen gesundheitliche Schäden nach sich. Häufig passieren solche Unfälle durch die nicht fachgerechte Anwendung der Produkte sowie defekte oder beschädigte Leitern und Tritte.

Dabei ist jeder Unternehmer laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 3) dazu verpflichtet, dass Leitern und Tritte, die im Betrieb verwendet werden, wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand durch eine hierzu „Befähigte Person“ überprüft werden müssen.

Dieses Seminar vermittelt Ihnen die grundlegenden Informationen zur Prüfung von Leitern und Tritten.

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