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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

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Der Schulungstag beginnt ca. 8:30 Uhr und endet ca. gegen 16:30 Uhr.



Themenschwerpunkte


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Aufgrund der sich ständig ändernden Anforderungen in einer zunehmend dynamischen Arbeitswelt kommen Unternehmen an einer zeitgemäßen Arbeitszeitgestaltung nicht vorbei. Gefragt sind flexible Arbeitszeitmodelle, die sowohl den Bedürfnissen des Arbeitgebers als auch denen der Arbeitnehmer:innen gerecht werden. Unter dem Stichwort atmende Arbeitszeitmodelle erhältst du einen umfassenden Blick zu verschiedenen rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, einschließlich aller tagesaktuellen Fragen zur (elektronischen) Arbeitszeiterfassung.

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Betreiberverantwortung und Verkehrssicherungspflicht: Dieses Grundlagenseminar benötigen Ihre Mitarbeitenden für rechtssicheres Arbeiten in den Objekten

Betreiberverantwortung ist für jeden Hausmeister täglich Thema. Denn laut VDI 3810 gilt: „Betreiberverantwortung ist die Rechtspflicht zum sicheren Betrieb einer Anlage, einer Gebäudeeinheit, einer sonstigen Gefahrenquelle oder eines Bereichs mit Nutzungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit.“
In der Praxis wird diese Verantwortung oft mit allen Pflichten an Hausmeister vor Ort übergeben. Was heißt das konkret? Welche Punkte müssen auch unausgebildete Mitarbeiter ohne Wenn und Aber verstehen? Wie müssen sie dokumentieren, damit Ihr Unternehmen nicht in Regress genommen werden kann?
Hier kann sich kein Hausmeisterdienst Wissenslücken bei seinen Mitarbeitenden leisten!
Deshalb wird unser Haftungs-Fachmann Ralf Krepper für Ihre Mitarbeitenden das Wesentliche kompakt zusammenfassen.

  • 19.02.2026- 20.02.2026
  • Berlin
  • 1.422,05 €
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Für Brandschutzbeauftragte ist es unerlässlich, ihr Wissen regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen. Das Seminar gemäß DGUV Information 205-003 stellt sicher, dass Teilnehmende ihre rechtlichen Verpflichtungen erfüllen und in der Lage sind, ihre Aufgaben professionell und sicher wahrzunehmen.

In nur zwei Tagen (Online-Variante: drei Tage) erhalten sie praxisnahe Updates zu aktuellen Vorschriften und technischen Entwicklungen. Neben relevanten Arbeitsschutzrichtlinien werden auch neue Brandschutzanforderungen, etwa im Bereich Elektromobilität, behandelt. Das Seminar unterstützt die Teilnehmenden dabei, Fehlentscheidungen zu vermeiden, rechtssicher zu handeln und sich vor möglichen Bußgeldern und Regressforderungen zu schützen.

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  • 25.02.2026
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Im Sozialgesetzbuch (SGB) IX ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) für Beschäftigte vorgesehen, die innerhalb von 12 Monaten mehr als 6 Wochen erkrankt sind. Das betriebliche Eingliederungsmanagement soll dazu beitragen, durch Integrations-, Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen zur Gesundung der erkrankten Beschäftigten beizutragen sowie Kündigungen und weiteren dauerhaften krankheitsbedingten Arbeitsausfällen vorzubeugen. Was zunächst als Einzelmaßnahme für einzelne Beschäftigte gestaltet werden konnte, sollte vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung nunmehr in Form von festgelegten Verfahren bzw. Betriebs-/Dienstvereinbarungen geregelt werden.

  • 26.02.2026- 27.02.2026
  • Dortmund
  • 1.178,10 €
1 weiterer Termin

Im Laufe der letzten Jahre hat sich gezeigt, dass die Rolle des Themas Nachhaltigkeit im Unternehmen immer wichtiger wird, um den globalen, ökonomischen und ökologischen Anforderungen standzuhalten.


Die Sicherstellung, dass Unternehmen umwelt- und ressourcenschonend sowie sozial verträglich wirtschaften, ist die Aufgabe des Nachhaltigkeitsbeauftragten. Im Rahmen des Seminars werden die rechtlichen Grundlagen der Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsthemen und über die Standards der Berichterstattung vorgestellt. Es wird besprochen, wie Nachhaltigkeit in die bestehenden Managementsysteme integriert werden kann und welche Prozesse im Unternehmen dafür angestoßen werden müssen. Die Teilnehmenden lernen, zukünftig Nachhaltigkeitsaspekte in die bestehenden betrieblichen Abläufe zu integrieren und zu berücksichtigen.



Themenschwerpunkte


  • Grundlagen:

    • Begriffsdefinitionen (Nachhaltigkeit, ?Drei/Vier-Dimensionen-Modell?, CSR, Biokapazität-ökologischer Fußabdruck)
    • Agenda 2030 à SDG
    • Gründe für Unternehmen
    • Earth Overshoot Day

  • Gesetze & Standards
  • Einführung eines Nachhaltigkeitsmanagementsystem gem. ISO 26000
  • Nachhaltigkeitsmanagement implementieren
  • Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie/-politik
  • Nachhaltige Unternehmensführung
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung



Inhouse-SchulungAuf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!


Lehrgangszeiten:Der Schulungstag beginnt ca. gegen 08:30 Uhr und endet gegen 17:00 Uhr.

  • 02.03.2026- 02.12.2027
  • Essen
  • 5.250,00 €


Lehrgang zur Vorbereitung auf die IHK-Prüfung (ohne Ausbildereignungsprüfung)Das Tätigkeitsfeld des Industriemeisters beschränkt sich schon lange nicht mehr auf die klassischen Bereiche Ausbildung, Fertigung und Instandhaltung. In zunehmendem Maße gewinnen planende, steuernde und überwachende Aufgaben an Priorität. So sind heute bereits ein Viertel aller Industriemeister mit fertigungsfernen Arbeiten betraut und wirken z.B. in der Arbeitssicherheit, im Umweltschutz sowie im technischen Kundendienst mit.
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