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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.659 Schulungen (mit 12.001 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

E-Learning

  • 04.06.2026- 05.06.2026
  • online
  • 821,10 €
1 weiterer Termin

Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen sowie der Störfallverordnung unterliegende Unternehmen, die gemäß BImSchG einen oder mehrere Störfallbeauftragte mit entsprechender Fachkunde bestellen müssen, haben nach § 9 der 5. BImSchV dafür Sorge zu tragen, dass die Beauftragten regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, wobei die Teilnahme der zuständigen Behörde auf Verlangen nachzuweisen ist. 

  • 08.06.2026- 11.06.2026
  • Köln
  • 2.850,05 €


Ein wirksames Brandschutzmanagement ist entscheidend für den störungsfreien und erfolgreichen Betrieb eines Unternehmens. Brandschutzbeauftragte spielen dabei eine zentrale Rolle und müssen sich regelmäßig fortbilden, um Risiken frühzeitig zu erkennen und Schutzmaßnahmen umzusetzen.Unser praxisnahe Blended-Learning Lehrgang kombiniert E-Learning und Präsenzphasen: Die Teilnehmenden erwerben zunächst online im Web Based Training flexibel die Grundlagen des Brandschutzmanagements – flexibel, ortsunabhängig und in ihrem eigenen Lerntempo. Im anschließenden Präsenzteil steht die praktische Umsetzung im Fokus. Mit Übungen, Fallbeispielen und der Entwicklung konkreter Maßnahmen für den eigenen Betrieb lernen die Teilnehmenden, wie sie den betrieblichen Brandschutz professionell planen, organisieren und betreiben können - managen - ganz im Sinne eines wirksamen und wirtschaftlichen Brandschutzes.Praxisnahe Übungen und reale Fallbeispiele sichern den direkten Bezug zum Berufsalltag. Dabei geht es insbesondere um die Entwicklung effizienter Brandschutzprozesse sowie die Definition und Messung von Zielen und Kennzahlen - für ein nachhaltiges und ganzheitliches Brandschutzmanagementsystems.Zudem wird gezeigt, wie sich Organisation, Prozesse und Entscheidungen im betrieblichen Brandschutz nahtlos und kosteneffizient in bestehende Managementsysteme integriert lassen. So können Brandschutzmanager und -managerinnen als wichtige Bindeglieder zwischen der Brandschutzarbeit vor Ort und der Unternehmensleitung agieren und somit die Sicherheit ihrer Unternehmen nachhaltig stärken. 85 Unterrichtseinheiten bzw. 63,8 Zeitstunden gemäß IDDIn der Teilnahmegebühr ist ein Web Based Training-Modul sowie die Einladung zu einem gemeinsamen Abend enthalten.

  • 16.06.2026- 17.06.2026
  • Düsseldorf
  • 2.374,05 €


Lassen Sie sich von unseren Referenten aus der Wirtschaft, der Rechtsprechung und den Ministerien einen aktuellen Überblick über Neuerungen und künftige Herausforderungen im Umweltrecht geben!

Immissionsschutz-, Störfall- und Gewässerschutzbeauftragte können sich an 2 Tagen auf den neuesten rechtlichen Stand bringen. Die Tagung ist bundesweit staatlich anerkannt als Fortbildungsveranstaltung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragter gemäß 5. BImSchV.

  • 16.06.2026- 18.06.2026
  • Düsseldorf
  • 3.326,05 €


Lassen Sie sich von unseren Referenten aus der Wirtschaft, der Rechtsprechung und den Ministerien einen aktuellen Überblick über Neuerungen und künftige Herausforderungen im Umweltrecht geben! Damit erfüllen Sie Ihre Fortbildungsverpflichtungen für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß 5. BImSchV, Ihre Verpflichtungen nach §9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) und erneuern Ihre Fachkunde nach §64 WHG.Hierfür ist der Besuch von allen 3 Veranstaltungstagen erforderlich. Es besteht Anwesenheitspflicht!

E-Learning

  • 26.01.2026
  • online
  • 511,70 €
3 weitere Termine

Fachkräfte und sonstige qualifizierte Personen in Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle müssen nach TRGS 520 Nr. 5.4 regelmäßig, mindestens einmal jährlich, an geeigneten Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Somit wird sicher gestellt, dass durch aktuelle Kenntnisse des Fachpersonals über gesetzliche Bestimmungen und Gefahrenpotentiale Umweltgefahren rechtzeitig erkannt und gesundheits- oder umweltschädigende Unfälle vermieden werden.

  • 17.06.2026- 19.06.2026
  • Köln
  • 1.898,05 €


Der Explosionsschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Gefahrstoffverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung sowie anderer Regelungen, deren Anforderungen unabhängig von der Betriebsgröße zu erfüllen sind.
Klein- und Mittelständische Unternehmen stehen demnach im Explosionsschutz grundsätzlich vor den gleichen Herausforderungen zur Umsetzung rechtlicher Verpflichtungen wie Konzerne, haben jedoch nicht zwingend eine Organisation, die sich ausschließlich diesem Spezialfeld des Arbeitsschutzes widmen kann.
Viele Brandschutzbeauftragte sowie andere für den Brandschutz verantwortliche Personen werden, zusätzlich zu ihrem klassischen Aufgabengebiet, mit dem Explosionsschutz betraut.
Sie lernen die Herausforderungen der betrieblichen Praxis kennen. Diese können sich vom Anlagen-Neubau und der Umsetzung dazugehöriger Explosionsschutzkonzepte über die Bewertung von Altanlagen bis hin zur Implementierung geeigneter Instandhaltungskonzepte erstrecken. Für diese Aufgaben werden den Teilnehmenden Lösungsansätze aufgezeigt und anhand von Praxisbeispielen näher gebracht. Sie sind anschließend nicht nur in der Lage dem Betreiber bei seinen Anfragen zu beraten, sondern erhalten selbst ein Werkzeug an die Hand, welches Sie unterstützt, Lücken zu identifizieren und aufzuzeigen.

  • 23.03.2026
  • Bonn
  • 535,50 €
1 weiterer Termin

Leitern und Tritte stellen eine Gefahr dar, wenn sie in mangelhaftem Zustand sind oder unsachgemäß genutzt werden. Besitzt ein Unternehmen mehrere Leitern und Tritte, so ist es verpflichtet, diese regelmäßig kontrollieren und prüfen zu lassen. Oftmals werden diese Prüfungen nicht durchgeführt, so dass Risiken nicht rechtzeitig erkannt werden und die Unfallgefahr steigt.


Die Aufgabe der regelmäßigen Kontrolle ist an eine befähigte Person zu übergeben, die über ausreichend Erfahrung und Kenntnisse verfügt und die entsprechende Sachkunde nachweisen kann. Durch Einhaltung der Prüfpflicht werden sowohl die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes als auch der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt. Im Rahmen des Seminars lernen die Teilnehmenden, wie eine effektive Präventionsarbeit aussieht, die für sichere Arbeitsbedingungen auf Leitern und Tritten sorgt. Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt in der Umsetzung in die betriebliche Praxis.



Themenschwerpunkte


  • Rechtliche Grundlagen
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten der befähigten Person
  • Übersicht der Leitern und Tritte nach DIN-Normen, Anforderungen und Einsatzmöglichkeiten
  • Konstruktion, Kennzeichnung und Sicherheitsanforderungen
  • Benutzung, Überwachung und Wartung
  • Unfallbeispiele
  • Eingriffmöglichkeiten der befähigten Person
  • Schriftliche Abschlussprüfung



Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein Angebot.

Webinar

  • 08.01.2026- 16.01.2026
  • online
  • 1.392,30 €
9 weitere Termine

Die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen in Entsorgungsfachbetrieben und Abfalltransportunternehmen bzw. Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle, die nicht gemäß EfbV zertifiziert sind, müssen entsprechend der Entsorgungsfachbetriebeverordnung sowie der Anzeige- und Erlaubnisverordnung die notwendige Zuverlässigkeit und Fachkunde für ihren Tätigkeitsbereich besitzen. Dazu ist u.a. die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Grundlehrgang mit vorgeschriebenen Lehrinhalten erforderlich. 
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Fachkundenachweis für den "Betriebsbeauftragter für Abfall" (siehe "Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall nach § 9 Abs. 1 AbfBeauftrV sowie im Sinne der §§ 59 und 60 KrWG") zu erhalten.

  • 02.07.2026
  • Ostfildern
  • 440,00 €


Diese Fortbildung entspricht den Forderungen des §8 Absatz 1 Nr. 4 der MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – MTAPrV vom 24. September 2021. Der Nachweis einer solchen Qualifikation ist für alle Praxisanleitenden Personen i. S. von § 20 MTBG obligatorisch. Hintergrund ist die Zielsetzung, "dass praxisanleitende Personen neben ihren fachlichen Qualifikationen über die zur Wahrnehmung ihrer anspruchsvollen Aufgaben in der Ausbildung erforderlichen pädagogischen Fähigkeiten verfügen und diese auf einem aktuellen Stand halten." (lt. Referentenentwurf zur MTAPrV).

In der heutigen Arbeitswelt ist es von entscheidender Bedeutung, dass Praxisanleiter:innen nicht nur über fachliche Kompetenzen verfügen, sondern auch fundierte Kenntnisse im Arbeitsrecht besitzen. Dies gilt insbesondere für den Ausbildungskontext, in dem sie eine zentrale Rolle spielen. Dieses Seminar richtet sich speziell an Praxisanleiter:innen in der Ausbildung medizinischer Technolog:innen.

Ziel des Seminars ist es, ihnen die wesentlichen arbeitsrechtlichen Grundlagen zu vermitteln, die sie benötigen, um ihre Rolle in der Ausbildung erfolgreich und rechtssicher ausüben zu können. Sie werden lernen, welche Rechte und Pflichten sowohl sie als Praxisanleiter:innen als auch ihre Auszubildenden haben. Zudem werden gemeinsam typische Konflikte und deren rechtliche Rahmenbedingungen erörtert und Lösungen entwickelt.

 Teilnahmevoraussetzungen

berufliche Qualifikation als M...

  • 03.07.2026
  • Dortmund
  • 534,31 €


Beim Umgang mit gefährlichen Abfällen sind nicht nur die Abfallbeauftragten gefragt. Für den sachgerechten Umgang sind Kenntnisse aus dem gesamten Gebiet des Umwelt- und Arbeitsschutzes notwendig. Dieses Kompaktseminar stellt die Grundlagen anhand praktischer Beispiele aus den relevanten Sachgebieten dar. Es werden die aktuellen Vorschriften und Regeln beim Umgang mit gefährlichen Abfällen vorgestellt.


Dabei wird intensiv auf die folgenden Probleme eingegangen:? Lagerung gefährlicher Abfälle? Einstufung und Dokumentation gefährlicher Abfälle? Klassifizierung gefährlicher Abfälle unter gefahrgutrechtlichen Aspekten? Transport gefährlicher Abfälle


Themenschwerpunkte


Rechtliche Grundlagen aus allen relevanten Rechtsbereichen


  • Gesetzliche Grundlagen
  • Normen und andere Anforderungen
  • Privatwirtschafliche Steuerungsinstrumente Lagerung gefährlicher Abfälle
  • Anforderungen an die Lagerung
  • Einstufung der Gefährdung und der Wassergefährdungsklasse
  • Dokumentation


Transport gefährlicher Abfälle


  • Klassifizierung
  • Anforderungen aus dem Gefahrgutrecht
  • Mengenregelungen
  • Ausnahmeregelungen Dokumentation
  • Abfallnachweisführung und Zuständigkeiten


Bearbeitung von Fallbeispielen



Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein Angebot.

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