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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.627 Schulungen (mit 10.914 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 03.11.2025
  • Paderborn
  • 374,85 €
2 weitere Termine

Die jährliche Unterweisung von Schaltberechtigten ist gemäß DGUV Vorschrift 1 Unternehmerpflicht und muss von der vorgesetzten Elektrofachkraft überwacht werden. Da bei Spannungen über 1 KV besondere Gefahren auftreten, muss hier zusätzlich unterwiesen werden. In dieser Jahreunterweisung Schaltberechtigung lernen Sie die Inhalte der aktuellen Arbeitsschutzvorschriften im Bereich der Schaltberechtigung kennen. Hier können Sie auch Fragen aus Ihrer beruflichen Praxis stellen.

  • 07.07.2025
  • Dortmund
  • 702,10 €
3 weitere Termine

Wissensupdate im Bereich VDI 6022

Webinar

  • 12.05.2025- 21.05.2025
  • online
  • 1.332,80 €
2 weitere Termine

Die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen in Entsorgungsfachbetrieben und Abfalltransportunternehmen bzw. Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle, die nicht gemäß EfbV zertifiziert sind, müssen entsprechend der Entsorgungsfachbetriebeverordnung sowie der Anzeige- und Erlaubnisverordnung die notwendige Zuverlässigkeit und Fachkunde für ihren Tätigkeitsbereich besitzen. Dazu ist u.a. die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Grundlehrgang mit vorgeschriebenen Lehrinhalten erforderlich. 
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Fachkundenachweis für den "Betriebsbeauftragter für Abfall" (siehe "Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall nach § 9 Abs. 1 AbfBeauftrV sowie im Sinne der §§ 59 und 60 KrWG") zu erhalten.

Webinar

  • 03.07.2025
  • online
  • 702,10 €
1 weiterer Termin

Wer mit Berufsausbildung beschäftigt ist – sei es als Ausbildender, als Ausbildungsleiter, Ausbilder oder Ausbildungsbeauftragter – ist einer Vielzahl rechtlicher Bestimmungen ausgesetzt. Schon bei einer kleinen Unachtsamkeit kann in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ein hoher Schaden entstehen. Vom Auswahlverfahren bis zur rechtlich einwandfreien Beendigung des Ausbildungsverhältnisses müssen Sie Chancen und Risiken kennen und nutzen können.

Daher gilt es:

  • genau zu wissen, was Sie tun sollten und was gesetzlich erlaubt ist
  • Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu Ihrem Vorteil zu nutzen
  • und sich effektiv vor arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zu schützen.

In diesem Online-Seminar werden Probleme und Konflikte bei der Führung von Auszubildenden erläutert und praxisbezogenen Lösungen zugeführt. Dabei werden die Grundlagen des Ausbildungsrechts anhand kurzer Fälle erläutert. Die Teilnehmer gewinnen an arbeitsrechtlicher Sicherheit und Kompetenz. Das Online-Seminar setzt sich zum Ziel, ein Leitfaden für die rechtliche Bewertung einzelner Maßnahmen zu sein, um so für beide Seiten – Ausbildenden und Auszubildenden – eine produktive Zusammenarbeit zu fördern. Die Teilnehmer erhalten ausführliche Materialien mit Beispiel-Fällen, Musterformulierungen und aktueller Rechtsprechung.

E-Learning

  • 24.06.2025
  • online
  • 487,90 €
1 weiterer Termin

Fachkräfte und sonstige qualifizierte Personen in Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle müssen nach TRGS 520 Nr. 5.4 regelmäßig, mindestens einmal jährlich, an geeigneten Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Somit wird sicher gestellt, dass durch aktuelle Kenntnisse des Fachpersonals über gesetzliche Bestimmungen und Gefahrenpotentiale Umweltgefahren rechtzeitig erkannt und gesundheits- oder umweltschädigende Unfälle vermieden werden.

  • 09.07.2025- 10.07.2025
  • Dortmund
  • 1.130,50 €
1 weiterer Termin

Managementsysteme erfordern die regelmäßige Durchführung
von internen Audits. Damit wird überprüft, ob die gesetzlichen
Forderungen und die Vorgaben aus den entsprechenden
Normen erfüllt werden. Dadurch wird ein kontinuierlicher
Verbesserungsprozess angestoßen.
Im Rahmen des Lehrgangs werden die Forderungen der Norm
DIN EN ISO 19011 vorgestellt und es wird besprochen, wie
diese in der Praxis umgesetzt werden können. Ebenso wird die
effektive Vorbereitung von internen Audits thematisiert. Es
werden Kommunikationstechniken und das Rüstzeug für
erfolgreiche Auditgespräche vermittelt.

  • 10.12.2025
  • München
  • 850,85 €



Die Brandschutzordnung ist eine auf das Objekt zugeschnittene Zusammenfassung aller Regelungen zur Brandverhütung und für das Verhalten im Ernstfall. Brandschutzordnungen werden unter anderem von der Gesetzgebung gefordert (z. B. Sonderbauverordnung NRW – Versammlungsstätten) und in vielen Fällen auch von den Versicherern. Grundsätzlich ist eine Brandschutzordnung für jedes Unternehmen und jede Einrichtung sinnvoll und empfehlenswert, um den Brandschutz optimal zu organisieren.
Nach der DIN 14096 müssen Brandschutzordnungen stets auf aktuellem Stand gehalten und mindestens alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person überprüft werden. Zudem enthält die DIN (Ausgabe 05/2014) eine Reihe geänderter Anforderungen für die Teile A, B und C, sodass Aktualisierungen notwendig sind, um die eigene Brandschutzordnung DIN-gerecht zu halten.
Dieser Lehrgang vermittelt das notwendige Hintergrundwissen und die praktischen Fähigkeiten um Brandschutzordnungen normgerecht zu erstellen, zu optimieren sowie regelmäßig auf Aktualität zu überprüfen. Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs erhalten die Teilnehmenden ein VdS-Lehrgangszertifikat sowie einen Fachkundenachweis gemäß DIN 14096:2014-05.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 6,8 Zeitstunden.

  • 23.06.2025- 13.10.2025
  • Hamburg
  • auf Anfrage
3 weitere Termine

Lohn- und Gehaltsabrechnung Grundlagen (1 Woche)
- Einkommensteuergesetz
- Steuertarif, Steuerklassen, Steuertabellen
- Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
- Freigrenzen und Freibeträge
- Steuerpflichtige Einkünfte
- Laufende Bezüge
- Vermögensbildungsgesetz
- Sozialversicherungspflicht
- Sozialversicherungsbeiträge, Berufsgenossenschaft
- Beitragsbemessung u. -bemessungsgrenzen
- Berechnung der SV-Beiträge
- Private und freiwillige KV/PV
- Kalendergerechte Abrechnung
- Zahlungen Sozialzeiten (Urlaub, Feiertage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall)
- Zulagen, SFN-Zuschläge
- Meldepflichten Sozialversicherung –DEÜV
- Aufbewahrungsfristen
- Einrichtung von Lohn- und Gehaltskonten

Lohn- und Gehaltsabrechnung Aufbau (1 Woche)
- Steuerfreie Bezüge
- Pauschalierung der Lohnsteuer
- Dienstwagen (1%- und Fahrtenbuchmethode)
- Fahrtkosten
- Werkswohnung/ Unterkunft
- Abrechnung von Mahlzeiten
- Personalkauf mit Rabattfreibetrag
- Gutscheine
- Betriebsveranstaltungen
- Teillohnzahlungszeiträume
- Einmalzahlungen/sonstige Bezüge

Lohn- und Gehaltsabrechnung Spezialthemen (1 Woche)
- Auszubildende
- Studenten
- Geringfügige Beschäftigungen
- Kurzfristige Beschäftigungen
- Berechnung im Übergangsbereich
- Geschäftsführende Gesellschafter GmbH
- Reisekosten
- AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Bearbeitung von Praxisfällen

Lohn- und Gehaltsabrechnung Expert + Prüfung (1 Woche)
- Arbeitgeberdarlehen
- Pfändungen und Abtretungen
- Kurzarbeit
- Entgeltabrechnungen bei Nettolohnvereinbarungen
- Ermittlung und Korrektur von Durchschnittsstundensätzen
- Ältere AN und Altersvollrentner
- Altersteilzeit
- Abrechnung von Versorgungsbezügen
- Neuregelung der Hinzuverdienstgrenzen
- Betriebliche Altersvorsorge
- Auswirkungen Betriebsrentenstärkungsgesetz
- Arbeitszeitkonten
- Prüfung

Lexware pro lohn + gehalt (1 Woche)
- Anlage von Stammdaten
- Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Monats- und Jahresabschluss
- Gesetzlicher Datenschutz

DATEV Lohn + Gehalt Grundlagen (1 Woche)
- Grundlegendes zu DATEV
- Zusammenspiel Steuerberater und Unternehmen
- Ablauf der Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Steuerliche und Sozialversicherungsrechtliche Grundlagen
- Aufzeichnungs- und Meldepflichten des Arbeitgebers
- Erfassung von Firmenstammdaten
- Erfassung von Mitarbeiter- und Bewegungsdaten
- Lohnabrechnungen

DATEV Lohn + Gehalt Aufbau (1 Woche)
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen mit Ergänzungen
- Werkswohnung
- Personalrabatt
- Vorschuss
- Fahrtkostenzuschuss
- PKW-Gestellung
- Überstunden
- Lohnfortzahlung
- Mutterschaft
- Geringfügig Beschäftigte und Gleitzone
- Auszubildende
- Betriebliche Altersvorsorge (z. B. Direktversicherung)
- Lohnpfändung
- Lohnsteuerjahresausgleich, Jahresabschlussarbeiten, Jahresauswertungen
- Jahresentgeltmeldungen

DATEV Lohn + Gehalt Prüfungsvorbereitung (1 Woche)
- Wiederholung und gezielte Prüfungsvorbereitung
- Prüfung
mit Zertifikat DATEV-Anwender Lohnbuchhaltung

Personalwesen (4 Wochen)

Grundlagen der Personalwirtschaft
- Personalwirtschaft
- Unternehmensorganisation
- Personalabteilung
- Entwicklungstendenzen

Personalplanung
- Personalplanung
- Personalbestandsanalyse
- Personalbedarfsplanung

Personalbeschaffung und -auswahl
- Aufgaben
- Interne und externe Beschaffungswege
- Auswahlinstrumente
- Auswahlentscheidungen

Personalsachbearbeitung
- Personaleintritt und Arbeitsvertrag
- Personalakte
- Datenschutz und Aufbewahrungspflichten
- Statistiken im Personalwesen
- Bescheinigungs- und Formularwesen, Meldepflichten
- Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Personalaustritt, Erstellung von Beurteilungen und Zeugnissen

Personaleinsatzplanung
- Zielsetzung
- Gesetzliche Rahmenbedingungen
- Phasen
- Instrumente
- Personengruppen

Arbeitsrecht (1 Woche)
- gesetzliche Normen des Arbeitsrechts
- Formen des Arbeitsvertrags
- Rechte und Pflichten aus dem AV
- Zustandekommen und Beendigung des AV
- Arbeitsschutzgesetze, KSchG
- Ausbildungsvertrag
- Sozialversicherungsformen
- Berufsunfallversicherung

SAP® S/4HANA Human Capital Management
- Navigation
- Strukturen im Human Capital Management
- Personaladministration
- Zeitwirtschaft
- Einführung in die Personalabrechnung
- Eingabe von abrechnungsrelevanten Daten
- Organisation einer produktiven Abrechnung
- Abrechnungsverlauf
- Reports der Personalabrechnung
- Buchung der Abrechnungsergebnisse ins Rechnungswesen
- Analytische Funktionen
- Prüfungsvorbereitung und SAP®-Anwenderzertifizierung
-> SAP®-Zertifikat „Human Capital Management“

  • 13.05.2025- 14.05.2025
  • Köln
  • 1.059,10 €
6 weitere Termine

Kühlschmierstoffe bestehen aus Flüssigkeiten, die durch eine Vielzahl von Additiven angereichert werden. Diese Flüssigkeitsmischungen können durch Hautkontakt oder durch Einatmen gesundheitliche Schäden hervorrufen. Daher sind beim Umgang mit KSS Schutzmaßnahmen zu treffen. Sie erfüllen die jährliche Unterweisungspflicht gemäß § 12 (1) des Arbeitsschutzgesetzes und § 4 (1) der DGUV Vorschrift 1

Webinar

  • 21.05.2025- 23.05.2025
  • online
  • 642,60 €
2 weitere Termine

Seminar für Personen mit aufsichtführenden Aufgaben in einer Veranstaltung.



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