Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de
Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.
Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes
Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:- Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
- Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
- Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.
Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.708 Schulungen (mit 10.763 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Arbeitsrecht und Jugendarbeitsschutzgesetz in der beruflichen MT-Ausbildung
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Diese Fortbildung entspricht den Forderungen des §8 Absatz 1 Nr. 4 der MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – MTAPrV vom 24. September 2021. Der Nachweis einer solchen Qualifikation ist für alle Praxisanleitenden Personen i. S. von § 20 MTBG obligatorisch. Hintergrund ist die Zielsetzung, "dass praxisanleitende Personen neben ihren fachlichen Qualifikationen über die zur Wahrnehmung ihrer anspruchsvollen Aufgaben in der Ausbildung erforderlichen pädagogischen Fähigkeiten verfügen und diese auf einem aktuellen Stand halten." (lt. Referentenentwurf zur MTAPrV).
In der heutigen Arbeitswelt ist es von entscheidender Bedeutung, dass Praxisanleiter:innen nicht nur über fachliche Kompetenzen verfügen, sondern auch fundierte Kenntnisse im Arbeitsrecht besitzen. Dies gilt insbesondere für den Ausbildungskontext, in dem sie eine zentrale Rolle spielen. Dieses Seminar richtet sich speziell an Praxisanleiter:innen in der Ausbildung medizinischer Technolog:innen.
Ziel des Seminars ist es, ihnen die wesentlichen arbeitsrechtlichen Grundlagen zu vermitteln, die sie benötigen, um ihre Rolle in der Ausbildung erfolgreich und rechtssicher ausüben zu können. Sie werden lernen, welche Rechte und Pflichten sowohl sie als Praxisanleiter:innen als auch ihre Auszubildenden haben. Zudem werden gemeinsam typische Konflikte und deren rechtliche Rahmenbedingungen erörtert und Lösungen entwickelt.
Teilnahmevoraussetzungen
berufliche Qualifikation als M...
Webinar
Evakuierungs- und Krisenmanagement kompakt - Online-Live-Seminar, Dauer 4 Stunden
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Sachgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen
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Beim Umgang mit gefährlichen Abfällen sind nicht nur die Abfallbeauftragten gefragt. Für den sachgerechten Umgang sind Kenntnisse aus dem gesamten Gebiet des Umwelt- und Arbeitsschutzes notwendig. Dieses Kompaktseminar stellt die Grundlagen anhand praktischer Beispiele aus den relevanten Sachgebieten dar. Es werden die aktuellen Vorschriften und Regeln beim Umgang mit gefährlichen Abfällen vorgestellt.
Dabei wird intensiv auf die folgenden Probleme eingegangen:? Lagerung gefährlicher Abfälle? Einstufung und Dokumentation gefährlicher Abfälle? Klassifizierung gefährlicher Abfälle unter gefahrgutrechtlichen Aspekten? Transport gefährlicher Abfälle
Themenschwerpunkte
Rechtliche Grundlagen aus allen relevanten Rechtsbereichen
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- Normen und andere Anforderungen
- Privatwirtschafliche Steuerungsinstrumente Lagerung gefährlicher Abfälle
- Anforderungen an die Lagerung
- Einstufung der Gefährdung und der Wassergefährdungsklasse
- Dokumentation
Transport gefährlicher Abfälle
- Klassifizierung
- Anforderungen aus dem Gefahrgutrecht
- Mengenregelungen
- Ausnahmeregelungen Dokumentation
- Abfallnachweisführung und Zuständigkeiten
Bearbeitung von Fallbeispielen
Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein Angebot.
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Ihr Mehrwert:
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Lehrgangszeiten:
Der Schulungstag beginnt ca. 8:30 Uhr und endet ca. gegen 16:30 Uhr.
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Im Laufe der letzten Jahre hat sich gezeigt, dass die Rolle des Themas Nachhaltigkeit im Unternehmen immer wichtiger wird, um den globalen, ökonomischen und ökologischen Anforderungen standzuhalten.
Die Sicherstellung, dass Unternehmen umwelt- und ressourcenschonend sowie sozial verträglich wirtschaften, ist die Aufgabe des Nachhaltigkeitsbeauftragten. Im Rahmen des Seminars werden die rechtlichen Grundlagen der Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsthemen und über die Standards der Berichterstattung vorgestellt. Es wird besprochen, wie Nachhaltigkeit in die bestehenden Managementsysteme integriert werden kann und welche Prozesse im Unternehmen dafür angestoßen werden müssen. Die Teilnehmenden lernen, zukünftig Nachhaltigkeitsaspekte in die bestehenden betrieblichen Abläufe zu integrieren und zu berücksichtigen.
Themenschwerpunkte
- Grundlagen:
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- Agenda 2030 à SDG
- Gründe für Unternehmen
- Earth Overshoot Day
- Gesetze & Standards
- Einführung eines Nachhaltigkeitsmanagementsystem gem. ISO 26000
- Nachhaltigkeitsmanagement implementieren
- Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie/-politik
- Nachhaltige Unternehmensführung
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Inhouse-SchulungAuf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!
Lehrgangszeiten:Der Schulungstag beginnt ca. gegen 08:30 Uhr und endet gegen 17:00 Uhr.
Webinar
- 17.03.2026- 19.03.2026
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Jugend- und Auszubildendenvertretung - Teil 2 (JAV 2)
- 23.03.2026- 27.03.2026
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- 15.07.2026
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