Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de
Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.
Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes
Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:- Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
- Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
- Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.
Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.659 Schulungen (mit 12.001 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen.
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Update: Brandschutzbeauftragte/r 2025/2026 - Seminar, Dauer 2 Tage | Online-Seminar, Dauer 3 Tage
- 17.03.2026- 18.03.2026
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In nur zwei Tagen (Online-Variante: drei Tage) erhalten sie praxisnahe Updates zu aktuellen Vorschriften und technischen Entwicklungen. Neben relevanten Arbeitsschutzrichtlinien werden auch neue Brandschutzanforderungen, etwa im Bereich Elektromobilität, behandelt. Das Seminar unterstützt die Teilnehmenden dabei, Fehlentscheidungen zu vermeiden, rechtssicher zu handeln und sich vor möglichen Bußgeldern und Regressforderungen zu schützen.
29. Fachtagung: Praxisforum für Umweltbeauftragte
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29. Fachtagung: Praxisforum für Umweltbeauftragte mit Zusatztag für Abfallbeauftragte
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Jedes Unternehmen ist dafür verantwortlich, elektrische Anlagen und Betriebsmittel fachgerecht zu betreiben und sie regelmäßig messtechnisch auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Um Gefährdungen zu vermeiden, darf diese Aufgabe nur qualifizierten Fachkräften übertragen werden. Das schreiben die einschlägigen Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung sowie der DGUV- und VDE-Normen vor – zum Beispiel die DIN VDE 0100-600.
Dieses Seminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse, um als befähigte Person Prüfungen elektrischer Geräte im Unternehmen verantwortlich durchzuführen. Dazu erläutert es den Stand der Technik und die Regeln für den Betrieb elektrischer Anlagen.
Im Messpraktikum am zweiten Tag führen Sie die wichtigsten Prüf- und Messverfahren unter Anleitung selbsttätig durch. Sie lernen die Handhabung der Messgeräte kennen und erfahren, wie Sie die Messergebnisse fachgerecht dokumentieren und beurteilen.
Webinar
Aktuelles Arbeitszeitrecht für Betriebsräte
- 01.12.2025
- online
- 593,81 €
1-Tag Intensiv-Seminar
Mitbestimmung der Arbeitszeitgestaltung nach aktueller Rechtsprechung
Aktuelles Arbeitszeitrecht für Betriebsräte
Arbeitszeit ist eines der zentralen Mitbestimmungsthemen im Betriebsverfassungsrecht. Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei der Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, der Verteilung auf die Wochentage sowie bei Pausen ein zwingendes Mitbestimmungsrecht. Auch besondere Arbeitsformen wie Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft fallen darunter.
In diesem Seminar erhalten Sie einen kompakten Überblick über Flexible Arbeitszeitmodelle, Vertrauensarbeitszeit, Gleitzeit, Schichtarbeit und deren rechtliche Einordnung nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Sie lernen, welche Mitgestaltungsmöglichkeiten der Betriebsrat hat und wie Sie Ihre Rechte bei der Arbeitszeitgestaltung wirksam einbringen können, auch im Hinblick auf die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung und die Einhaltung der Höchstarbeitszeit nach ArbZG – im Interesse der Beschäftigten und unter Berücksichtigung betrieblicher Anforderungen.
Ziel: Sie als Betriebsrat werden befähigt, bei allen Fragen zur betrieblichen Arbeitszeit kompetent mitzubestimmen, arbeitsrechtlich fundiert zu handeln und gemeinsam mit dem Arbeitgeber tragfähige, faire Lösungen für die Belegschaft zu entwickeln.
Webinar
Sachgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Online)
- 20.02.2026
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Beim Umgang mit gefährlichen Abfällen sind nicht nur die Abfallbeauftragten gefragt. Für den sachgerechten Umgang sind Kenntnisse aus dem gesamten Gebiet des Umwelt- und Arbeitsschutzes notwendig. Dieses Kompaktseminar stellt die Grundlagen anhand praktischer Beispiele aus den relevanten Sachgebieten dar. Es werden die aktuellen Vorschriften und Regeln beim Umgang mit gefährlichen Abfällen vorgestellt.
Dabei wird intensiv auf die folgenden Probleme eingegangen:? Lagerung gefährlicher Abfälle? Einstufung und Dokumentation gefährlicher Abfälle? Klassifizierung gefährlicher Abfälle unter gefahrgutrechtlichen Aspekten? Transport gefährlicher Abfälle
Themenschwerpunkte
Rechtliche Grundlagen aus allen relevanten Rechtsbereichen
- Gesetzliche Grundlagen
- Normen und andere Anforderungen
- Privatwirtschafliche Steuerungsinstrumente Lagerung gefährlicher Abfälle
- Anforderungen an die Lagerung
- Einstufung der Gefährdung und der Wassergefährdungsklasse
- Dokumentation
Transport gefährlicher Abfälle
- Klassifizierung
- Anforderungen aus dem Gefahrgutrecht
- Mengenregelungen
- Ausnahmeregelungen Dokumentation
- Abfallnachweisführung und Zuständigkeiten
Bearbeitung von Fallbeispielen
Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein Angebot.
Umweltmanagementbeauftragter (TÜV) - Modul 1
- 09.03.2026- 10.03.2026
- Sulzbach
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Personalwesen: Was muss der Auszubildende über das betriebliche Personalwesen wissen?
- 08.04.2026- 10.04.2026
- Heilbronn
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Webinar
Aktuelle Entwicklungen im Sportarbeitsrecht 2026
- 03.11.2026
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