Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de
Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.
Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes
Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:- Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
- Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
- Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.
Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.810 Schulungen (mit 10.507 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Sicherheit und Gesundheitsschutz im Büro und Verwaltungsbereich
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Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Sie muss erforderlichenfalls wiederholt, mindestens jedoch einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden.
Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl
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Wer mit Berufsausbildung beschäftigt ist – sei es als Ausbildender, als Ausbildungsleiter, Ausbilder oder Ausbildungsbeauftragter – ist einer Vielzahl rechtlicher Bestimmungen ausgesetzt. Schon bei einer kleinen Unachtsamkeit kann in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ein hoher Schaden entstehen. Vom Auswahlverfahren bis zur rechtlich einwandfreien Beendigung des Ausbildungsverhältnisses müssen Sie Chancen und Risiken kennen und nutzen können.
Daher gilt es:
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In diesem Online-Seminar werden Probleme und Konflikte bei der Führung von Auszubildenden erläutert und praxisbezogenen Lösungen zugeführt. Dabei werden die Grundlagen des Ausbildungsrechts anhand kurzer Fälle erläutert. Die Teilnehmer gewinnen an arbeitsrechtlicher Sicherheit und Kompetenz. Das Online-Seminar setzt sich zum Ziel, ein Leitfaden für die rechtliche Bewertung einzelner Maßnahmen zu sein, um so für beide Seiten – Ausbildenden und Auszubildenden – eine produktive Zusammenarbeit zu fördern. Die Teilnehmer erhalten ausführliche Materialien mit Beispiel-Fällen, Musterformulierungen und aktueller Rechtsprechung.
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- Ostfildern
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Diese Veranstaltung vermittelt die Inhalte der DGUV I 209-093 Stufe 2E Einstieg C. Sie ist vergleichbar mit der Veranstaltung nach DGUV I 209-093 Stufe 2E Einstieg A. Sie wendet sich aber an Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung elektrotechnische Vorkenntnisse besitzen.
Schwerpunkte der Schulung sind Arbeitsschutzsystem und -Organisation, Erste Hilfe, Grundkenntnisse über verschiedene Netzsysteme und deren Schutzmaßnahmen sowie die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsanweisung und Unterweisung. Thema sind auch das Hochvolt-System, die einzelnen HV-Komponenten und deren Sicherheitsmaßnahmen.
In praktischen Übungen zur Außer- und Inbetriebnahme des Hochvolt-Systems an einem Elektrofahrzeug bzw. Messungen an einer HV-Komponente werden die Theorieinhalte angewendet und vertieft.
Sie können selbstständig und sicher an spannungsfrei geschalteten HV-Systemen arbeiten.
Sie verstehen die grundlegenden Arbeitsschutzprinzipien und -Organisationen im Kontext von Hochvolt-Systemen und können sie anwenden, einschließlich der Qualifikationsanforderungen für das Arbeiten an solchen Systemen.
Sie kennen die Messverfahren für die Messung von Strom, Spannung und elektrischem Widerstand und können diese sicher durchführen.
Sie können die gemessenen Werte beurteilen und auf Plausibilität überprüfen.
Sie können im Zusammenhang mit elektrotechnischen Arbeiten am HV-System Gefährdungsbeurteilungen durchfüh...
Cannabis im Betrieb - Risiken, Rechte, Prävention
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Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei der Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, der Verteilung auf die Wochentage sowie bei Pausen ein zwingendes Mitbestimmungsrecht.
In diesem Seminar erhalten Sie einen kompakten Überblick über Flexible Arbeitszeitmodelle, Vertrauensarbeitszeit, Gleitzeit, Schichtarbeit und deren rechtliche Einordnung nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Sie lernen, welche Mitgestaltungsmöglichkeiten der BR hat und wie Sie Ihre Rechte wirksam ein bringen können.
Zudem erhalten Sie einen Ausblick über die angedachten Änderungen des Gesetzgebers im ArbZG und die daraus für Ihre Betriebsratsarbeit abzuleitenden Maßnahmen. Die geplante Änderung von einer täglichen hin zu einer wöchentlichen Arbeitszeit bedeutet Änderungen in Hinblick auf Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit. Die geplante verpflichtende Einführung einer elektronischen Arbeitszeiterfassung löst für den Betriebsrat außerdem Mitbestimmungsrechte aus. Wir machen Sie frühzeitig fit für alle Neuerungen!
Ziel: Sie als Betriebsrat werden befähigt, bei allen Fragen zur betrieblichen Arbeitszeit kompetent mitzubestimmen, arbeitsrechtlich fundiert zu handeln und gemeinsam mit dem Arbeitgeber tragfähige, faire Lösungen für die Belegschaft zu entwickeln.
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