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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

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06-56 - Brandschutztechnische Begehung von Gebäuden Ermittlung von Schwachstellen und Minderung von Brandlasten

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Das Regelwerk zum Explosionsschutz unterliegt stetigen Änderungen. Dies stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. So wird in diesem Seminar ebenso die Beurteilung von Explosionsgefährdungen und von Explosionsschutzkonzepten, wie die Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen, als auch die Qualifizierung der befähigten Personen behandelt.

Das Intensiv-Seminar vermittelt grundlegendes Know-how zur Erfüllung der betrieblichen Aufgaben auf dem Gebiet des Explosionsschutzes. Es werden die aktuellen technischen Regeln und Grundsätze behandelt. Durch das Seminar wird der Teilnehmer in die Lage versetzt, zu beurteilen, ob die Anforderungen aus dem technischen Regelwerk erfüllt sind, wie Ex-Schutz zu dokumentieren ist, was von den zur Prüfung befähigten Personen zu leisten und wie der Ex-Schutz in betriebliche Abläufe zu integrieren ist.

Das Seminar ist vom VDSI als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft, und die Teilnehmer erhalten auf der Teilnahmebescheinigung 3 VDSI-Punkte Arbeitsschutz und 3 VDSI-Punkte Brandschutz.

Alle Personen, die sich in die komplexe Thematik des Explosionsschutzes einarbeiten und fortbilden müssen. Dies gilt für technisches und nichttechnisches Personal gleichermaßen, besonders für Personen, mit Aufgaben im betrieblichen Explosionsschutz.

  • 05.11.2025- 06.11.2025
  • Berlin
  • 1.100,75 €


Atemschutz zählt zur Persönlichen Schutzausrüstung, die vor tödlichen Gefahren oder ernsten und irreversiblen Gesundheitsschäden schützt. Der Arbeitgeber ist im Rahmen seiner Fürsorgepflicht verpflichtet, Beschäftigte vor der ersten Benutzung von Atemschutzgeräten und danach einmal jährlich theoretisch und praktisch zu unterweisen (DGUV Regel 112-190).

  • 16.06.2025- 17.06.2025
  • Köln
  • 1.100,75 €
1 weiterer Termin

Atemschutz zählt zur Persönlichen Schutzausrüstung, die vor tödlichen Gefahren oder ernsten und irreversiblen Gesundheitsschäden schützt. Der Arbeitgeber ist im Rahmen seiner Fürsorgepflicht verpflichtet, Beschäftigte vor der ersten Benutzung von Atemschutzgeräten und danach einmal jährlich theoretisch und praktisch zu unterweisen (DGUV Regel 112-190).

  • 20.10.2025- 21.10.2025
  • Ostfildern
  • 1.170,00 €


In diesem praxisorientieren Seminar werden die grundlegenden Problemstellungen und Phänomene der Netzqualität im Energieversorgungsnetz ausführlich erörtert. Ziel ist das Interpretieren und Einordnen erhaltener Messdaten zu erlernen, sowie Gegenmaßnahmen zu den verschiedenen Netzstörungen kennenzulernen. Netzplaner erhalten einen Einblick in die sich stetig verändernden Netzverhältnisse.

Das Seminar befasst sich unter anderem mit der Entstehung und Wirkung von Oberschwingungen, Flicker und Spannungseinbrüchen. Es werden anlagen- und netzseitige Betrachtungen mit dem Ziel angestellt, die für Netzrückwirkungen wichtigen Beeinflussungsgrößen zu erkennen, Störaufklärung zu betreiben und Abhilfemaßnahmen zu diskutieren. Dabei spielt der Einsatz von moderner Messtechnik eine entscheidende Rolle. Die anzuwendenden Normen und technischen Regelwerke für Verbrauchs-/Erzeugungsanlagen am Nieder- und Mittelspannungsnetz werden vorgestellt.

Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 1 VDSI-Punkt Arbeitsschutz.

Netzplaner, Anwender von Power Quality Messgeräten und allen Personen, die sich mit dem Thema Power Quality auseinandersetzen.

  • 22.09.2025- 26.09.2025
  • Willingen (Upland)
  • 1.962,31 €


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