Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de
Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.
Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes
Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:- Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
- Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
- Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.
Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.607 Schulungen (mit 11.395 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Webinar
Der Ton macht die Musik - Schlüssel für eine positive Sicherheitskultur (Online)
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Im Arbeitsschutz ist eine klare Kommunikation unerlässlich, weil Kommunikationsfehler sonst zu Unfällen und einer schlechten Sicherheitskultur führen können. Auf Grund dessen müssen Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um die Qualität der Kommunikation zu verbessern und so die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit spielt im Kommunikationsprozess eine entscheidende Rolle und hat damit Einfluss auf die Sicherheitskultur des Unternehmens.
Im Rahmen des Trainings erfahren die Teilnehmenden, wie zielgerichtet und überzeugend für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit argumentiert werden kann. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit lernt wie Gegenargumente in schwierigen Gesprächssituationen entkräftet und die Situationen besser gemeistert werden können.
Lehrgangszeiten
Der Schulungstag beginnt um ca. 09:00 Uhr und endet gegen 16:30 Uhr.
Themenschwerpunkte
- Vertiefung Kommunikationstechniken mit Blick auf den Arbeitsschutz
- Moderne Kommunikation von arbeitsschutzrelevanten Inhalten
- Rechtssichere Argumentationshilfe
- Professionelle und zielorientierte Vorbereitung und Durchführung von Gesprächen
- Kooperationspartner und externes Unterstützungspersonal (Rollenbilder)
- Überzeugende Argumentationen für Arbeitsschutzmaßnahmen
- Umgang mit Einwänden und Gegenargumenten in schwierigen Gesprächssituationen
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Druckluftanlagen in der betrieblichen Praxis
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BF3 Auffrischungskurs für Führer von Begleitfahrzeugen
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Motorsäge - Selbstwerber ?Liegendes Holz?
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Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte - Praxisworkshop
- 11.05.2026
- Flensburg
- 403,41 €
Sicherheitsbeauftragte sollten ihr Wissen regelmäßig auffrischen. Hierbei ist ein Zeitrahmen von ein bis zwei Jahren empfehlenswert.
Im Rahmen dieses Workshops wird ein handlungsorientierter Überblick über aktuelle rechtliche Neuerungen anhand praktischer Beispiele und Praxishilfen für den Alltag gegeben. Der Erfahrungsaustausch mit der Kollegenschaft und erfahrenen Vortragenden sowie die praktische Umsetzung im Betriebsalltag stehen im Vordergrund.
Themenschwerpunkte
- Der Sicherheitsbeauftragte- Rechtliche Grundlagen- Zusammenarbeit mit Führungskraft und Sicherheitsfachkraft
- Die Gefährdungsbeurteilung- Rechtliche Vorgaben- Verantwortung von Führungskräften- Systematik und Aufbau- Beispiele und Übungen zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
- Aktuelles aus der Gesetzgebung
- Arbeits- und Wegeunfälle- Motivation zum sicherheitsgerechten Verhalten
Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit einem Punkt im Bereich Arbeitsschutz bewertet.
Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein Angebot.
- 23.03.2026- 25.03.2026
- Saarbrücken
- 1.303,05 €
Update für die Fachkraft für Gefährdungsbeurteilungen (TÜV)
- 09.04.2026- 10.04.2026
- Stuttgart
- 1.005,55 €
- 11.05.2026- 13.05.2026
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- 1.047,20 €
Umgang mit Hitze in Innenräumen - Inhouse-Schulung, Dauer 1 Tag
- Termin auf Anfrage
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Welche Maßnahmen Unternehmen ergreifen und wie diese am besten umgesetzt werden können, erklärt unser Experte anschaulich in unserem Online-Live-Seminar.
