Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de
Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.
Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes
Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:- Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
- Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
- Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.
Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.707 Schulungen (mit 12.482 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Sicherheitsbeauftragte in Büro und Verwaltung - Aufbauseminar
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Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte - Praxisworkshop (Online)
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Sicherheitsbeauftragte sollten ihr Wissen regelmäßig auffrischen. Hierbei ist ein Zeitrahmen von ein bis zwei Jahren empfehlenswert.
Im Rahmen dieses Workshops wird ein handlungsorientierter Überblick über aktuelle rechtliche Neuerungen anhand praktischer Beispiele und Praxishilfen für den Alltag gegeben. Der Erfahrungsaustausch mit der Kollegenschaft und erfahrenen Vortragenden sowie die praktische Umsetzung im Betriebsalltag stehen im Vordergrund.
Themenschwerpunkte
- Der Sicherheitsbeauftragte- Rechtliche Grundlagen- Zusammenarbeit mit Führungskraft und Sicherheitsfachkraft
- Die Gefährdungsbeurteilung- Rechtliche Vorgaben- Verantwortung von Führungskräften- Systematik und Aufbau- Beispiele und Übungen zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
- Aktuelles aus der Gesetzgebung
- Arbeits- und Wegeunfälle- Motivation zum sicherheitsgerechten Verhalten
Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit einem Punkt im Bereich Arbeitsschutz bewertet.
Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein Angebot.
- 12.01.2026- 14.01.2026
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Projektleiter Gebäudeinstandsetzung bei Radonbelastung (TÜV) - Modul 2b.
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Elektrische Kabel und Leitungen
- 07.07.2026- 09.07.2026
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Elektrische Kabel und Leitungen sind wesentliche Bestandteile in vielen elektronischen Systemen. In allen Elektronikbranchen werden Kabel und Leitungen unterschiedlicher Bauformen und Komplexität mit einer großen Technologievielfalt eingesetzt.
Das Seminar bietet die Möglichkeit, sich ein breites Grundwissen zu erwerben. Es behandelt die unterschiedlichen Kabeltechnologien, die verwendeten metallischen Werkstoffe und Kunststoffe, die elektrischen Anforderungen, insbesondere im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit, sowie die mechanischen und umwelttechnischen Anforderungen. Darüber hinaus werden die verschiedenen Verbindungstechnologien im Bereich der Kabelkonfektionierung ausführlich behandelt. Themengebiete wie Kabelherstellung, Normung und Qualifizierung sind ebenfalls Bestandteil des Seminars. Weiterhin werden Entwicklungstrends sowie Design- und Anwendungsfelder aufgezeigt.
Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 2 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.
Dieses Seminar richtet sich an Anwender und Hersteller von elektrischen Kabeln und Leitungen. Eingeladen sind Mitarbeiter aus Entwicklung, Qualitätssicherung, Vertrieb, Marketing und dem kaufmännischen Bereich, die ihr Wissen über elektrische Kabel vertiefen und erweitern möchten.
Brandschutztüren und -tore sowie Feststellanlagen prüfen
- 17.11.2025- 18.11.2025
- Ostfildern
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Um im Brandfall bestmöglichen Schutz zu garantieren, müssen Brandschutztüren und -tore sowie Feststellanlagen regelmäßig durch befähigte Personen mit Sachkundenachweis geprüft und instandgehalten werden. Dies ist wichtig, auch um im Schadensfall nicht die Ansprüche gegenüber dem Versicherer zu verlieren.
Das Seminar schult Fachkräfte auf den richtigen Umgang mit Brandschutztüren, -toren und Feststellanlagen, damit sie die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen und den wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen gewährleisten können. Den Teilnehmenden wird das Fachwissen zur regelmäßigen Prüfung, Instandhaltung und Wartung gemäß aktuellen Normen und Richtlinien vermittelt.
Hinweis
Dieses Seminar qualifiziert nicht zur Erstabnahme: Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirma oder von ihren autorisierten Fachkräften durchgeführt werden.
Das Seminar ist gemäß der Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg anerkannt.
Das Seminar ist gemäß der Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen mit 16 Unterrichtseinheiten anerkannt.
Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e. V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG mit 1 VDSI-Punkt Arbeitsschutz sowie 2 VDSI-Punkten Brandschutz eingestuft worden.
Mitarbeitende, die regelmäßige Funktionsprüfungen von Brandschutztüren und -toren sowie erforderlic...
Fortbildung für Brandschutzbeauftragte
- 26.11.2025- 27.11.2025
- Bonn
- 950,81 €
Der Lehrgang umfasst 16 Lerneinheiten (nach vfdb 12-09/01) und ist somit als Fortbildungslehrgang anerkannt.
Brandschutzbeauftragte tragen als ausgebildete Personen eine hohe Verantwortung für die Sicherheit im Betriebsalltag. Nur mit aktuellem Fachwissen können sie potenzielle Brandgefahren erkennen und eliminieren. Dieser Lehrgang informiert über relevante Neuerungen. Hierbei werden insbesondere aktuelle Entwicklungen im Fachrecht, beim baulichen, vorbeugenden und anlagentechnischen Brandschutz sowie neue Erkenntnisse im organisatorischen Brandschutz vorgestellt.
Themenschwerpunkte
- Neuerungen im Brandschutz
- Prüfverordnung der Länder
- Gefährdungsbeurteilung Brandschutz
- Rettungswege aus Versammlungsstätten und Industriebauten
- E-Mobilität und Brandschutz
- Novellierung von LBO´s
- Brandschutzkennzeichnungen gemäß ISO 7010 im Kontext von ASR A1.3
- Europäische Kennzeichnung Brandschutztüren und Toren/Glas
- Wann brauche ich was und wen?
Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit zwei Punkten im Bereich Arbeitsschutz und drei Punkten im Bereich Brandschutz bewertet.
Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein Angebot.
Sicherheit von Maschinen durch professionelle Konstruktion
- 20.04.2026- 21.04.2026
- Nürnberg
- 946,05 €
Durchführung von Erdungsmessungen
- 05.05.2026- 06.05.2026
- Ostfildern
- 1.260,00 €
Zur Erstinbetriebnahme elektrischer Anlagen sind ihre Erdungsanlagen, gemäß den aktuellen Normen und Vorschriften, zur Gewährleistung der Elektrosicherheit bzw. des Personenschutzes bei Erdfehlern einer elektrischen Überprüfung durch Erdungsmessung zu unterziehen. Im Anschluss daran ist die Überprüfung in regelmäßigen Abständen zu wiederholen.
Im Seminar wird dem Teilnehmer der Umgang mit den Geräten und Ausrüstungen zur Durchführung von Erdungsmessungen – bei Beachtung der Normen und Vorschriften – vermittelt. Es wird eine Auswahl unterschiedlicher Messverfahren erläutert sowie auf die häufigsten Fehlerquellen hingewiesen. Primär soll der Teilnehmer des Seminars dazu befähigt werden, Erdungsmessungen mit brauchbaren Ergebnissen in NS- und MS-Anlagen durchzuführen. Sekundäres Ziel ist das Kennenlernen der Abläufe und möglicher Probleme bei Erdungsmessungen in HS-Anlagen.
Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 1 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.
Das Seminar, das durch praktische Messvorführungen ergänzt wird, ist für Ingenieure, Techniker und Meister, die auf dem Gebiet der Errichtung und Inbetriebsetzung von Stromversorgungsanlagen tätig sind oder derartige Anlagen betreiben, vorgesehen.
