Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de
Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.
Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes
Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:- Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
- Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
- Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.
Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.645 Schulungen (mit 12.020 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Webinar
Funktionale Sicherheit bei Maschinen - DIN EN 61508 und DIN EN 62061
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ASiR Grundlehrgang - Absturzsicherung und Rettungsmaßnahmen
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Sicherheitsstandards bei Arbeiten an Antennenträgern müssen jederzeit rechtssicher erfüllt werden. Dieses Seminar vermittelt die Kenntnisse, die zur Erfüllung der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften notwendig sind. Die erfolgreiche Teilnahme berechtigt zum Besteigen von Antennenträgern und hochgelegenen Arbeitsplätzen. Damit erfüllen die Teilnehmenden die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und werden Sachkundige für persönliche Schutzausrüstungen. Ziel der Veranstaltung: Erlangen von Kompetenzen zum sicheren Arbeiten an Antennenträgern.
Methoden zur Rettung Verunglückter werden vermittelt, so dass die Teilnehmenden nach dem Besuch des Seminars in der Lage sind, Rettungsmaßnahmen selbst durchzuführen. Sie erhalten wichtige Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung, zum Gebrauch der Sicherheitseinrichtungen und zu allen wesentlichen Punkten aus dem Regelwerk Arbeitsschutz. Es erfolgt die Ausbildung zu Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstung im Bereich der höhengefährdeten Arbeitsplätze.
Themenschwerpunkte
- Arbeitssicherheitsbestimmungen beim Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen
- Auffanggurt: Funktionsweise und Handhabung
- Richtiges Anseilen und Steigen
- Rettung Verunglückter vom Steigschutz
- Funktion und Wirkungsweise von Sicherheitseinrichtungen
- Arbeitsmedizinische Aspekte
- Rettung Abgestürzter aus großen Höhen
- Verhalten bei Notfällen
- Hochfrequenz-Schutzkonzept
- Gefahren an Antennenträgern
- Benutzung von Sicherheitsreinrichtungen
- Ausbildung zu Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstung an hochgelegenen Arbeitsplätzen
Hinweise zu Schutzkleidung und SicherheitsausrüstungDie Seminarteilnehmenden haben folgende Ausrüstungsgegenstände mitzubringen:
- Persönliche Schutzkleidung / der Jahreszeit entsprechend
- (Wetterschutzoverall mit Funktionsunterwäsche)
- Helm, Handschuhe
- Schutzstiefel / festes Schuhwerk über Knöchel hoch / für Arbeiten auf Antennenträgern
- Auffanggurte nach DIN EN 361(Rücken-, Brust- und Steigschutzöse) und DIN EN 358(seitl. Halteösen)
- Sicherungsseil 1,5m mit Reibfalldämpfer und Rohrhaken
- Halteseil nach DIN EN 358 (mit Seilkürzer und Einhandkarabiner)
- Sicherungsseil 5m verstellbar mit Reibfalldämpfer und Rohrhaken
- 2 Bandschlingen, 1m / 1,5m, als Anschlagmittel nach EN 354/795
Diese Ausrüstung muss vollständig vorhanden sein und zur Schulung mitgeführt werden.
Arbeitsmedizinische Untersuchung / ErsthelferDie Seminarteilnehmerin/der Seminarteilnehmer muss nach den BG Grundsätzen der arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr (G 41) untersucht sein und eine gültige Ausbildung zum Ersthelfer haben.
Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein Angebot.
Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- 27.01.2026- 28.01.2026
- Hannover
- 1.106,70 €
Brandschutz in Krankenhäusern und Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege
- 12.02.2026
- Sulzbach
- 493,85 €
Brandschutz in der Lüftungs- und Klimatechnik
- 18.03.2026
- Dortmund
- 714,00 €
Zur Prüfung befähigte Person (Sachkundiger) für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz
- 16.12.2025- 17.12.2025
- Sulzbach
- 1.065,05 €
Elektrotechnisch unterwiesene Person – EuP Jahresunterweisung
- firmenintern
- Ort auf Anfrage
- 618,50 €
Die jährliche Unterweisung für elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) ist gesetzlich vorgeschrieben und stellt einen entscheidenden Beitrag zur Sicherheit im Umgang mit elektrischen Anlagen, Betriebsmitteln und Installationen dar. Grundlage sind das Arbeitsschutzgesetz §12 sowie die DGUV Vorschrift 1, die eine regelmäßige Auffrischung des sicherheitsrelevanten Wissens fordern.
Die Schulung richtet sich an Mitarbeitende ohne elektrotechnische Ausbildung, die im Rahmen ihrer Tätigkeit bestimmte Aufgaben unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft ausführen, zum Beispiel das Quittieren von Schutzeinrichtungen, das Betreten elektrischer Betriebsräume oder das Arbeiten an elektrotechnischen Komponenten im industriellen Umfeld, in Werkstätten oder im Service.
Die Jahresunterweisung frischt das vorhandene Wissen auf, sensibilisiert für aktuelle Gefährdungspotenziale, weist auf veränderte Arbeitssituationen hin und informiert über Neuerungen in Vorschriften und Normen, insbesondere in Bezug auf die DIN VDE 0105-100 sowie aktuelle Unfallverhütungsvorschriften.
Damit stärkt sie die Handlungssicherheit und sorgt für einen dauerhaft rechtskonformen Einsatz elektrotechnisch unterwiesener Personen im betrieblichen Alltag.
CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung
- 10.12.2025
- Bissendorf
- 725,90 €
Verkehrssicherungspflichten beim Gebäudemanagement
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- 493,85 €
