Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de
Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.
Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes
Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:- Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
- Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
- Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.
Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.645 Schulungen (mit 12.020 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Online-Unterweisung: Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz
- 31.12.2025
- Hamburg
- 41,65 €
E-Learning: Prüfungsvorbereitung zur SGU-Prüfung von operativ tätigen Mitarbeitern
- 31.12.2025
- Hamburg
- 273,70 €
Webinar
Die aktuelle ASR A 2.2 - Maßnahmen gegen Brände
- 10.02.2026
- online
- 678,30 €
Webinar
Brandschutz in der Büroumgebung
- 06.03.2026
- online
- 285,60 €
Projektierung von Mittelspannungsanlagen und Anschluss von Erzeugungsanlagen im Mittelspannungsnetz
- 10.12.2025- 12.12.2025
- Ostfildern
- 1.630,00 €
Mittelspannungsnetze werden in der Regel aus dem Hochspannungsnetz gespeist und nach DIN IEC 38 mit Spannungen zwischen 1 bis 36 kV betrieben. Diese elektrischen Anlagen stellen große Anforderungen an den Leistungsbedarf, die Versorgungszuverlässigkeit, die Verfügbarkeit, die optimale Gestaltung und die Bemessung von Infrastruktur- und Industrienetzen. In Verbindung mit dem Anschluss von dezentralen Erzeugungsanlagen (EZA) auf Basis erneuerbarer Energiequellen haben Mittelspannungsnetze eine große Bedeutung für die Energiewende in Deutschland und den Klimaschutz weltweit. Mit den in der Anschlussregel TAR Mittelspannung VDE-AR-N 4110 formulierten Anforderungen an Planung in Verbindung mit den Nachweisverfahren, Errichtung, Betrieb und Änderung von am Mittelspannungsnetz angeschlossenen EZA wird sichergestellt, dass trotz der Vielzahl der zu integrierenden Anlagen die Stabilität des öffentlichen Netzes gewahrt bleibt.
Das Seminar vermittelt die wichtigsten technischen Kenntnisse über die Planung und Projektierung von Mittelspannungsanlagen. Die Schnittpunkte zwischen 110/20/0,4 kV Netzen werden ausführlich besprochen und die einzelnen Themen mit praktischen Beispielen vertieft. Aktuelle Gesetze und Normen wie DIN VDE 0101, 0105, 0102 sowie die Anschlussregel VDE-AR-N 4110 werden diskutiert und es wird auf Neuigkeiten eingegangen.
Ausgehend vom Rechtsrahmen für den Anschluss von EZA im Mittelspannungsnetz werden grundlegende Kenntnisse zu den technischen Anfor...
Webinar
Mobiles Arbeiten & Homeoffice im Ausland
- 12.03.2026
- online
- 570,01 €
Homeoffice und mobiles Arbeiten ist für viele Unternehmen Normalität geworden. Dadurch ergibt sich auch die Möglichkeit, egal von welchem Ort aus zu arbeiten. Sitzt der Mitarbeiter aber im Ausland, müssen ganz andere Regeln erfüllt werden. Neue Herausforderungen sind zu meistern - Datenschutz und Arbeitsschutz müssen beachtet werden.
Fragen wie:
- In welchem Land ist der Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungspflichtig?
- Braucht er eine Aufenthaltsgenehmigung oder eine A1 Bescheinigung?
- Hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf Homeoffice im Ausland?
- Löst das Arbeiten im Homeoffice eine Betriebsstätte für das Unternehmen im Ausland aus?
- Muss ich als Arbeitgeber die Lohnsteuer für meinen Arbeitnehmer im Ausland abführen?
All diese Fragen bekommen Sie von unseren beiden Experten, Christiane Droste-Klempp & RA Felix Müller-Merten, praxisnah gelöst!
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- 493,85 €
Webinar
Haftungsfragen im betrieblichen Brandschutz - Online-Kurz-Schulung, Dauer 3 Stunden
- 10.06.2026
- online
- 410,55 €
369,50 €
Mit der richtigen Strategie können Sie jedoch nicht nur Haftungsrisiken minimieren, sondern auch Sicherheitslücken identifizieren und den reibungslosen Ablauf im Notfall gewährleisten!
Welche rechtlichen Fallstricke lauern bei der Organisation von Brandschutzaufgaben in Ihrem Betrieb?
Wie können Sie sicherstellen, dass auch Drittunternehmen Ihre hohen Sicherheitsstandards einhalten?
Welche Instrumentarien stehen Ihnen zur Verfügung, um Haftungsrisiken effektiv zu vermeiden?
Antworten auf diese und weitere Fragen gibt der erfahrene Rechtsanwalt und Brandschutzexperte Till Fischer am 10.06.2026 im Rahmen der „Brandschutz Fachgespräche“ – kompakt in 3 Stunden, live und online an Ihrem PC
- 22.04.2026- 27.07.2026
- Niederkassel
- 4.629,10 €
Erstellen von Betriebsanleitungen für Maschinen und Anlagen
- 24.02.2026- 25.02.2026
- Stuttgart
- 1.782,00 €
Im zweitägigen Seminar erfahren Sie, worauf Sie bei der Erstellung von Benutzerinformationen besonders achten sollten und wie Sie Stolperfallen vermeiden.
