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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.645 Schulungen (mit 12.020 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 08.09.2026
  • Bonn
  • 415,31 €


Durch den Einsatz von Mitarbeitenden von Fremdfirmen auf dem eigenen Betriebsgelände kommt es häufig zu schweren Arbeitsunfällen. Daher fordert die DGUV V1 von Auftraggebenden, Fremdfirmen entsprechend in die örtlichen Gegebenheiten und Unfallgefahren einzuweisen.


Im Rahmen dieser Veranstaltung werden die dafür zuständigen Fremdfirmenkoordinatoren in die Thematik und die rechtlichen Grundlagen eingeführt und lernen, wie sie präventiv reagieren können. Dabei werden die Verantwortlichkeiten und die Haftungsrisiken klar dargestellt. Die Teilnehmenden lernen die genauen Aufgaben und Pflichten aller Beteiligten kennen.Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt in der praktischen Umsetzung im betrieblichen Alltag.



Themenschwerpunkte


  • Rechtlichen Grundlagen
  • Schwerpunkte im Unfallgeschehen und Schutzmaßnahmen
  • Gefährdungs- und Belastungsbeurteilungen
  • Begriffsbestimmungen (Vertragsformen)
  • Dokumentationspflichten nach ArbSchG
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Verantwortung und Haftung: auftraggebende Person ? auftragnehmende Person
  • Konkrete Aufgaben und Pflichten der Fremdfirmenkoordinatoren
  • Koordinierung der Maßnahmen und Pflichten
  • Erstellung von Haus- und Baustellenordnung bzw. Fremdfirmenbestimmungen
  • Einweisung von Fremdfirmen
  • Kontrollmaßnahmen
  • Dokumentationsverpflichtungen
  • Motivation und Sensibilisierung von Mitarbeitenden
  • Fallbeispiele


 


Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein Angebot.


LehrgangszeitenDer Schulungstag beginnt ca. gegen 08:30 Uhr und endet gegen 17:00 Uhr.


 


 

E-Learning

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  • online
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Webinar

  • 29.09.2026- 30.09.2026
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  • 1.713,60 €


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  • 20.02.2026
  • Bremen
  • 404,60 €
10 weitere Termine

Vorsprung durch Qualifizierung

  • 15.12.2025- 16.12.2025
  • Stuttgart
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Vorbereitung auf die SGU-Prüfung gemäß Dokument 017 des SCC-Regelwerkes

Webinar

  • 17.04.2026
  • online
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  • 10.02.2026- 11.02.2026
  • München
  • 1.713,60 €
1 weiterer Termin

In diesem Seminar steht das Bewusstsein über die Bedeutung der Beschaffung für eine nachhaltige Unternehmensführung im Mittelpunkt. Ein Überblick über rechtliche Rahmenbedingungen, Nachhaltigkeitsstandards, Lieferantenbewertungsmöglichkeiten und den Supplier Code of Conduct wird gegeben. Es wird vermittelt, wie potenzielle Zielkonflikte zwischen nachhaltiger und kostengünstiger Beschaffung erkannt und gelöst werden können. Zudem wird gezeigt, wie Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette geschaffen werden kann.

  • 23.03.2026- 24.03.2026
  • Nürnberg
  • 946,05 €
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04-813 - Praxisschulung: Neubau / Umbau von Maschinen und Anlagen Sachkunde bei Bestand, Umbau, Veränderung und Verkettung von Maschinen und Anlagen

Webinar

  • 11.03.2026- 12.03.2026
  • online
  • 1.713,60 €
2 weitere Termine

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  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 493,85 €


65-876 - Die neuen und aktualisierten Technischen Regelwerke (TRBS / BekBS oder EmpfBS) zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Webinar über die rechtliche Bedeutung und Anwendung im betrieblichen Alltag
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