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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.643 Schulungen (mit 11.942 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 15.01.2026
  • Hamburg
  • 60,69 €
4 weitere Termine

Spritzverfahren in der Lackierkabine

  • 16.03.2026
  • Ostfildern
  • 610,00 €


Ein professioneller Gebäudebetrieb ist die Vorrausetzung, dass ein Gebäude effizient und sicher für die Erfüllung der Kernaufgaben eines Unternehmens genutzt werden kann. Denn bis zu 90 % der Lebenszykluskosten entstehen während der Betriebsphase eines Gebäudes. Dies hat unmittelbar Auswirkungen auf das Betriebsergebnis des Unternehmens bzw. die Belastung des öffentlichen Haushalts. Die Aufgabe des Betreibers eines Gebäudes ist, eine Strategie zu finden, welche zwischen Betriebssicherheit, Einhaltung der Betreiberverantwortung, Nachhaltigkeit und Kosteneinsatz abwägt. 

Das Gebäudemanagement ist eine Managementdisziplin, die technische, kaufmännische und rechtliche Kompetenzen erfordert. Häufig haben Gebäudemanager ursprünglich eine technische Ausbildung. Darauf aufbauend vermittelt das Seminar die für die Bewirtschaftung von Gebäuden notwendigen weiteren Kompetenzen und ermöglicht, die richtige Strategie für den Gebäudebetrieb zu finden.

Hinweis
Das Seminar ist gemäß der Weiterbildungsordnung  der Ingenieurkammer Baden-Württemberg anerkannt.
Das Seminar ist gemäß der Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen mit 8 Unterrichtseinheiten anerkannt. 

Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort-/Weiterbildung mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für die Fachrichtung Architektur anerkannt.

Führung...

  • 10.06.2026- 11.06.2026
  • Wuppertal
  • 1.390,00 €
1 weiterer Termin

Das Arbei­ten an unter Spannung stehenden Anlagenteilen oder in deren Nähe bietet ein hohes Gefahrenpotential. Es ist daher nur Fachkräften erlaubt, die entsprechendes Fachwissen haben und in der Lage sind, die erforderlichen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Der Begriff „Schaltberechtigung“ ist nirgendwo in den Normen genannt – aber er hat sich in der elektrotechnischen Praxis etabliert und bewährt. Eine Schalt­berechtigung wird auf unterschiedliche Weise erteilt: zeitabhängig oder zeitunabhängig, über Teilanlagen oder über ganze Orts- oder Betriebsnetze.

Schaltberechtigte sind Elektrofachkräfte, die Schal­tungen an unter Spannung stehenden Anlagen vorneh­men, und zwar oft auch in eigener Entscheidung, zum Beispiel im Bereitschafts­dienst. Unternehmen und die von ihnen beauftragten Fachverantwortlichen sind verpflichtet, zum Schalten berechtigte Personen mit Fachkunde für sicheres Schalten zu qualifizieren.

Dieser Lehrgang vermittelt den Teilnehmer:innen die unverzichtbaren fachlichen Kenntnisse, die sie zum Erwerb oder Erhalt der Schaltberechtigung benötigen.

  • 31.12.2025
  • Hamburg
  • 35,70 €


Allgemeine Unterweisung für mobiles Arbeiten und Homeoffice

  • 19.11.2026- 20.11.2026
  • Ostfildern
  • 1.200,00 €


Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz bei der Anwendung von Lasern werden insbesondere durch die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV, zuletzt geändert Oktober 2017) und durch Beachtung der Festlegungen und beispielhaften Maßnahmen in den Technischen Regeln TROS Laserstrahlung (aktuelle Fassung Dezember 2018; Änderung der TROS Laserstrahlung Teil "Allgemeines" August 2021) erfüllt. Der Arbeitgeber hat hierzu für den Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 gemäß § 5 Absatz 2 der OStrV einen Laserschutzbeauftragten (LSB) schriftlich zu bestellen. Die erforderlichen Fachkenntnisse sind dabei durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen und durch spezifische Fortbildungen auf aktuellem Stand zu halten.

Der Laserschutzbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, bei der Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen und bei der Überwachung des sicheren Betriebs von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4, und zwar für die Laser-Einrichtungen bzw. -Anlagen, für die er bestellt wurde. Zur Erfüllung dieser Aufgaben vermitteln Experten in diesem Lehrgang die erforderlichen Fachkenntnisse zu technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen sowie zu persönlichen Schutzausrüstungen. Darüber hinaus werden die grundlegenden Regelwerke des Arbeitsschutzes, die charakteristischen Eigenschaften und Kenngrößen der Laserstrahlung, die Laserklasseneinteilung, die Bedeutung der Exposit...

E-Learning

  • 05.01.2026
  • online
  • 1.006,74 €
1 weiterer Termin

Die Pandemie hat in kurzer Zeit die betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzanforderungen verändert. Um diese Anforderungen gerecht zu werden und damit der Unternehmensalltag wieder wie gewohnt weiterläuft, müssen bestimmte Schutzvorkehrungen vorgenommen werden. Auch die Mitarbeiter sollen sich während und nach der Krisenzeit wieder im Unternehmen wohlfühlen. Lernen Sie in unserer Weiterbildung "Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Corona-Krise / Pandemie", welche Schutzmaßnahmen besonders wichtig sind und welche Gesetze Sie dabei beachten müssen.

  • 05.01.2026
  • Düsseldorf
  • 1.118,60 €
10 weitere Termine

Die Pandemie hat in kurzer Zeit die betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzanforderungen verändert. Um diese Anforderungen gerecht zu werden und damit der Unternehmensalltag wieder wie gewohnt weiterläuft, müssen bestimmte Schutzvorkehrungen vorgenommen werden. Auch die Mitarbeiter sollen sich während und nach der Krisenzeit wieder im Unternehmen wohlfühlen. Lernen Sie in unserer Weiterbildung "Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Corona-Krise / Pandemie", welche Schutzmaßnahmen besonders wichtig sind und welche Gesetze Sie dabei beachten müssen.

  • 29.01.2026
  • Frankfurt am Main
  • 642,60 €
1 weiterer Termin

Vorsprung durch Qualifizierung

Webinar

  • 24.03.2026- 25.03.2026
  • online
  • 1.069,81 €
1 weiterer Termin

Die rechtlichen Vorgaben im Bereich Explosionsschutz unterliegen einem stetigen Wandel. Umso wichtiger ist es daher, dass die involvierten Personen im Unternehmen ihr Fachwissen auf dem aktuellen Stand halten und sich regelmäßig fortbilden.Im Rahmen des Seminars werden die aktuellen rechtlichen Grundlagen für Hersteller und Betreiber vorgestellt und es wird die Umsetzung im betrieblichen Alltag besprochen.Die Teilnehmenden erfahren, wie sie ihre Aufgaben als verantwortliche Person im Explosionsschutz entsprechend umsetzen können.


Themenschwerpunkte


  • Vorschriften und Normen
  • Rechtliche Grundlagen für Hersteller und Betreiber
  • Grundlagen ? was sind Explosionsgefahren?
  • Physikalisch-chemische Grundlagen zu explosionsfähigen Atmosphären und Gemischen
  • Vermeidung und Einschränkung von explosionsfähigen Atmosphären und Gemischen
  • Analyse von Gefahrstoffen
  • Risikobewertung und Zoneneinteilung gemäß GefStoffV und TRGS 720
  • Vermeidung wirksamer Zündquellen ? Bewertung der 13 Zündquellenarten
  • Risikobewertung der Anlagen und Betriebsmittel
  • Festlegungen von Schutzmaßnahmen
  • Begrenzung der Auswirkungen von Explosionen ? konstruktiver Explosionsschutz
  • Technische Bereiche mit explosionsfähigen Atmosphären und Gemischen
  • Bauteile für EX-Bereiche ? Auswahl, Einsatz und Betrieb
  • Prüfungen, Prüfrhythmen und Dokumentation
  • Qualifikationen ? Sachkundiger, Fachkundiger, befähigte Person, zur Prüfung befähigte Person, ZÜS
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Dokumentationen ? Gefährdungsbeurteilung, Einstufung Explosionsrisiken, Risikoanalyse (Schutzkonzept), EX-Schutz-Konzept, EX-Schutz-Dokument, EX-Zonen-Plan, Betriebsund Arbeitsanweisungen, Konformitätserklärungen, Einweisung ? und Unterweisungen
  • Eigensicherheitsnachweis ? eigensichere Stromkreise
  • Blitzschutz-Risikoanalyse ? Blitz- und Überspannungsschutz
  • Ausbläserberechnung
  • Wartungs- und Instandhaltungskonzept, Instandhaltungsmanagement, Prüfungen
  • Frage- und Antwortrunde zu kundenspezifischen Themen im EX-Schutz



Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein Angebot.

  • 15.01.2026
  • Halle (Saale)
  • 737,80 €
12 weitere Termine

gemäß DGUV Regel 113-020
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