Seminar - Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) gGmbH
Gesundes Arbeiten im BEM – Pflichten nach dem SGB IX sicher umsetzen. Erfahren Sie, wann ein Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz besteht, welche rechtlichen Pflichten sich aus dem SGB IX für Arbeitgeber*innen und Beschäftigte ergeben und wie Arbeitsplatzanpassungen im Rahmen des BEM praxisnah und rechtssicher umgesetzt werden können.
| Termin | Ort | Preis* |
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| firmenintern | auf Anfrage | auf Anfrage |
Wie gelingt gesundes Arbeiten – und wann entsteht nach dem SGB IX ein Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)? HR‑Verantwortliche stehen vor der Herausforderung, rechtliche Anforderungen, betriebliche Interessen und individuelle Bedarfe Beschäftigter sicher miteinander zu verbinden.
Dieses Seminar vermittelt Ihnen das erforderliche praxisnahe Wissen, um BEM‑Verfahren rechtssicher, strukturiert und zielorientiert zu gestalten.
Im Mittelpunkt steht die Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen nach dem SGB IX ein Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz besteht und wie Arbeitsplatzanpassungen im Rahmen des BEM organisatorisch, rechtlich und praktisch umgesetzt werden können.
Sie erhalten einen fundierten Überblick über die rechtlichen Pflichten von Arbeitgeber*innen ebenso wie über die Mitwirkungs‑ und Verhaltenspflichten der Beschäftigten im BEM. Ein besonderer Fokus liegt auf der Unterscheidung zwischen schwerbehinderten bzw. gleichgestellten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten sowie den daraus resultierenden unterschiedlichen Schutz‑ und Beteiligungsrechten.
Inhalte
Rechtliche Grundlagen und Ziele des BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement)
Verantwortlichkeiten und Mitwirkung im BEM
Der BEM-Prozess im Überblick
Leidensgerechter Arbeitsplatz
Besonderheiten für schwerbehindert und gleichgestellte Beschäftigte
Einbindung externer Stellen
Grenzen und Konsequenzen
Hinweis:
Die Informationen, die Sie im Seminar erhalten, stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Soweit wir über Fälle, insbesondere Gerichtsentscheidungen berichten, darf aus deren Ergebnissen nicht auf einen notwendigerweise ähnlichen Ausgang in anderen Fällen geschlossen werden.