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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.708 Schulungen (mit 10.757 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 16.03.2026- 19.03.2026
  • Essen
  • 1.749,30 €
27 weitere Termine

Bewerten und verbessern - Methoden & Techniken

  • 06.07.2026- 10.07.2026
  • Hamburg
  • 520,00 €
2 weitere Termine

Gesetzliche Normen des Arbeitsrechts
Formen des Arbeitsvertrags
Rechte und Pflichten aus dem AV
Zustandekommen und Beendigung des AV
Arbeitsschutzgesetze, KSchG
Ausbildungsvertrag
Sozialversicherungsformen
Berufsunfallversicherung

  • 26.10.2026- 30.10.2026
  • Wiesbaden
  • 2.433,55 €


Brände in Krankenhäusern, Kliniken, Altenheimen und vergleichbaren Einrichtungen haben häufig gravierende Folgen. Deshalb sind hier Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes sowie die Schulung und Unterweisung von Mitarbeitenden rund um den Brandschutz besonders wichtig, aber auch besonders komplex. Umso entscheidender ist es, einen gut ausgebildeten Brandschutzbeauftragten zu haben, um alle notwendigen Maßnahmen umzusetzen, zu überwachen und gegebenenfalls zu optimieren.
Eine passgenaue Ausbildung bietet der zweiwöchige VdS-Lehrgang „Brandschutzbeauftragter für Krankenhäuser“, der sich schon seit 1994 bewährt: Er ist gezielt auf die Herausforderungen in den vorgenannten Einrichtungen ausgerichtet. Alle Referierenden sind bestens mit diesem Umfeld vertraut.
In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für einen gemeinsamen Abend, Schulungsunterlagen, Prüfungen, Zertifikate, Pausengetränke und Mittagessen enthalten.
Dauer des Lehrgangs
74 Unterrichtseinheiten (UE) bzw. 55,5 Zeitstunden gemäß IDD, aufgeteilt auf 10 Tage.
Voraussetzungen
Teilnehmende sollten über folgende Fähigkeiten verfügen:

abgeschlossene Berufsausbildung
Kenntnisse der betrieblichen Abläufe und Gefahren
angemessenes technisches Verständnis
ausreichende Kommunikationsstärke
hohe Zuverlässigkeit
In der Regel wird mit der Baugenehmigung bzw. bereits im Brandschutznachweis / Brandschutzkonzept oder aber als Auflage des Versicherers die Bestellung von Brandschutzbeauftragten in Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen gefordert.
Hintergrund dieser Forderung ist, dass Krankenhäuser, sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Personen und Wohnheime sowie Tageseinrichtungen für Kinder, Menschen mit Behinderung und alte Menschein als „bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung nach § 51 – Sonderbauten der Musterbauordnung  (MBO) eingestuft werden.
Somit gelten die entsprechenden Sonderbauverordnungen (SBauVO)  der Länder, in denen besondere Anforderungen an den Brandschutz formuliert sind und somit in der Regel auch die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gefordert wird.
Darüber hinaus gelten neben dem Bauordnungsrecht die Regelungen des Arbeitsschutzrechtes, der Berufsgenossenschaften oder auch ganz allgemein die sogenannten Verkehrssicherungspflichten
Gemäß DGUV Information 205-003 : 2020-12 Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten sowie der gleichlautenden Regelwerke vfdb 12-09/01 und VdS 3111 kann sich auch aus der Gefährdungsbeurteilung die Notwendigkeit, Brandschutzbeauftragte zu bestellen, ergeben.
Da im Regelfall in einem Krankenhaus eine Brandgefahr be­steht, die über die einer normalen Brandgefahr (definiert als ähnlich einer Büronutzung), sind besondere Maßnahmen zur Erreichung der Schutzziele erforderlich. Zur Um­setzung, Überwachung und Anpassung dieser Maßnahmen sollte dann ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden.
E-Learning
Zusätzlich erhalten Lehrgangsteilnehmende Zugang zu einem E-Learning-Bereich, der unter anderem verschiedene Richtlinien, Gesetze, nützliche Zusatzinformationen sowie ein Selbstlernmodul für das wichtige Themenfeld des baulichen Brandschutzes enthält. Die E-Learning-Umgebung wird laufend ausgebaut.
Informationen und Beratung
Für alle Fragen zum Thema Brandschutzbeauftragte sowie zu Inhalten, Ablauf oder Anforderungen des VdS-Lehrgangs stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Rufen Sie uns an für eine persönliche Beratung!
Fortbildung von Brandschutzbeaufragten
Regelmäßige Fortbildung ist für Brandschutzbeauftragte (BSB) unabdingbar. Hier finden Sie eine Übersicht über VdS-Lehrgänge und-Fachtagungen, die besonders für die BSB-Fortbildung geeignet sind.

  • 08.04.2026- 10.04.2026
  • Heilbronn
  • 425,00 €
1 weiterer Termin

Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die Aufgabenstellung der Personalverwaltung, Einstellung neuer Mitarbeiter, Arbeitspapiere, Tarifverträge, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Arbeitnehmerschutzgesetze bis hin zum Zeugnis und bereitet auf die Ausbildungsabschlussprüfung vor.

  • 21.09.2026- 25.09.2026
  • Saarlouis
  • 1.962,31 €
1 weiterer Termin

Branchenspezifische Gefährdungen erkennen und handeln

  • 02.11.2026- 06.11.2026
  • Ostfildern
  • 2.699,00 €


Die Veranstaltung vermittelt die Inhalte der DGUV I 209-093 Stufe 2E Einstieg B. Sie ist vergleichbar mit der Veranstaltung nach DGUV I 209-093 Stufe 2E Einstieg A, wendet sich jedoch an Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung elektrotechnische Vorkenntnisse besitzen. Schwerpunkte sind Arbeitsschutzsystem und -organisation, Erste Hilfe, Grundkenntnisse über verschiedene Netzsysteme und deren Schutzmaßnahmen, Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsanweisung und Unterweisung. 

Thema ist das Hochvolt- System mit den einzelnen HV-Komponenten und deren Sicherheitsmaßnahmen.

In praktischen Übungen zur Außer- und Inbetriebnahme des Hochvolt- Systems an einem Elektrofahrzeug bzw. Messungen an einer HV-Komponente werden die Theorieinhalte angewendet und vertieft.

  • Sie lernen selbstständig und sicher an spannungsfrei geschalteten HV-Systemen zu arbeiten.
  • Sie verstehen die grundlegenden Arbeitsschutzprinzipien und -Organisationen im Kontext von Hochvolt-Systemen und können diese anwenden. Dies einschließlich der Qualifikationsanforderungen für das Arbeiten an solchen Systemen.
  • Sie kennen die Messverfahren für die Messung von Strom, Spannung und elektrischem Widerstand und können diese sicher durchführen.
  • Sie können die gemessenen Werte beurteilen und auf Plausibilität überprüfen.
  • Sie können im Zusammenhang mit elektrotechnischen Arbeiten am HV-System Gefährdungsbeurteilungen durchführen.

Meth...

  • 04.05.2026- 08.05.2026
  • Rostock
  • 1.962,31 €
7 weitere Termine

Zentrale Arbeitsschutzgesetze im Betriebsratsalltag

Webinar

  • 03.11.2026
  • online
  • 360,57 €


Das Seminar behandelt den gegenwärtigen Stand des Sportarbeitsrechts. Es bietet eine instruktive und fallbezogene Darstellung der Probleme, die das Aufeinandertreffen der Gebiete „Profisport“ und „Arbeitsrecht“ mit sich bringen.

  • 03.11.2026- 04.11.2026
  • Sulzbach
  • 1.309,00 €
1 weiterer Termin

01-148 - Fortbildungslehrgang für Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben und Abfallbeauftragte Fortbildung nach § 9 Abs. 3 i.V.m. Anlage 1 EfbV, § 60 KrWG und § 9 Abs. 2 i.V.m. Anlage 1 AbfBeauftrV

  • 12.11.2026
  • Eggenstein-Leopoldshafen
  • 75,00 €


Sowohl nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes als auch nach § 4 der DGUV Vorschrift 1 haben Arbeitgeber oder Vorgesetzte, denen Arbeitgeberpflichten übertragen wurden, die Pflicht, Beschäftigte ausreichend und angemessen zu unterweisen.
Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Sie muss erforderlichenfalls wiederholt, mindestens jedoch einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden.
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