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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.707 Schulungen (mit 12.482 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 03.11.2026
  • Hürth
  • 642,60 €


Aufbaulehrgang gem. § 22 SGB VII in Verbindung mit § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001

In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte zu benennen. Die Sicherheitsbeauftragten unterstützen den Unternehmer bei den Sicherheitsmaßnahmen im Betrieb um Arbeitsunfälle und arbeitsbedingten Erkrankungen, insbesondere mit Blick auf Vorhandensein und Einsatz von Schutzeinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung, vorzubeugen. Darüber hinaus wirken Sicherheitsbeauftragte bei Unterweisungen und zur Motivation von Mitarbeitern zu sicherem und gesundheitsförderndem Verhalten mit.

Webinar

  • 25.03.2026- 26.03.2026
  • online
  • 950,81 €


Der Lehrgang umfasst 16 Lerneinheiten (nach vfdb 12-09/01) und ist somit als Fortbildungslehrgang anerkannt.


Brandschutzbeauftragte tragen als ausgebildete Personen eine hohe Verantwortung für die Sicherheit im Betriebsalltag. Nur mit aktuellem Fachwissen können sie potenzielle Brandgefahren erkennen und eliminieren. Dieser Lehrgang informiert über relevante Neuerungen. Hierbei werden insbesondere aktuelle Entwicklungen im Fachrecht, beim baulichen, vorbeugenden und anlagentechnischen Brandschutz sowie neue Erkenntnisse im organisatorischen Brandschutz vorgestellt.


Themenschwerpunkte


  • Neuerungen im Brandschutz
  • Prüfverordnung der Länder
  • Gefährdungsbeurteilung Brandschutz
  • Rettungswege aus Versammlungsstätten und Industriebauten
  • E-Mobilität und Brandschutz
  • Novellierung von LBO´s
  • Brandschutzkennzeichnungen gemäß ISO 7010 im Kontext von ASR A1.3
  • Europäische Kennzeichnung Brandschutztüren und Toren/Glas
  • Wann brauche ich was und wen?


Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit zwei Punkten im Bereich Arbeitsschutz und drei Punkten im Bereich Brandschutz bewertet.



Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein Angebot.

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • auf Anfrage


04-38 - Jahresunterweisung der Fachkräfte für Montage, Sperren und Entsperren von Elektrizitätszählern

  • 02.12.2025
  • Bandelin
  • 442,68 €
10 weitere Termine

Vorsprung durch Qualifizierung

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • auf Anfrage


03-210 - Jahresunterweisung zur Bedienung und den Einsatz von E-Karren, Schleppern und vergleichbaren mobilen Arbeitsmitteln Auffrischung der Fachkunde zur sicheren Bedienung

  • 09.02.2026- 10.02.2026
  • Ostfildern
  • 990,00 €
1 weiterer Termin

Kurs zum Erwerb der Fachkunde nach StrlSchV für die Fachkundegruppe S 5 (Modul GG + FA) inkl. Prüfung

Mit dem erfolgreichen Besuch dieses Strahlenschutzkurses schaffen Sie die Grundlage für den Erwerb der Fachkunde nach Strahlenschutzverordnung in der Technik. Dieser Kurs enthält die Module GG + FA. Somit wird hier die Fachkundegruppe S 5: "Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen und Einrichtungen" erfasst. Die Module GG und FA sind beide zwingend erforderlich zum Nachweis der Fachkunde S 5 gegenüber Ihrer zuständigen Behörde.

Sollten Sie umschlossene radioaktive Stoffe in Vorrichtungen auch ein-/ausbauen und austauschen, ist diese Fachkunde nicht ausreichend. Für diese Tätigkeiten benötigen Sie einen Kurs der Fachkundegruppe nach S 2.2.

Der Kurs ist vom Regierungspräsidium Tübingen anerkannt. Die Anerkennung gilt bundesweit.

Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 3 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.

HINWEIS
Bringen Sie bitte einen Taschenrechner mit.

Diese Fachkunde benötigen Sie als Strahlenschutzbeauftragter für den Umgang mit radioaktiven Stoffen bei der Tätigkeit in fremden Anlagen und Einrichtungen. Die Fachkunde der Fachkundegruppen S 1.1 bis S 1.3, S 2.1 und S 6.1 wird mit erworben.

Webinar

  • 12.11.2025- 13.11.2025
  • online
  • 1.166,20 €
16 weitere Termine

Gemäß DIN EN 60204-1 (VDE 0113) und DIN VDE 0105-100

Webinar

  • 26.02.2026- 27.02.2026
  • online
  • 868,70 €
1 weiterer Termin

64-819 - Webinar: Praxisseminar SOFTEMA Validierung von Anwendungssoftware mit SOFTEMA

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • auf Anfrage


03-143 - SCC-Prüfung für operativ tätige Führungskräfte (mit Vorkenntnissen) Anerkannte Prüfung gemäß Dokument 017

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Von der Meisterschule für Maurer zum eigenen Betrieb

Betonbauer und Maurer haben eine große Verantwortung: Schließlich müssen ihre Wände die Gebäude viele Jahrzehnte lang stützen und tragen. Für diejenigen, die sich in diesem Beruf selbstständig machen wollen, ist der Meisterbrief Maurer und Betonbauer verbindlich vorgeschrieben.

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