Arbeitszeitmodelle Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe
Lernformate der Arbeitszeitmodelle SchulungenPräsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online
Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 377 Schulungen (mit 915 Terminen) zum Thema Arbeitszeitmodelle mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Weiterbildung Lagerleiter:in: Mit einem Zertifikat der Haufe Akademie
- 27.05.2024- 29.05.2024
- Berlin
- 2.189,60 €
E-Learning
Weiterbildung Projektmanager Social-Media-Marketing
- Beginn jederzeit möglich
- online
- auf Anfrage
Social-Media-Marketing: Unternehmen jeder Größe und aller Branchen möchten auf diesen Zug aufspringen. Doch das gelingt nur mit einer durchdachten Strategie. Und hier kommst Du ins Spiel. Mit Deinem Wissen aus der Online-Weiterbildung zum:zur Projektmanager:in Social-Media-Marketing leitest Du Deine Projektteams und setzt Social-Media-Strategien sowie Kampagnen um, die zum Liken, Teilen und Kommentieren motivieren. Um Unternehmen auf den Plattformen der Zukunft sichtbar zu machen. Offene Stellen gibt es in diesem Bereich viele - Dein Know-how ist gefragt. Heute und in Zukunft. Als Projektmanager:in kannst Du sowohl auf Freelancer:innen-Basis oder in Festanstellung für Unternehmen tätig werden. Gebraucht wirst Du und Dein Wissen allemal.
Webinar
Live-Online: Weiterbildung Lagerleiter:in: Mit einem Zertifikat der Haufe Akademie
- 13.11.2024- 15.11.2024
- online
- 2.189,60 €
Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht - Aktuell
- 04.06.2024- 07.06.2024
- Dresden
- 1.783,81 €
Sie erhalten einen Überblick über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Durch die Teilnahme an einer Verhandlung beim Arbeitsgericht* erleben Sie Arbeitsrecht live vor Ort. Sie erhalten praxisrelevante Informationen über den Umgang mit aktuellen Entscheidungen. Lernen Sie, mit diesem Background Ihre Kollegen effizient zu beraten und mit dem Arbeitgeber rechtssicher und erfolgreich zu verhandeln.
Webinar
Live-Online: Grundlagen des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts: Das müssen Sie wissen!
- 03.06.2024- 07.06.2024
- online
- 2.903,60 €
Alterssicherung und Schwerbehinderung I
- 02.07.2024- 05.07.2024
- Würzburg
- 1.724,31 €
In diesem Seminar zeigen wir Ihnen, welche Wege für schwerbehinderte Kollegen vorgegeben sind, um in die – vorgezogene oder normale – Rente zu gelangen. Sie erhalten fundierte Informationen zu den verfügbaren Rentenpaketen, zu den begleitenden Versicherungsleistungen wie z. B. Kranken- und Arbeitslosengeld sowie zur konkreten Berechnung der Rente. Außerdem lernen Sie, wie Sie schwerbehinderte Kollegen unterstützen können, wenn es um die schwierigen Fragen der behindertengerechten Weiterbeschäftigung und etwaiger attraktiver Hinzuverdienstmöglichkeiten geht.
Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit und Sabbaticals
- 02.07.2024- 05.07.2024
- Münster
- 1.783,81 €
Das familienfreundliche Unternehmen sollte nicht nur ein leerer Slogan sein! Lernen Sie daher in diesem Seminar den rechtlichen Rahmen für Mutterschutz, Eltern- und Pflegezeit sowie Sabbaticals kennen. Sie erhalten praktische Hinweise für den Wiedereinstieg in den Beruf und welche gesetzlichen Möglichkeiten bestehen, um Familie, Pflegefall und Beruf in Einklang zu bringen. Sie erfahren, wie Sie Diskriminierungen und Benachteiligungen von Kollegen, die berufliche Auszeiten in Anspruch nehmen, entgegentreten können.
Vorzeitiger Ruhestand und Arbeiten trotz Rente
- 14.05.2024- 16.05.2024
- Berlin
- 1.545,81 €
Wir informieren Sie über die Möglichkeiten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Erreichen des Regelrenteneintrittsalters, aber auch zur Weiterarbeit darüber hinaus. Sie lernen, Ihre Kollegen effektiv zu unterstützen und ihnen einen sozialadäquaten Übergang in den endgültigen Ruhestand zu ermöglichen. Dazu geben wir Ihnen Tipps für die rechtssichere Gestaltung der Verträge und beleuchten die begleitenden sozialrechtlichen Aspekte.
Erwerbsminderungsrente – Grundlagen und Antragstellung im BEM
- firmenintern
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
In diesem Online-Seminar erfahren Sie, unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen eine Voll- oder Teilerwerbsminderungsrente gewährt wird. Wir bearbeiten anhand von Fallbeispielen gemeinsam die Antragsformulare.
Agenda
I. Gesetzliche Anspruchsvoraussetzungen für eine Voll- oder Teilerwerbsminderungsrente
II. Was tun, wenn andere Sozialleistungsträger die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente verlangen?
III. Fallbeispiele aus der Praxis IV. Bearbeitung eines Antragsformulars, insbesondere des Selbstauskunftbogens am Bildschirm
V. Widerspruchsverfahren
VI. Arbeitsrechtliche Konsequenzen für bestehende Beschäftigungsverhältnisse
VII.Praxistipps und Recherchen
Webinar
Überstunden im TVöD u.a.: Aktuelle Rechtslage bei Vollzeit und Teilzeit
- 14.06.2024
- online
- 297,50 €
Das Urteil des EuGH hat insbesondere in den Betrieben zu Verunsicherungen geführt, die den TVöD oder in Wortlaut und Inhalt gleiche tarifvertragliche bzw. kirchenrechtliche Bestimmungen anwenden. Denn das Bundesarbeitsgericht hatte mit seinem letzten "TVöD-Überstundenurteil" vom 15. Oktober 2021 (6 AZR 253/19) ausdrücklich festgelegt, dass Überstunden auch für Teilzeitbeschäftigte erst ab Überschreiten der für Vollzeitkräfte geltenden Kriterien anfallen: Denn um zuschlagspflichtige Überstunden handelt es sich laut BAG bei Anwendung des TVöD erst bei den auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden.
Das BAG hat in seinem o.g. Urteil ausführlich begründet, warum die spezifischen TvöD-Überstundenregelungen nach seiner Auffassung weder den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz noch den speziellen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz verletzen sowie, dass keine Diskriminierung i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz oder wegen des Geschlechts i.S.v. § 1, § 3 Abs. 2 u. § 7 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vorliegt. Das BAG hatte also sein "TVöD-Überstundenurteil" in Kenntnis der Rechtslage und der bisherigen EuGH-Rechtsprechung entsprechend abgesichert.