Seminar - aas Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH
Termin | Ort | Preis* |
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29.07.2024- 02.08.2024 | Timmendorfer Strand | 1.654,10 € |
Gesetzliche Pflicht zur Bildung
§ 27 BetrVG als gesetzliche Grundlage / Pflicht zur Bildung ab neun Betriebsratsmitgliedern
Besetzung des Betriebsausschusses
Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter sind Pflichtmitglieder / Wahl der übrigen Ausschussmitglieder
Aufgabe: Führung der laufenden Geschäfte
Begriffsbestimmung: Laufende Geschäfte / Ausübung der Beteiligungsrechte / Verwaltungs- und Organisationsaufgaben / Einsichtsrecht in die Listen der Bruttolöhne und -gehälter, § 80 Abs. 2 BetrVG
Sitzungen des Betriebsausschusses
Vorbereitung und Ablauf der Sitzungen / Teilnahmerecht: JAV, Schwerbehindertenvertretung, Arbeitgeber und Gewerkschaft / Teilnahmerecht anderer Betriebsratsmitglieder / Voraussetzungen für eine wirksame Beschlussfassung / Sitzungsniederschrift / Video- und Telefonkonferenz / Einsichtsrecht der BR-Mitglieder in die Unterlagen des Betriebsausschusses
Übertragung von Aufgaben
Voraussetzung für die Übertragung von Aufgaben / Übertragbare Aufgaben / Mitteilung des Übertragungsbeschlusses an den Arbeitgeber
Umfang und Grenzen der Übertragung
Verbleib des Kernbereichs an Aufgaben beim Betriebsrat / Widerruf der Übertragung / Aufhebung von Beschlüssen des Betriebsausschusses / Vorbereitung von Betriebsvereinbarungen / Abschluss von Betriebsvereinbarungen
Praxisfälle aus der Arbeit des Betriebsausschusses