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Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden und des Stellvertreters - Teil 2

Seminar - aas Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH

Aufbauwissen für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter
Termin Ort Preis*
15.06.2026- 19.06.2026 Sellin 2.011,10 €
06.07.2026- 10.07.2026 Berlin 2.011,10 €
27.07.2026- 31.07.2026 Timmendorfer Strand 2.011,10 €
31.08.2026- 04.09.2026 Bad Wildungen 2.011,10 €
21.09.2026- 25.09.2026 Freiburg im Breisgau 2.011,10 €
12.10.2026- 16.10.2026 Rostock 2.011,10 €
02.11.2026- 06.11.2026 Dresden 2.011,10 €
30.11.2026- 04.12.2026 Köln 2.011,10 €

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*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Wie Vorsitzende Informationsrechte und Datenschutz im Betriebsrat voranbringen

  • Inhalt der gesetzlichen Informationsrechte des BR
  • Einsicht in Bruttolohnlisten durch den Vorsitzenden oder den Betriebsausschuss
  • Zurverfügungstellung von Unterlagen – Anforderungen an ein Datenschutzkonzept
  • Aufbau eines eigenen Informationskonzepts des BR
  • Das „Monatsgespräch“ nach § 74 BetrVG – nicht nur Aufgabe des Vorsitzenden


Umgang mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und persönlichen Informationen über Arbeitnehmer

  • Was sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse?
  • Umfang und Dauer der Geheimhaltung
  • Haftung bei Verstößen gegen Geheimhaltungspflichten


Beauftragung von Sachverständigen und Beratern zur Unterstützung des Betriebsrats

  • Wann können Sachverständige, Berater oder Rechtsanwälte hinzugezogen werden?
  • Was muss bei der Beauftragung beachtet werden? Persönliche Haftung vermeiden!


Organisation der Betriebsratsarbeit – effektive Führung des Gremiums durch den Vorsitzenden

  • Aufteilung der Arbeit im Betriebsrat
  • Aufstellen eines Arbeitsplans
  • Delegation von Aufgaben oder selbstständige Erledigung
  • Sicherstellung des Informationsflusses innerhalb des Gremiums


Zusammenarbeit mit Betriebsausschuss, GBR & Co.

  • Aufgaben und Zuständigkeiten des Betriebsausschusses und weiterer Ausschüsse
  • Aufgaben und Zuständigkeiten des GBR/KBR
  • Aufgaben des Wirtschaftsausschusses nach § 106 BetrVG


Kontakt und Austausch mit der Belegschaft

  • Sprechstunden des BR
  • Betriebsbegehungen und Mitarbeiterbefragungen
  • Erfolgreiche Gestaltung und Durchführung von Betriebsversammlungen inkl. Rolle des Vorsitzenden


Möglichkeiten des Betriebsrats zur Unterstützung der Arbeitnehmer

  • Unterstützung bei Personalgesprächen (Mitarbeitergesprächen)
  • Hinzuziehung von BR-Mitgliedern bei Einsichtnahme in die Personalakte
  • Beteiligung des BR bei Beschwerden von Arbeitnehmern
Dauer/zeitlicher Ablauf:
5 Tage
Ziele/Bildungsabschluss:
  • Datenschutz und Umgang mit sensiblen Informationen im Betriebsratsbüro
  • Organisation der Betriebsratsarbeit durch den Betriebsratsvorsitzenden
  • Möglichkeiten, um mit den Arbeitnehmern in Kontakt zu kommen
  • Der Betriebsratsvorsitzende im Zentrum des Austauschs mit anderen Gremien
  • Richtige Beauftragung von Sachverständigen
Zielgruppe:
  • Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter
Seminarkennung:
3921/2026
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