Seminar - Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) gGmbH
Seit 2014 ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen für alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtend durchzuführen. Grundlage dabei ist der §5 des Arbeitsschutzgesetzes. Erfahren Sie, wie Führungskräfte psychische Belastungsfaktoren im Arbeitsbereich effizient erfassen, analysieren und bewerten. Das Seminar zeigt praxisnah, welche Messverfahren sich eignen und wie daraus wirksame Verbesserungsmaßnahmen für Teams und Arbeitsbedingungen entstehen.
| Termin | Ort | Preis* |
|---|---|---|
| 06.10.2026 | Ingolstadt | 495,00 € |
| firmenintern | auf Anfrage | auf Anfrage |
SMARTe Durchführung
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist seit 2014 eine klare gesetzliche Pflicht für alle Arbeitgeber gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz. Führungskräfte stehen dabei vor zentralen Fragen: Wie lassen sich psychische Belastungen valide messen? Welche Verfahren eignen sich für unterschiedliche Arbeitsbereiche? Welche Vor‑ und Nachteile haben Befragungen, Beobachtungen oder Workshops?
Im Seminar erhalten Führungskräfte eine praxisnahe Orientierung, wie sie psychische Belastungsfaktoren im Arbeitsbereich strukturiert erfassen, analysieren und bewerten können. Dabei geht es nicht um die Beurteilung einzelner Mitarbeitender, sondern um die systematische Bewertung arbeitsbedingter psychischer Belastungen – etwa Arbeitsintensität, Organisation, Rollenklärung oder Teamdynamik.
Ziel des Seminars ist es, Führungskräfte in die Lage zu versetzen, rechtssicher, wirksam und akzeptanzfördernd mit der Gefährdungsbeurteilung umzugehen und daraus konkrete Verbesserungsmaßnahmen für Arbeitsprozesse, Teamstrukturen und gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen abzuleiten.
Inhalte
Zielklärung der Gefährdungsbeurteilung und Schulung der mit der Durchführung beauftragten Mitarbeiter
Ermittlung der psychischen Belastungen
Auswertung, Beurteilung und Ergebnisdarstellung
Vorlage des Ergebnisberichts und Erarbeitung von Maßnahmen für Merkmalsbereiche
Dokumentation des gesamten Prozesses (für Vorlage bei Aufsichtsbehörden)
Wirksamkeitskontrolle der ergriffenen Maßnahmen und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung
Trainer-Input, Einzel- und Gruppenarbeit, Erfahrungsaustausch