Unfallversicherung Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe
Lernformate der Unfallversicherung SchulungenPräsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online
Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 81 Schulungen (mit 439 Terminen) zum Thema Unfallversicherung mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
E-Learning
- Beginn jederzeit möglich
- online
- 166,60 €
Webinar
SGB VII – aktuelle Rechtsprechung
- 30.04.2024
- online
- 333,20 €
Der Sicherheitsbeauftragte (SiBe)
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
1. Rechtsgrundlagen
>§ 22 Sozialgesetzbuch – Siebtes Buch (SGB VII)
> § 16 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
> § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
> § 20 Unfallverhütungsvorschrift – Grundsätze der Prävention (BGV A1)
> Anlage 2, BGV A1
>DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
2. Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten – aber wie?
3. Warum Sicherheitsbeauftragter?
4. Beraten, vermitteln, gestalten
5. Der Arbeitsschutzausschuss (ASA)
6. Ziele und Aufgabenbereiche des SiBe
7. Checklisten und Formulare für die tägliche Arbeit des SiBe
8. Die einzelnen Aufgabengebiete
9. Kompetenzen und Fähigkeiten des SiBe
10. Arbeitsfelder
11. Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis
Der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) - Inhouse
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
1. Rechtsgrundlagen
>§ 22 Sozialgesetzbuch – Siebtes Buch (SGB VII)
> § 16 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
> § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
> § 20 Unfallverhütungsvorschrift – Grundsätze der Prävention (BGV A1)
> Anlage 2, BGV A1
>DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
2. Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten – aber wie?
3. Warum Sicherheitsbeauftragter?
4. Beraten, vermitteln, gestalten
5. Der Arbeitsschutzausschuss (ASA)
6. Ziele und Aufgabenbereiche des SiBe
7. Checklisten und Formulare für die tägliche Arbeit des SiBe
8. Die einzelnen Aufgabengebiete
9. Kompetenzen und Fähigkeiten des SiBe
10. Arbeitsfelder
11. Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis
Der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) - Präsenzseminar
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
1. Rechtsgrundlagen
>§ 22 Sozialgesetzbuch – Siebtes Buch (SGB VII)
> § 16 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
> § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
> § 20 Unfallverhütungsvorschrift – Grundsätze der Prävention (BGV A1)
> Anlage 2, BGV A1
>DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
2. Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten – aber wie?
3. Warum Sicherheitsbeauftragter?
4. Beraten, vermitteln, gestalten
5. Der Arbeitsschutzausschuss (ASA)
6. Ziele und Aufgabenbereiche des SiBe
7. Checklisten und Formulare für die tägliche Arbeit des SiBe
8. Die einzelnen Aufgabengebiete
9. Kompetenzen und Fähigkeiten des SiBe
10. Arbeitsfelder
11. Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis
Informationen zu den Seminarorten finden Sie hier.
- 15.07.2024- 19.07.2024
- Hamburg
- 1.832,60 €
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, Haus- und Gebäudetechnik
- 09.09.2024- 20.09.2024
- Hamburg
- 1.600,00 €
EffT Haus- und Gebäudetechnik – Fortbildung mit Zukunft
Die Voraussetzung für die Ausbildung als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist nach DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Grundsatz 303-001 eine abgeschlossene technische oder handwerkliche Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit. Sie verfügen über diese Voraussetzung und möchten sich weiterbilden? Am ELBCAMPUS Hamburg schulen wir kompetent zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten Haus- und Gebäudetechnik. Unser Weiterbildungsangebot ebnet Ihnen den Weg zu neuen, interessanten Aufgabenfeldern.
Sozialversicherungsrecht für die Schwerbehindertenvertretung (SBV)
- 17.06.2024- 21.06.2024
- Timmendorfer Strand
- 1.832,60 €
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
Sachkundelehrgang Rentenberater Münster 2024
- 15.05.2024- 07.12.2024
- Münster
- 7.128,10 €
Rentenberater zu werden eröffnet Ihnen neue berufliche Perspektiven mit Alleinstellungsmerkmal. Die Tätigkeit eines Rentenberaters ist anspruchsvoll, vielseitig, chancenreich und nebst geschützter Berufsbezeichnung seit dem 01.07.2008 im Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) geregelt. Rentenberater erbringen qualifizierte Rechtsdienstleistungen, aufgrund besonderer Sachkunde, vergleichbar mit der Tätigkeit von Rechtsanwälten, auf folgenden Gebieten:
- Rentenberatung zur gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung
- Beratung zur berufsständischen und betrieblichen Altersversorgung
- im sozialen Entschädigungsrecht
- dem übrigen Sozialversicherungsrecht und
- Schwerbehindertenrecht mit Bezug zur Rente (vgl. §10 RDG).
Um als Rentenberater registriert zu werden ist u.a. der Nachweis der theoretischen Sachkunde erforderlich. Auch dies ist im RDG und der Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV) geregelt.