Anerkennung Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe
Lernformate der Anerkennung SchulungenPräsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online
Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 718 Schulungen (mit 2.772 Terminen) zum Thema Anerkennung mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Strahlenschutzkurs Technik und Forschung R 1.1, R 5.1, R 8 (Modul RH)
- 21.06.2027- 24.06.2027
- Ostfildern
- 1.600,00 €
Dieser Kurs deckt auch den Fachkundeerwerb für die Fachkundegruppen R 1.2, R1.3, R3, R4, R 5.2 ab.
Fachkundekurs gemäß Strahlenschutzgesetz zur Leitung und Beaufsichtigung der gesamten Tätigkeiten für die technische, wissenschaftliche und industrielle Anwendung von Röntgeneinrichtungen, sowie für die Tätigkeit als behördlich bestimmter Sachverständiger.
Der Kurs ist von Regierungspräsidium Tübingen anerkannt. Die Anerkennung ist bundesweit gültig.
- Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz. Nach erfolgreichem Abschluss berechtigt der Kurs zur Erteilung der Fachkundebescheinigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde.
- Vermittlung der gesetzlichen, physikalischen, biologischen und technischen Grundlagen des Strahlenschutzes, sowie Kenntnisse über Aufbau und Funktion von Röntgeneinrichtungen, sowie den baulichen und personenbezogenen Strahlenschutz.
- Praktische Übungen und Vorführungen ergänzen die theoretischen Ausführungen.
Das Seminar richtet sich an Personen,
- denen die Leitung und Beaufsichtigung des gesamten Betriebs der Radiographie zur zerstörungsfreien Materialprüfung unterliegt,
- die Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler prüfen, warten, erproben oder Instandsetzen bzw. diese Tätigkeiten leiten oder beaufsichtigen,
- die Sachverständigen-Tätigkeiten durchführen,
- die zum Strahlenschutzbeauftragten bestellt werden sollen.
Feedback als Führungsinstrument
- 18.01.2027
- Stuttgart
- 1.059,10 €
Sicherheitsprüfung (SP) - Wiederholungsschulung
- 09.02.2027- 12.02.2027
- Groß Kreutz (Havel)
- 489,00 €
Schulung zur Sicherheitsprüfung (SP), nach § 29 i. V. m. Anlage VIII StVZO für alle SP-pflichtigen Fahrzeuge. Gesetzlich vorgeschrieben für alle SP-Fachkräfte in Kfz-Werkstätten.
Nach Absolvieren der Schulung können Ihre Fachkräfte die Anerkennung zur Durchführung der Sicherheitsprüfung (SP) beantragen. Sie sind dann berechtigt, an Nutzfahrzeugen die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen durchzuführen. So gewährleisten Sie einen ordnungsgemäßen Betrieb und minimieren Ausfall- und Unfallrisiken.
Die Handwerkskammer Potsdam ist als Schulungsstätte für die Durchführung der SP-Schulungen anerkannt. Unser Lehrgangsleiter besitzt die notwendigen Qualifizierungen und wird in regelmäßigen Abständen durch die TAK geschult und erhält rechtzeitig alle aktuellen und rechtlichen Informationen.
Die Frist für die Wiederholungsschulungen beträgt maximal 36 Monate.
Kompetent Mitarbeitergespräche führen
- 23.11.2026- 24.11.2026
- Heilbronn
- 800,00 €
Organisationsverantwortung der anweisenden Elektrofachkraft für Arbeiten unter Spannung (AuS)
- 01.03.2027
- Hattingen
- 558,11 €
E-Learning
Feedback als Führungsinstrument (Live-Online)
- 18.01.2027
- online
- 940,10 €
Internationaler Schweißfachmann (TÜV) - Die Schweißaufsicht für die Praxis.
- 04.05.2027- 28.01.2028
- Magdeburg
- 5.500,00 €
Webinar
E-Learning: Mental Health – die psychische Gesundheit der Mitarbeitenden schützen
- Termin auf Anfrage
- online
- 105,91 €
Kompetent Mitarbeitergespräche führen
- 03.06.2027- 04.06.2027
- Heilbronn
- 800,00 €
Sicherheitsprüfung (SP) - Erstschulung
- 09.02.2027- 12.02.2027
- Groß Kreutz (Havel)
- 859,00 €
Schulung zur Sicherheitsprüfung (SP), nach § 29 i. V. m. Anlage VIII StVZO für alle SP-pflichtigen Fahrzeuge. Gesetzlich vorgeschrieben für alle SP-Fachkräfte in Kfz-Werkstätten.
Nach Absolvieren der Schulung können Ihre Fachkräfte die Anerkennung zur Durchführung der Sicherheitsprüfung (SP) beantragen. Sie sind dann berechtigt, an Nutzfahrzeugen die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen durchzuführen. So gewährleisten Sie einen ordnungsgemäßen Betrieb und minimieren Ausfall- und Unfallrisiken.
Die Handwerkskammer Potsdam ist als Schulungsstätte für die Durchführung der SP-Schulungen anerkannt. Unser Lehrgangsleiter besitzt die notwendigen Qualifizierungen und wird in regelmäßigen Abständen durch die TAK geschult und erhält rechtzeitig alle aktuellen und rechtlichen Informationen.
Die Frist für die Wiederholungsschulungen beträgt maximal 36 Monate.
