Seminare aus der Rubrik Arbeitssicherheit
Stress, Schichtarbeit und das Bedienen schwerer Maschinen gehören in Zeiten von Globalisierung und Industrie 4.0 in vielen Betrieben zum Arbeitsalltag. Um die Mitarbeiter vor Überlastung mit schwerwiegenden Folgen wie Unfällen, berufsbedingten Krankheiten und Gesundheitsgefahren zu schützen, greifen Bestimmungen der Arbeitssicherheit. Als Bestandteil des Arbeitsschutzes ist ihre juristische Grundlage das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Das bedeutet: Der Arbeitgeber ist für Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten im Unternehmen sowie für die menschengerechte Gestaltung ihrer Arbeit verantwortlich und hat Präventionsmaßnahmen gegen Unfälle, Gesundheitsgefahren und arbeitsbedingte Erkrankungen zu treffen. Die Beschäftigten haben ihrerseits die Pflicht, sich über Gesundheitsbestimmungen am Arbeitsplatz zu informieren und geltende Vorschriften zu beachten. Die in der Datenbank von Seminarmarkt eingetragenen Seminare bieten Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Möglichkeit, Arbeit in Unternehmen und Betrieben sicherer zu gestalten.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 4.652 Schulungen (mit 23.213 Terminen) aus der Rubrik Arbeitssicherheit mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
- firmenintern
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
- 09.02.2026
- Köln
- 1.059,10 €
- 01.04.2026
- Köln
- 874,65 €
Die Brandschutzordnung ist eine auf das Objekt zugeschnittene Zusammenfassung aller Regelungen zur Brandverhütung und für das Verhalten im Ernstfall. Brandschutzordnungen werden unter anderem von der Gesetzgebung gefordert (z. B. Sonderbauverordnung NRW – Versammlungsstätten) und in vielen Fällen auch von den Versicherern. Grundsätzlich ist eine Brandschutzordnung für jedes Unternehmen und jede Einrichtung sinnvoll und empfehlenswert, um den Brandschutz optimal zu organisieren.
Nach der DIN 14096 müssen Brandschutzordnungen stets auf aktuellem Stand gehalten und mindestens alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person überprüft werden. Zudem enthält die DIN (Ausgabe 05/2014) eine Reihe geänderter Anforderungen für die Teile A, B und C, sodass Aktualisierungen notwendig sind, um die eigene Brandschutzordnung DIN-gerecht zu halten.
Dieser Lehrgang vermittelt das notwendige Hintergrundwissen und die praktischen Fähigkeiten um Brandschutzordnungen normgerecht zu erstellen, zu optimieren sowie regelmäßig auf Aktualität zu überprüfen. Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs erhalten die Teilnehmenden ein VdS-Lehrgangszertifikat sowie einen Fachkundenachweis gemäß DIN 14096:2014-05.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 6,8 Zeitstunden.
E-Learning: Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO
- 31.12.2026
- Hamburg
- 17,85 €
- 30.03.2026- 10.04.2026
- Münster
- 2.499,00 €
Arbeiten mit Absturzgefahren – PSA
- 07.10.2026
- Hürth
- 571,20 €
8 und 112-199nliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Anwenderschulung nach DPersönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Für alle Personen, die regelmäßig oder auch gelegentlich auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen im absturzgefährdeten Bereich arbeiten, gelten Vorschriften zur Anwendung von PSA gegen Absturz (PSAgA). Zur Vermeidung von Unfällen hat gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) grundsätzlich eine Unterweisung der Beschäftigten zu erfolgen. Konkretere Vorgaben machen DGUV Regel 112-198 („Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“) und DGUV Regel 112-199 („Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen“). Die Anwenderschulung ist vor der ersten Benutzung verpflichtend und in der Folge hat mindestens einmal jährlich eine entsprechende Unterweisung zu erfolgen.
Die Ausbildung berücksichtigt die geforderten Ausbildungsinhalte für die sichere Anwendung der PSAgA. Die Teilnehmer:innen erlangen umfangreiche Kenntnisse mit den einschlägigen staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik.GUV Regel 112-198 und 112-199
Schulung: Sicherheitsbeauftragter
- 19.02.2026- 20.02.2026
- Essen
- 904,40 €
Webinar
Barrierefreiheit bei Bau und Umbau öffentlicher Gebäude
- Termin auf Anfrage
- online
- 950,81 €
Bauliche Barrerefreiheit als Herausforderung: Öffentliche Gebäude müssen inklusiv gedacht werden! Menschen mit Behinderungen, aber auch Menschen mit (temporären) Einschränkungen verlangen eine vollumfängliche Teilhabe am öffentlichen Leben. Neben den rechtlichen Anforderungen, gilt es die Anforderungen der unterschiedlichen Personengruppen miteinander zu vereinen und vorhandene Möglichkeiten optimal zu nutzen und barrierefreies Bauen umzusetzen. Nutzeransprüche, Denkmalschutz und Co. vereinen: Von der Gestaltung der Bedarfsplanung über die Wahl der richtigen Kommunikationsstrategie, um Stakeholder an einen Tisch zu bringen, bis hin zu konkreten Fragen zur barrierefreien Treppengestaltung und zur Vereinbarkeit von Maßnahmen zur Barrierefreiheit mit Brandschutz & Denkmalschutz - darauf müssen Plananede im öffentlichen Dienst achten.
Ausbildung zum Fremdfirmenkoordinator nach DGUV V1
- 08.09.2026
- Bonn
- 415,31 €
Durch den Einsatz von Mitarbeitenden von Fremdfirmen auf dem eigenen Betriebsgelände kommt es häufig zu schweren Arbeitsunfällen. Daher fordert die DGUV V1 von Auftraggebenden, Fremdfirmen entsprechend in die örtlichen Gegebenheiten und Unfallgefahren einzuweisen.
Im Rahmen dieser Veranstaltung werden die dafür zuständigen Fremdfirmenkoordinatoren in die Thematik und die rechtlichen Grundlagen eingeführt und lernen, wie sie präventiv reagieren können. Dabei werden die Verantwortlichkeiten und die Haftungsrisiken klar dargestellt. Die Teilnehmenden lernen die genauen Aufgaben und Pflichten aller Beteiligten kennen.Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt in der praktischen Umsetzung im betrieblichen Alltag.
Themenschwerpunkte
- Rechtlichen Grundlagen
- Schwerpunkte im Unfallgeschehen und Schutzmaßnahmen
- Gefährdungs- und Belastungsbeurteilungen
- Begriffsbestimmungen (Vertragsformen)
- Dokumentationspflichten nach ArbSchG
- Persönliche Schutzausrüstung
- Verantwortung und Haftung: auftraggebende Person ? auftragnehmende Person
- Konkrete Aufgaben und Pflichten der Fremdfirmenkoordinatoren
- Koordinierung der Maßnahmen und Pflichten
- Erstellung von Haus- und Baustellenordnung bzw. Fremdfirmenbestimmungen
- Einweisung von Fremdfirmen
- Kontrollmaßnahmen
- Dokumentationsverpflichtungen
- Motivation und Sensibilisierung von Mitarbeitenden
- Fallbeispiele
Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein Angebot.
LehrgangszeitenDer Schulungstag beginnt ca. gegen 08:30 Uhr und endet gegen 17:00 Uhr.
