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Außertarifliche Angestellte

Seminar - Poko-Institut OHG

Das Seminar ermöglicht Ihnen, typische Interessenkonflikte von AT-Angestellten mit dem Arbeitgeber und die durchaus existierenden Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu kennen und zu bewerten. Im Seminar lernen Sie, wie Sie Ihre Beteiligungsrechte auch in Bezug auf AT-Mitarbeiter kompetent um- und durchsetzen können.

Termin Ort Preis*
15.10.2024- 18.10.2024 Würzburg 1.902,81 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Das Seminar ermöglicht Ihnen, typische Interessenkonflikte von AT-Angestellten mit dem Arbeitgeber und die durchaus existierenden Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu kennen und zu bewerten. Im Seminar lernen Sie, wie Sie Ihre Beteiligungsrechte auch in Bezug auf AT-Mitarbeiter kompetent um- und durchsetzen können.


Außertarifliche Angestellte (AT) sind Arbeitnehmer, deren Vergütung nicht vom Tarifvertrag erfasst wird, zumeist weil ihre Tätigkeit höher bewertet wird als die der obersten Tarifgruppe. Dennoch greift grundsätzlich die volle Mitbestimmung nach den Vorschriften des BetrVG. Der AT-Status birgt regelmäßig Konfliktpotenzial zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, nämlich bei Einstellung und Eingruppierung, bei Änderung und Kontrolle der Arbeitszeit und bei den Entlohnungsgrundsätzen.

Wer ist AT-Angestellter?


  • Kennzeichen und Voraussetzungen von AT-Angestellten
  • Abgrenzung zu leitenden Angestellten gemäß § 5 Abs. 3 BetrVG
  • Stellung des AT-Angestellten in der Betriebsverfassung


Arbeitsrechtliche Besonderheiten im AT-Bereich


  • Arbeitsvertragliche Besonderheiten, u. a. bei Arbeitszeit, Gehalt, Urlaub
  • Kündigungsschutz nach dem KSchG – auch für AT-Angestellte?
  • Entzug der AT-Eigenschaft durch arbeitgeberseitige Weisung oder Änderungskündigung?


Allgemeine Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei AT-Angestellten


  • Einstellung, Ein- und Umgruppierung, Versetzung – natürlich mitbestimmt nach § 99 BetrVG
  • Kündigung und Änderungskündigung – nicht ohne Beteiligung gemäß § 102 BetrVG
  • Ein Sonderfall: Beförderung zum AT-Angestellten
  • Betriebliche Bildungsmaßnahmen – auch für AT-Mitarbeiter


Schwerpunkt Entgeltgestaltung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG)


  • Reichweite der Beteiligung des Betriebsrats in Entgeltfragen
  • Veränderung übertariflicher Entgeltanteile und Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats bei Prämien, Incentives & Co.
  • Einsicht in die Gehaltslisten, Mitteilung von Gehaltserhöhungen
  • Betriebsvereinbarung zur Vergütung der AT-Angestellten – Erstellung betrieblicher Entgeltgruppen
  • Stellenbewertung als Mittel der Gehaltsgruppenbildung
  • Leistungszulagen im AT-Bereich
  • Statuserhalt von AT bei Tariferhöhungen – Gleichbehandlungsgrundsätze beachten


Aktuelle Probleme im Bereich der AT-Angestellten


  • Ausbeutung durch entgrenzte Arbeit und Arbeit in der Freizeit
  • Arbeitszeiterfassungspflicht – auch für AT-Angestellte gesetzlich geregelt
  • AT durch Ansiedelung zwischen zwei Tarifgruppen – legal oder Manipulation?
  • Vertrauensarbeitszeit – fairer Deal für herausgehobene Vergütung oder Missbrauchsmodell?
Zielgruppe:
Betriebsrat
Seminarkennung:
0016AB24
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