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Der Konzernbetriebsrat

Seminar - Poko-Institut OHG

In unserem Seminar erfahren Sie, wann es wichtig und sinnvoll ist, einen Konzernbetriebsrat (KBR) zu errichten, wie er gebildet wird und wann bzw. wofür er zuständig ist. Wir informieren Sie, wie die Geschäftsführung optimal organisiert wird und was Sie mit der Arbeit des KBR in der Praxis bewirken können! Sie lernen dabei auch, dass der Konzernbetriebsrat bei Vorliegen der Voraussetzungen durchaus echte und erzwingbare Mitbestimmungsrechte besitzt. Nutzen Sie den Austausch mit anderen Konzernbetriebsräten und profitieren Sie von deren Erfahrungen.

Termin Ort Preis*
08.10.2024- 10.10.2024 Berlin 1.545,81 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

In unserem Seminar erfahren Sie, wann es wichtig und sinnvoll ist, einen Konzernbetriebsrat (KBR) zu errichten, wie er gebildet wird und wann bzw. wofür er zuständig ist. Wir informieren Sie, wie die Geschäftsführung optimal organisiert wird und was Sie mit der Arbeit des KBR in der Praxis bewirken können! Sie lernen dabei auch, dass der Konzernbetriebsrat bei Vorliegen der Voraussetzungen durchaus echte und erzwingbare Mitbestimmungsrechte besitzt. Nutzen Sie den Austausch mit anderen Konzernbetriebsräten und profitieren Sie von deren Erfahrungen.


Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat – wer hat da welche Aufgaben? Wer in den Konzernbetriebsrat entsandt wird, sollte das spezielle Fachwissen mitbringen, um diese Fragen zu beantworten und zu beurteilen, ob ein Konzern existiert, wie ein Konzernbetriebsrat gebildet werden kann und welche Zuständigkeiten er besitzt.

Konzernbegriff: Wo kommen Konzernbetriebsräte ins Spiel?


  • Gleichordnungs- oder Unterordnungskonzern: KBR ja oder nein?
  • Unterordnungskonzern als Vertrags-/Eingliederungs-/faktischer Konzern
  • Wichtige Sonderform: Wie geht man mit gemeinsamen Betrieben mehrerer Unternehmen um?
  • Wo werden betriebsverfassungsrechtlich relevante Entscheidungen getroffen?
  • Konzerne mit Auslandsbezug – auch ein betriebsverfassungsrechtliches Problem


Richtige Errichtung und Zusammensetzung des KBR


  • Die Errichtung des KBR – eine Sache der Gesamtbetriebsräte
  • Was ist die »50 %-Regel« und was gibt sie vor?
  • Entsendung der Mitglieder, Reihenfolge der Nachrückenden
  • Die besondere Rolle des Vorsitzenden – auch gegenüber der Konzernspitze
  • Abweichende Regelung der Mitgliederzahl – wann ist was möglich?
  • Was passiert bei Amtsniederlegung, Abberufung und Ausschluss von Mitgliedern?
  • Konzernbetriebsrat als Dauereinrichtung ohne feste Amtszeit: Was ist bei Auflösung zu beachten?
  • Was passiert mit dem KBR bei Veränderungen in der Konzernstruktur?


Abgrenzung – wofür ist der Konzernbetriebsrat zuständig?


  • Im Gesetz geregelte Zuständigkeit: Voraussetzungen genau prüfen!
  • Zuständigkeit bei Auftrag durch (Gesamt-)Betriebsrat: Was ist zu beachten?
  • Zuständigkeit für Unternehmen/Betriebe ohne (Gesamt-)Betriebsrat
  • Besonderheiten bei nicht erzwingbarer Mitbestimmung
  • Regelung freiwilliger Leistungen


Wichtiges zur Geschäftsführung des KBR


  • Konzernbetriebsausschuss, -wirtschaftsausschuss und weitere Ausschüsse – wann müssen, können oder sollten sie gebildet werden?
  • Einberufung, Zeitpunkt, Ort und Teilnehmer von Sitzungen
  • Fehlerfreie Beschlussfassung – auch hier enorm wichtig und jetzt auch digital möglich
  • Zusammenarbeit mit Konzern-JAV und -SBV


Die Konzernbetriebsvereinbarung


  • Unternehmensübergreifender Geltungsbereich
  • Verhältnis zu (Gesamt-)Betriebsvereinbarungen – gibt es eine Rangordnung?
  • Beispiele aus der Praxis
Zielgruppe:
Gesamt Betriebsrat - Konzern Betriebsrat - Europäischer Betriebsrat
Seminarkennung:
0311AB24
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