Seminar - Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) gGmbH
Särken Sie Ihre Kompetenz im Betrieblichen Eingliederungsmanagement!
In diesem Seminar erhalten Sie einen kompakten Überblick über rechtliche Anforderungen, Verantwortlichkeiten und den gesamten BEM‑Prozess. Sie erfahren, was einen leidensgerechten Arbeitsplatz ausmacht, welche Besonderheiten bei schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten gelten und wann Rehabilitationsträger sowie Fördermöglichkeiten eingebunden werden können.
| Termin | Ort | Preis* |
|---|---|---|
| 16.04.2026 | online | 495,00 € |
| 04.12.2026 | Augsburg | 495,00 € |
Erfahren Sie die rechtlichen Grundlagen
Wie gelingt gesundes Arbeiten und und wie ergibt sich der Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz im Rahmen des BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement)?. Erfahren Sie, welche gesetzlichen Anforderungen gelten und welche Ziele Arbeitgeber*innen und Beschäftigte gemeinsam erreichen können. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, was einen leidensgerechten Arbeitsplatz ausmacht und wie solche Arbeitsplätze identifiziert, geschaffen und bereitgestellt werden. Sie beleuchten die Unterschiede zwischen schwerbehinderten/gleichgestellten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten sowie deren besondere Rechte im Arbeitsverhältnis.
Damit Sie im Alltag schneller und sicherer handeln können, zeigen wir auf, wann Rehabilitationsträger eingebunden werden, welche Leistungen zur Teilhabe in Frage kommen und unter welchen Voraussetzungen Fördergelder genutzt werden können. Ihr Mehrwert: Klarheit, Sicherheit und praxisnahes Wissen.
Inhalte
Rechtliche Grundlagen und Ziele des BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement)
Verantwortlichkeiten und Mitwirkung im BEM
Der BEM-Prozess im Überblick
Leidensgerechter Arbeitsplatz
Besonderheiten für schwerbehindert und gleichgestellte Beschäftigte
Einbindung externer Stellen
Grenzen und Konsequenzen
Hinweis:
Die Informationen, die Sie im Seminar erhalten, stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Soweit wir über Fälle, insbesondere Gerichtsentscheidungen berichten, darf aus deren Ergebnissen nicht auf einen notwendigerweise ähnlichen Ausgang in anderen Fällen geschlossen werden.