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#MeToo – Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Seminar - aas Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH

Arbeits- und strafrechtliche Folgen
Termin Ort Preis*
10.06.2024- 14.06.2024 Berlin 1.832,60 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Was gibt das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz her?

Begriffsbestimmung in § 3 Abs. 4 AGG / Unerwünschte sexuelle Handlung und Aufforderung zu dieser / Sexuell bestimmte körperliche Berührungen / Bemerkungen sexuellen Inhalts / Unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen pornografischer Darstellungen / Verletzung der Würde der betroffenen Person / Schaffung eines von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichneten Umfelds / Pflicht des Arbeitgebers zum Schutz der Arbeitnehmer


Sexuelle Belästigung: arbeitsrechtliche Konsequenzen

Sexuelle Belästigung als Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten / Abmahnung und ordentliche Kündigung / Sexuelle Belästigung als wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung / Verdachts- oder Tatkündigung: Zulässigkeit und Voraussetzungen / Beweisgewinnung in der Praxis: Offenbarung durch Betroffene, durch Zeugen und Detektiveinsatz / Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote


Strafrechtliche Folgen sexueller Belästigung

Strafanzeige: So wird sie erstattet / Unterschied: Strafanzeige und Strafantrag / Was erwartet das Opfer im Ermittlungsverfahren bei Polizei und Staatsanwaltschaft bzw. vor Gericht? / Welche Straftatbestände können erfüllt sein? / Welche Strafen erwarten den Täter/die Täterin? / Rechtsfolgen von „Aussage gegen Aussage“


Sonderfall: sexuelle Belästigung als Mobbing
Handlungsoptionen des Betriebsrats

Unterstützung des Opfers im Ermittlungsverfahren / Betriebsvereinbarungen zu Whistleblowing, Dienstkleidung, Compliance und Mobbing: mögliche Regelungen / Update: Beteiligung des BR bei der Kündigung / Täter: BR-Mitglied – Ausschluss aus dem BR / Mediation als Konfliktlösungsmöglichkeit / Umgang mit Beschwerden der ArbeitnehmerInnen


„Alles Lüge!?“

Was passiert, wenn alles gelogen ist? / Rechtsfolgen für „Täter“ und „Opfer“ / Strafanzeige / Schadenersatz / Arbeitsrechtliche Folgen


Beispiele aus der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte

Dauer/zeitlicher Ablauf:
32
Ziele/Bildungsabschluss:
  • Regelungen im allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
  • Arbeits- und strafrechtliche Rechtsfolgen sexueller Belästigung
  • Handlungsansätze für den Betriebsrat zur Verhinderung sexueller Belästigung
  • Rechtsfolgen fälschlicherweise behaupteter sexueller Belästigung
Zielgruppe:
Betriebsratsmitglieder;Personalratsmitglieder;Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
Seminarkennung:
2429/2024
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