Detaillierte Informationen zum Seminar
		                Inhalte:
                - Wo kann ein Betriebsrat gebildet werden? (Betriebsbegriff)
 - Arbeitnehmer und leitende Angestellte
- Die Amtszeit des Betriebsrats
 - Betriebsratswahlen
 - Geschäftsführung des Betriebsrats
-  Die Kosten des Betriebsrats
 - Freistellung von Betriebsratsmitgliedern
 - Schulungen von Betriebsratsmitgliedern
 - Rechtsanwaltskosten
 - Sachverständigenkosten
-  Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
-  Betriebsvereinbarung und Einigungsstelle
-  Soziale Angelegenheiten
 Mitbestimmung bei
 - der Verteilung der Arbeitszeit / Überstunden / Kurzarbeit
 - der Lohngestaltung / leistungsbezogenen Vergütung
 - technischen Einrichtungen
- Personelle Angelegenheiten
 - Mitbestimmung bei Einstellungen, Versetzungen u. ä.
-  Wirtschaftliche Angelegenheiten
 - Der Wirtschaftsausschuss und sein Informationsanspruch
 - Mitbestimmung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten
 (Interessenausgleich, Sozialplan)
 - Tendenzbetrieb
Dauer/zeitlicher Ablauf:
		1. Tag: 10 Uhr bis 18 Uhr, 2. Tag 9 Uhr bis 17 Uhr (Nettostunden: 13 h)
	            
        Ziele/Bildungsabschluss:
		Das Ziel liegt in der praxistauglichen Vermittlung von arbeitsrechtlichem Know-how. Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, die betrieblichen Fragestellungen eigenständig zu lösen, oder bei hochkomplexen Sachverhalten zumindest eine richtige Einordnung der Thematik vornehmen zu können.
	        		Teilnahmevoraussetzungen:
		keine
						Technische Voraussetzungen:
		keine
		     
				Lehrgangsverlauf/Methoden:
		Trainer-Input, Praxisbeispiele, Fallerarbeitung, Diskussion.
		                                				Zielgruppe:
		Geschäftsführer, Personalleiter, Vorstände, HR-Manager, Führungskräfte mit Personalverantwortung, Personalsachbearbeiter, Personalreferenten