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Direktionsrecht im öffentlichen Dienst (TVöD/TV-L): Grundlagen - Besonderheiten - Praxisumsetzung

Seminar - Haufe Akademie GmbH & Co. KG

Das Direktionsrecht ist das „Königsrecht“ des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber ist danach berechtigt, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht des:der Arbeitnehmer:in einseitig durch Weisungen zu konkretisieren. Der Arbeitgeber kann unterschiedliche Weisungen zur Zeit der Arbeit, zum Ort und zur Durchführung der Arbeit erteilen sowie konkrete Verhaltensregeln aufstellen. Im öffentlichen Dienst ist das Direktionsrecht besonders weit gefasst. Hinzu kommen spezielle tarifvertragliche Vorschriften, die das Direktionsrecht eines öffentlichen Arbeitgebers im Geltungsbereich von TVöD und TV-L speziell kennzeichnen. Das Seminar erläutert anhand von Praxisfällen die allgemeinen und besonderen Bestimmungen zum Direktionsrecht im öffentlichen Dienst, und bietet einen umfassenden, praxisorientierten Überblick über die typischen Rechtsfragen und Probleme, die mit Weisungen öffentlicher Arbeitgeber auftreten können.
Termin Ort Preis*
15.05.2024 Berlin 642,60 €
12.09.2024 Unterhaching 642,60 €
13.02.2025 Hamburg 642,60 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Grundlagen des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts im öffentlichen Dienst

  • Gesetzliche und tarifvertragliche Bestimmungen und Rechtsgrundlagen.
  • Inhalt und Grenzen des Direktionsrechts.
  • Rechtskontrolle.

Direktionsrechtliche Anordnungen und Regelungen in der Praxis

  • Anordnungen und Regelungen zur Arbeitszeit (Dauer, Lage, Sonderformen der Arbeit).
  • Anordnungen und Regelungen zum Arbeitsort (Versetzung, Abordnung).
  • Anordnungen und Regelungen zur Art der Arbeit (Umsetzung, Zuweisung).

Direktionsrechtliche Anordnungen und Regelungen im Rahmen der Eingruppierung

  • Zusammenspiel von Direktionsrecht und Eingruppierungsrecht.
  • Zuweisung auszuübender Tätigkeiten im Rahmen der geltenden Entgeltgruppe.
  • Zuweisung leidensgerechter und behinderungsgerechter Arbeit.
  • Höhergruppierungen.
  • Umgruppierung und korrigierende Rückgruppierung.
  • Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten.

Direktionsrecht und BEM

Direktionsrechtliche Anordnungen und Regelungen zum Ordnungsverhalten

  • Gebote und Verbote im Arbeitsverhältnis.
  • Ermahnung und Abmahnung.
  • Umgang mit Schlecht- und Minderleistung.

Handlungsempfehlungen bei Nichtbefolgung der Weisung

Handlungsempfehlungen bei unwirksamen Weisungen

Mitwirkung, Mitbestimmung und Mitbeurteilung der Interessenvertretung

Aktuelle Rechtsprechung

Umgang mit Rechtsstreitigkeiten

Dauer/zeitlicher Ablauf:
1 Tag
Ziele/Bildungsabschluss:

Das Seminar gibt Ihnen einen praxisorientierten Überblick zu allen relevanten Rechtsfragen rund um das Weisungsrecht im öffentlichen Dienst. Aktuelle Entscheidungen aus der Rechtsprechung werden berücksichtigt. Handlungsempfehlungen und Praxistipps helfen Ihnen direktionsrechtliche Entscheidungen rechtssicher vorzubereiten und umzusetzen.

 

Zielgruppe:

Verwaltungs- und Personalleiter:innen sowie Führungskräfte mit Personalverantwortung aus der öffentlichen Verwaltung.

Seminarkennung:
30339
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