Webinar - FFB Forum für Betriebsräte - eine Marke der TALENTUS GmbH
2-Tage Intensiv-Seminar
Rechte kennen – KI-Betriebsvereinbarung aktiv mitentwickeln und generative KI für die Betriebsratsarbeit nutzen
Inklusive Erarbeitung einer BV zu KI im Betrieb
KI-Kompetenz für den Betriebsrat
Künstliche Intelligenz verändert nicht nur Unternehmensprozesse, sondern auch die Arbeit des Betriebsrats. Dieses zweitägige Seminar verbindet rechtliche und strategische KI-Kompetenz mit der praxisnahen Nutzung generativer KI-Tools im Betriebsratsalltag.
Am ersten Tag erwerben die Teilnehmenden ein fundiertes Verständnis für den KI-Einsatz im Unternehmen. Sie lernen die Auswirkungen auf Beschäftigte, die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sowie die rechtssichere und verantwortungsvolle Begleitung des BR von KI-Einführungen kennen. Ein besonderer Fokus liegt auf frühzeitiger Beteiligung und klaren Regelungen, etwa durch Betriebsvereinbarungen.
Am zweiten Tag steht die praktische Anwendung im Betriebsratsbüro im Fokus. Die Teilnehmenden erfahren, wie generative KI-Tools wie ChatGPT bei Texten, Recherchen, Sitzungs- und Verhandlungsvorbereitungen sowie in der Kommunikation unterstützen können. Chancen, Grenzen sowie Datenschutz und Vertraulichkeitsanforderungen werden praxisnah vermittelt.
Ziel: Sie werden dazu befähigt, KI im Betrieb kritisch zu bewerten, Ihre Mitbestimmung wirksam wahrzunehmen und KI-Tools verantwortungsvoll und rechtssicher einzusetzen.
| Termin | Ort | Preis* |
|---|---|---|
| 24.06.2026- 25.06.2026 | online | 1.069,81 € |
| 03.09.2026- 04.09.2026 | online | 1.069,81 € |
| 27.10.2026- 28.10.2026 | online | 1.069,81 € |
Seminar-Inhalte
Tag 1: KI-Kompetenz & Mitbestimmung
Tag 2: Generative KI praktisch nutzen – ChatGPT & Co.
Zielgruppe
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind! (gem. § 37 Abs. 6 BetrVG)
Teilnahmeberechtigte Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind (gem. § 37 Abs. 6 BetrVG). Der Arbeitgeber muss daher für folgende Personen die Kosten der Teilnahme aufgrund Betriebsratsbeschluss übernehmen: