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Mitarbeiterüberwachung: Arbeitsrecht und Datenschutz im Einklang: Arbeitsrechtliche Maßnahmen im digitalen Zeitalter

Seminar - Haufe Akademie GmbH & Co. KG

Das digitale Zeitalter hat auch für das Arbeitsrecht eine ganze Reihe an Veränderungen mit sich gebracht. Einerseits steht nun eine Fülle an Daten zu Verfügung, die als Grundlage arbeitsrechtlicher Maßnahmen dienen könnte. Gleichzeitig stellt sich aber andererseits die Frage, welche dieser Daten arbeitsrechtlich auch verarbeitet werden dürfen und wo – nicht zuletzt zum Schutz der Mitarbeiter – die rechtliche Grenze zu ziehen ist.
In diesem Seminar erhalten Sie einen fundierten Überblick über den arbeitsrechtlichen Gestaltungsrahmen – Sie erfahren, welche Daten der Arbeitgeber verarbeiten darf, wann der Betriebsrat beteiligt werden muss und welche Daten tabu sind. Mit diesem Wissen können Sie arbeitsrechtliche Schritte im Einklang mit den aktuellen Gesetzen durchführen.
Termin Ort Preis*
21.10.2024 Frankfurt am Main 1.094,80 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Kurzer Überblick über die Rechtsgrundlagen im Datenschutz

  • Welche Bedeutung hat der Datenschutz in arbeitsrechtlicher Hinsicht?

Was fällt unter den Begriff „Arbeitnehmerüberwachung“?

  • Was versteht man unter „Mitarbeiterüberwachung“?
  • Welche Daten sind hierfür relevant?

In welchen Bereichen des „Arbeitslebens“ entstehen Leistungs- und Verhaltensdaten?

Leistungs- und Verhaltensdaten als Kündigungsgrund

  • Welches sind die Voraussetzungen einer (außerordentlichen) verhaltensbedingten Kündigung?
  • Dürfen IT-Daten als Kündigungsgrund herangezogen werden und wenn ja, welche? Wann besteht ein Beweisverwertungsverbot?
  • Wie ist die richtige Vorgehensweise?
  • Die richtige Vorbereitung einer Kündigung – was ist zu beachten?

Mitbestimmung des Betriebsrats (am Beispiel eines Zeiterfassungssystems)

  • Welche Rolle kommt dem Betriebsrat zu?
  • Kurzer Überblick: Was ist zu beachten? Wie ist die aktuelle Regelung bei der Zeiterfassung?
  • Welche Mitbestimmungsrechte sind relevant und was heißt das aus Arbeitgebersicht?
  • Wie weit reichen diese Mitbestimmungsrechte?
  • Was ist aus arbeitsrechtlicher Sicht bei der Auswahl des Systems zu beachten?
  • Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Auswahl des Systems?
  • Welche Informationen müssen dem Betriebsrat übergeben werden?
  • Welche Mindestanforderungen sind an eine IT-Betriebsvereinbarung zu stellen?
  • Mitbestimmung und Updates.
  • Taktische Überlegungen bei der Vorgehensweise gegenüber dem Betriebsrat.

Aus der Praxis: Best Practice und Übungsfälle

Dauer/zeitlicher Ablauf:
1 Tag
Ziele/Bildungsabschluss:
  • Sie erfahren, wann die Verarbeitung von Daten zulässig ist und wie Sie Überwachungsmaßnahmen rechtskonform etablieren.
  • Sie lernen, dass korrekter Datenschutz das Vertrauen der Mitarbeiter fördert und die Arbeitsatmosphäre verbessert.
  • Sie erfahren, wie Sie rechtliche Risiken minimieren, um eventuellen Strafen und Klagen vorzubeugen.
  • Sie werden auf zukünftige Entwicklungen im Bereich der Mitarbeiterüberwachung vorbereitet.
  • Sie haben die Möglichkeit zum Austausch mit anderen Fachleuten und zum Knüpfen wertvoller Kontakte.
Zielgruppe:

Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, die Geschäftsführung sowie Fach – und Führungskräfte, insbesondere aus dem HR- und IT-Bereich, die sich einen Überblick über die Verarbeitung arbeitsrechtlich relevanter Daten verschaffen möchten.

Seminarkennung:
35327
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