Seminar - aas Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH
Termin | Ort | Preis* |
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26.08.2024- 30.08.2024 | Dresden | 1.832,60 € |
Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht –Gesetzliche Grundlagen
Arbeitsgesetze und andere Rechtsquellen / Betriebsverfassungsgesetz und Rechte des Betriebsrats im Überblick
Voraussetzungen für rechtswirksames Handeln für SBV und BR
Rechtsstellung der Vertrauensperson der Schwerbehinderten / Rechtsstellung des Betriebsratsvorsitzenden / Sichere Beschlussfassung analog und digital / Teilnahme der SBV an den Betriebsratssitzungen
Sonstige Einrichtungen der Betriebsverfassung im Überblick
Betriebsausschuss, sonstige Ausschüsse, Gesamt- und Konzernbetriebsrat, JAV und Wirtschaftsausschuss
Aufgaben des Betriebsrats und Zusammenarbeit mit der SBV
Allgemeine Aufgaben nach § 80 BetrVG, insbesondere die Überwachungsaufgaben des Betriebsrats / Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber der SBV und dem Betriebsrat
Die wichtigsten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus § 87 BetrVG
Soziale Angelegenheiten: Arbeitszeit und Überstunden, Arbeitsentgelt und Zulagen / Ausübung durch Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede
Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten
Personelle Einzelmaßnahmen, § 99 BetrVG: Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung / Beteiligung des Betriebsrats und der Vertrauensperson / Unterrichtungspflicht und Zustimmungsverweigerungsrecht / Mitbestimmungsrechte bei Kündigungen gem. § 102 BetrVG / Beteiligung des Integrationsamts und der Vertrauensperson bei Kündigung / Ablauf des Anhörungsverfahrens und Widerspruchsrecht
Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
Inhalt des Arbeitsvertrages / Vorgaben des Nachweisgesetzes / Befristung und Teilzeit als besondere Beschäftigungsformen
Arbeitsnehmerschutzgesetze im Überblick
Arbeitszeitgesetz und Überstunden – Besonderheiten bei schwerbehinderten Menschen / Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Anzeige- und Nachweispflicht sowie Dauer und Höhe der Entgeltfortzahlung / Urlaub: Entstehung und Gewährung nach dem Bundesurlaubsgesetz / Übertragung des Urlaubs / Krankheit im Urlaub / Zusatzurlaub nach SGB IX