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Jugend- und Auszubildendenvertretung III

Seminar - Poko-Institut OHG

In diesem Seminar erfährst du, welche typischen Konflikte im Ausbildungsverhältnis entstehen können, durchdenkst alternative Streitschlichtungsoptionen und lernst echte Streitfälle in der arbeitsgerichtlichen Praxis durch einen Gerichtsbesuch* kennen. Nach diesem Seminar bist du in der Lage, wertvolle Hilfestellung bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche von Jugendlichen und Auszubildenden zu leisten.

Termin Ort Preis*
11.06.2024- 14.06.2024 Berlin 1.545,81 €
23.07.2024- 26.07.2024 München 1.545,81 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

In diesem Seminar erfährst du, welche typischen Konflikte im Ausbildungsverhältnis entstehen können, durchdenkst alternative Streitschlichtungsoptionen und lernst echte Streitfälle in der arbeitsgerichtlichen Praxis durch einen Gerichtsbesuch* kennen. Nach diesem Seminar bist du in der Lage, wertvolle Hilfestellung bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche von Jugendlichen und Auszubildenden zu leisten.


Oft können Streitigkeiten im Arbeits- oder Berufsausbildungsverhältnis nicht innerbetrieblich gelöst werden. Gerade, wenn es sogar zur Kündigung kommt, ist die Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht meist unvermeidlich. Aber auch, wenn es um andere rechtliche Fragestellungen geht, ist in letzter Instanz das Arbeitsgericht für die Streitentscheidung zuständig. Die JAV als Anlaufstelle für Auszubildende mit Problemen muss die Fähigkeit besitzen, mögliche gerichtliche Auseinandersetzungen richtig einzuschätzen und entsprechend zu beraten.

Typische Auszubildendenstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber



Probezeitkündigung und Kündigung aus wichtigem Grund


Wenn Azubis zu Problemfällen werden


Mangelnde Ausbildungsleistung von Auszubildenden und Ausbildern


Wenn die Ausbildungsvergütung nicht stimmt: Klage auf Zahlung


Abmahnung von Auszubildenden und Reaktionsmöglichkeiten


Auswirkungen von Problemen in und mit der Berufsschule


Streit um Übernahme von JAV-Mitgliedern (§ 78 a BetrVG)



Stellung der JAV bei Streitigkeiten


  • Streitschlichtung als erforderliche JAV-Tätigkeit
  • Wie weit darf die JAV zur Unterstützung gehen?
  • Rechtliche Grenzen der Intervention
  • Reaktion auf rechtlich problematisches Arbeitgeberverhalten gegenüber der JAV


Alternativen zum gerichtlichen Streitverfahren


  • Unterstützung durch die Industrie-/Handwerkskammer
  • Schlichtung in Zusammenarbeit mit JAV und Betriebsrat
  • Mediation und andere Konfliktlösungsverfahren
  • Vermittlung an einen anderen Ausbildungsbetrieb
  • Rechtsprobleme bei der Übernahme begonnener Ausbildungen


Ablauf des arbeitsgerichtlichen Verfahrens


  • Vorrang der Schlichtungsverhandlung vor der Kammer
  • Die Güteverhandlung als zwingender Schlichtungstermin
  • Typischer Verfahrensablauf, insbesondere in Auszubildendenfällen
  • Verfahrensabschluss durch Urteil, Vergleich oder sonstige Erledigung
  • Rechtsmittelmöglichkeiten und das Zeitproblem bei Auszubildenden


Hinweis: Ob eine konkrete Jugend- und Auszubildendenstreitigkeit in der Sitzung des Arbeitsgerichts verhandelt wird, hängt von der Terminierung durch das Gericht ab.



* Sollte ein Gerichtsbesuch nicht möglich sein, wird dein Referent dir alternativ die Abläufe bei Gericht anhand aktueller Rechtsprechung anschaulich vermitteln und gerne auf deine Fragen eingehen.

Zielgruppe:
Jugend und Auszubildendenvertretung
Seminarkennung:
0316AD24
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