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Rechnungswesen leicht gemacht: Seminarmarkt.de
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Rechnungswesen leicht gemacht: Seminarmarkt.de

Was versteht man unter Rechnungswesen?

Unter Rechnungswesen versteht man das systematische Erfassen sowie die Auswertung der Vorgänge innerhalb eines Unternehmens. Dadurch wird das betriebliche Geschehen besser geplant, gesteuert und kontrolliert. Genauer definiert, ermittelt man im Rechnungswesen das Bestandsvermögen und den Unternehmenserfolg. Dieses beinhaltet außerdem die Dokumentation von Soll- und Ist- Vergleichen. Trotz zunehmender Digitalisierung ist es immer noch notwendig, die erfolderlichen Jahresabschlüsse und Bilanzen vorzulegen. Schulungen und Seminare in Rechnungswesen können als Weiterbildungsmaßnahme für die Mitarbeiter eines Unternehmens im Rahmen der Personalentwicklung sinnvoll sein. Anhand von Belegen müssen im Rechnungswesen alle Geschäftsfälle aus den verschiedenen Unternehmensbereichen aufgezeichnet werden. Entscheidend für den Unternehmenserfolg ist außerdem die regelmäßige Analyse der Liquidität, damit es nicht zu gravierenden Engpässen kommen kann, welche ebenfalls mithilfe des Rechnungswesens erfolgt.

Internes und externes Rechnungswesen

Generell unterscheidet man zwischen internem und externem Rechnungswesen. Beim internen Rechnungswesen werden die betrieblichen Prozesse überwacht sowie die Mengen und Werte der Unternehmensgegenstände erfasst. Dies wird auch Controlling genannt – das Ziel hierbei ist die Maximierung des Unternehmenserfolgs. Die Erkenntnisse bilden die Grundlage der Managemententscheidungen. Im Gegensatz zum externen Rechnungswesen arbeitet diese Form zukunftsorientiert.

Das externe Rechnungswesen ist zuständig für die Außendarstellung der finanziellen Situation eines Unternehmens. Das Handelsgesetzbuch (HGB) stellt die rechtliche Grundlage dar. Diese Form umfasst die Erstellung einer Bilanz, die Gewinn- sowie Verlustrechnung und unter anderem auch die Einnahmenüberschussrechnung.

Bestandteile des Rechnungswesens

Das Rechnungswesen wird in vier Teilbereiche gegliedert.

  1. Buchführung und Jahresabschluss, sowie Inventar und Sonder- oder Zwischenbilanzen
  2. Kosten- und Leistungsrechnung, Betriebsabrechnung, Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträger- Zeitrechnung, kurzfristige Erfolgsrechnung, Selbstkostenrechnung
  3. Betriebliche Gesamtplanung: Strategische Unternehmensführung durch Investitionsplanung, Finanzplanung, Finanzmanagement, Steuern
  4. Statistik: Inner- und zwischenbetriebliche Vergleiche, Ist-Zahlen, internationale Vergleiche

Jeder dieser vier Teilbereiche erfordert spezielles Wissen und Training.

Grundbegriffe des Rechnungswesens

Beim Rechnungswesen gibt es einige wiederkehrende Begriffe, die einem immer wieder begegnen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Debitor: Schuldner eines Unternehmens
  • Kreditor: Gläubiger (Lieferant) eines Unternehmens
  • Fremdkapital: Steht Kapitalgebern zu
  • Disagio: Differenz zwischen Auszahlungs- und Rückzahlungsbetrag eines Darlehens
  • Bilanzsumme: Summen der Aktiv- und Passivkonten
  • Schwebende Geschäfte: Noch nicht erfüllte Geschäfte, zu denen sich Vertragsparteien verpflichtet haben

Neben diesen Grundbegriffen gibt es noch zahlreiche andere, die äußerst wichtig für das Verständnis sind.

Tipps für ein besseres Verständnis

Durch die Komplexität des Rechnungswesens, kommt es immer wieder zu Verständnisschwierigkeiten. Vor allem für Auszubildende stellt das Rechnungswesen eine große Herausforderung dar.

Tipp 1 – keine Gesetze

Um das Rechnungswesen zu verstehen, muss man kein Jurist sein, denn die Gesetze regeln ausschließlich die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen. Deshalb ist es besser, sich auf die kaufmännischen Zusammenhänge beim Rechnungswesen zu konzentrieren.

Tipp 2 – T-Konten

Bevor man sich den wirklich komplexen und anspruchsvollen Aufgaben des Rechnungswesens widmen kann, sollte man sichergehen, dass sowohl Soll, Haben und die T-Konten-Struktur keine Fremdwörter mehr darstellen. Dazu kann es auch vorteilhaft sein, Buchungssätze auszuformulieren und anschließend in T-Konten aufzuzeichnen.

Tipp 3 – keine Details

Es ist hilfreich, sich nicht in Details zu verlieren. Man sollte den Fokus stets darauf legen ein Gesamtbild des Unternehmens zu erhalten. Dazu zählen Liquidität sowie der Erfolg und deren Veränderung.

Tipp 4 – Hilfe annehmen

Bevor man die Lust am Rechnungswesen schon verliert, bevor man damit überhaupt in Berührung gekommen ist, sollte man sich zunächst von einem Fachkundigen helfen lassen. Die Zusammenarbeit mit Profis ist empfehlenswert und durchaus sehr hilfreich für die Zukunft. Oft arbeiten diese mit verschiedenen Tricks, um sich Dinge besser merken zu können. Ob als Weiterbildung oder Auffrischung, Seminare zum Rechnungswesen können zum Verständnis des betrieblichen Geschehens wesentlich beitragen.

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In dieser Weiterbildung erhalten Sie eine umfassende Einführung in die rechtlichen Pflichten, die Betreiber von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen gemäß Gesetz, Vertrag und technischen Regelwerken erfüllen müssen. Sie lernen, wie Sie innerbetriebliche Strukturen (Fach- und Dienstvorgesetzte) sowie Abläufe (Beschaffung, Fremdfirmenkoordination, Instandhaltung, Fortbildung, Mängelbehebung, Vermietungen) rechtswirksam gestalten und Ihre Pflichten effektiv auf Dritte delegieren können. Ergänzend zu diesem Grundlagenseminar haben Sie die Möglichkeit, in einem eintägigen Seminar vertiefende Kenntnisse über die rechtlichen Pflichten zum Betrieb und Instandhalten von Aufzugsanlagen, Elektroanlagen, Trinkwasserinstallationen, Verdunstungskühlanlagen gemäß Gesetz, Vertrag und technischen Regelwerken zu erwerben. Weitere Infos und Anmeldung unter www.tae.de/36203

In diesem Seminar erwerben Sie fundiertes Wissen zur Wahrnehmung Ihrer juristischen Rolle als Eigentümer, Arbeitgeber, Auftraggeber, Vermieter, Versicherungsnehmer und Führungskraft. Erfahren Sie, welche spezifischen Pflichten (Verkehrssicherungspflichten, Auswahl-, Anweisungs- und Kontrollpflichten, Koordinationspflichten, Pflicht zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen) mit diesen Rollen verbunden sind, und lernen Sie, wie Sie vorhandene Regelwerke, Checklisten und Musterverträge optimal nut...

  • 15.04.2026
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Aufbauend auf dem eintägigen Seminar "Betreiberverantwortung – Rechtspflichten aus Gesetz, Vertrag, technischen Regelwerken – Grundlagen für Betrieb und Instandhaltung von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen – Teil 1, VA-Nr. 36202 erhalten Sie in dieser Weiterbildung vertiefende Kenntnisse über die rechtlichen Pflichten zum Betrieb und Instandhalten von Aufzugsanlagen, Elektroanlagen, Trinkwasserinstallationen, Verdunstungskühlanlagen gemäß Gesetz, Vertrag und technischen Regelwerken. 

In diesem Seminar lernen Sie, wie Trinkwasserinstallationen (Gebäudewasserversorgungsanlagen) bestimmungsgemäß betrieben werden, wie die Rechtspflichten gemäß dem Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) zu erfüllen sind und wie den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zur Inspektion und Hygiene zu entsprechen ist.

Hinweis
Das Seminar ist gemäß der Fortbildungsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg anerkannt.
Das Seminar ist gemäß der Fortbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen anerkannt.

Die Weiterbildung wird nach § 34c Abs. 2a GeWO i. V. mit § 15b Abs. 1 MaBV für Wohnimmobilienverwalter mit 6 Zeitstunden anerkannt.

Im Gebäudemanagement bzw. in der Objektbewirtschaftung tätige Personen und Dienstleister, aber auch Neueinsteiger im Facility-Management, die für ihre Tätig...

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