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Rechnungswesen leicht gemacht: Seminarmarkt.de
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Rechnungswesen leicht gemacht: Seminarmarkt.de

Was versteht man unter Rechnungswesen?

Unter Rechnungswesen versteht man das systematische Erfassen sowie die Auswertung der Vorgänge innerhalb eines Unternehmens. Dadurch wird das betriebliche Geschehen besser geplant, gesteuert und kontrolliert. Genauer definiert, ermittelt man im Rechnungswesen das Bestandsvermögen und den Unternehmenserfolg. Dieses beinhaltet außerdem die Dokumentation von Soll- und Ist- Vergleichen. Trotz zunehmender Digitalisierung ist es immer noch notwendig, die erfolderlichen Jahresabschlüsse und Bilanzen vorzulegen. Schulungen und Seminare in Rechnungswesen können als Weiterbildungsmaßnahme für die Mitarbeiter eines Unternehmens im Rahmen der Personalentwicklung sinnvoll sein. Anhand von Belegen müssen im Rechnungswesen alle Geschäftsfälle aus den verschiedenen Unternehmensbereichen aufgezeichnet werden. Entscheidend für den Unternehmenserfolg ist außerdem die regelmäßige Analyse der Liquidität, damit es nicht zu gravierenden Engpässen kommen kann, welche ebenfalls mithilfe des Rechnungswesens erfolgt.

Internes und externes Rechnungswesen

Generell unterscheidet man zwischen internem und externem Rechnungswesen. Beim internen Rechnungswesen werden die betrieblichen Prozesse überwacht sowie die Mengen und Werte der Unternehmensgegenstände erfasst. Dies wird auch Controlling genannt – das Ziel hierbei ist die Maximierung des Unternehmenserfolgs. Die Erkenntnisse bilden die Grundlage der Managemententscheidungen. Im Gegensatz zum externen Rechnungswesen arbeitet diese Form zukunftsorientiert.

Das externe Rechnungswesen ist zuständig für die Außendarstellung der finanziellen Situation eines Unternehmens. Das Handelsgesetzbuch (HGB) stellt die rechtliche Grundlage dar. Diese Form umfasst die Erstellung einer Bilanz, die Gewinn- sowie Verlustrechnung und unter anderem auch die Einnahmenüberschussrechnung.

Bestandteile des Rechnungswesens

Das Rechnungswesen wird in vier Teilbereiche gegliedert.

  1. Buchführung und Jahresabschluss, sowie Inventar und Sonder- oder Zwischenbilanzen
  2. Kosten- und Leistungsrechnung, Betriebsabrechnung, Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträger- Zeitrechnung, kurzfristige Erfolgsrechnung, Selbstkostenrechnung
  3. Betriebliche Gesamtplanung: Strategische Unternehmensführung durch Investitionsplanung, Finanzplanung, Finanzmanagement, Steuern
  4. Statistik: Inner- und zwischenbetriebliche Vergleiche, Ist-Zahlen, internationale Vergleiche

Jeder dieser vier Teilbereiche erfordert spezielles Wissen und Training.

Grundbegriffe des Rechnungswesens

Beim Rechnungswesen gibt es einige wiederkehrende Begriffe, die einem immer wieder begegnen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Debitor: Schuldner eines Unternehmens
  • Kreditor: Gläubiger (Lieferant) eines Unternehmens
  • Fremdkapital: Steht Kapitalgebern zu
  • Disagio: Differenz zwischen Auszahlungs- und Rückzahlungsbetrag eines Darlehens
  • Bilanzsumme: Summen der Aktiv- und Passivkonten
  • Schwebende Geschäfte: Noch nicht erfüllte Geschäfte, zu denen sich Vertragsparteien verpflichtet haben

Neben diesen Grundbegriffen gibt es noch zahlreiche andere, die äußerst wichtig für das Verständnis sind.

Tipps für ein besseres Verständnis

Durch die Komplexität des Rechnungswesens, kommt es immer wieder zu Verständnisschwierigkeiten. Vor allem für Auszubildende stellt das Rechnungswesen eine große Herausforderung dar.

Tipp 1 – keine Gesetze

Um das Rechnungswesen zu verstehen, muss man kein Jurist sein, denn die Gesetze regeln ausschließlich die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen. Deshalb ist es besser, sich auf die kaufmännischen Zusammenhänge beim Rechnungswesen zu konzentrieren.

Tipp 2 – T-Konten

Bevor man sich den wirklich komplexen und anspruchsvollen Aufgaben des Rechnungswesens widmen kann, sollte man sichergehen, dass sowohl Soll, Haben und die T-Konten-Struktur keine Fremdwörter mehr darstellen. Dazu kann es auch vorteilhaft sein, Buchungssätze auszuformulieren und anschließend in T-Konten aufzuzeichnen.

Tipp 3 – keine Details

Es ist hilfreich, sich nicht in Details zu verlieren. Man sollte den Fokus stets darauf legen ein Gesamtbild des Unternehmens zu erhalten. Dazu zählen Liquidität sowie der Erfolg und deren Veränderung.

Tipp 4 – Hilfe annehmen

Bevor man die Lust am Rechnungswesen schon verliert, bevor man damit überhaupt in Berührung gekommen ist, sollte man sich zunächst von einem Fachkundigen helfen lassen. Die Zusammenarbeit mit Profis ist empfehlenswert und durchaus sehr hilfreich für die Zukunft. Oft arbeiten diese mit verschiedenen Tricks, um sich Dinge besser merken zu können. Ob als Weiterbildung oder Auffrischung, Seminare zum Rechnungswesen können zum Verständnis des betrieblichen Geschehens wesentlich beitragen.

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Die Betriebskostenabrechnung für Gewerbeimmobilien stellt viele Verwaltende, Vermietende und Objektbetreibende vor besondere Herausforderungen. Anders als im Wohnraummietrecht sind die Regeln im Gewerbemietrecht weniger strikt, dafür aber in der Praxis oft komplex. Gerade wenn es um umlagefähige Kosten, korrekte Verteilerschlüssel oder typische Streitpunkte geht. Fehler können teuer werden: Forderungsausfälle, langwierige Auseinandersetzungen oder ein geschwächtes Vertrauensverhältnis sind häufige Folgen.

Dieses Seminar vermittelt kompakt und praxisnah, wie Sie Betriebskosten im Gewerbemietverhältnis sicher kalkulieren, rechtssicher abrechnen und souverän mit Einwänden umgehen. Gleichzeitig stärken Sie Ihr juristisches Fundament im Bereich Betriebskostenabrechnung Gewerbe, Gewerbemietrecht Betriebskosten und Nebenkosten Gewerbe vermieten.

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Webinar

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MSA und PMF – Messsystemanalyse und Prüfmittelfähigkeit

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Quartalsweise werden die aktuellen, für die tägliche Praxis relevanten Entscheidungen zur Bestandsimmobilie vorgestellt. Der Schwerpunkt liegt vor allem im Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Weiter werden aber auch relevante Entscheidungen zu anderen Themen des Fachanwaltsgebietes und des Berufs- und Vergütungsrechts einbezogen.

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Konzeptionelle Brandschutzplanung erfolgreich umsetzen ist ein komplexer Prozess mit vielen Beteiligten. Wie bei allem steckt auch beim Brandschutz der Teufel im Detail und häufig in der Ausführungsplanung. Denn hier zeigt sich, ob das genehmigte Konzept im Einklang mit den Anforderungen der An- und Verwendbarkeitsnachweise der einzusetzenden Bauprodukte ist. Daher muss das Planungsteam bereits in der Phase des Entwurfs „ab und an“ in die Glaskugel der Ausführungsplanung schauen.


Anhand von Praxisbeispielen aus der Planung und Bauüberwachung sollen Architekten und TGA-Planer für eigene Projekte und potenzielle brandschutztechnische Stolperstellen sensibilisiert werden. Die Umsetzbarkeit des brandschutztechnischen Entwurfs muss frühzeitig abgestimmt sein, damit die Ausführungsplanung gewerkeübergreifend funktioniert und vor allem auch handwerklich umgesetzt werden kann. Ansonsten werden sich im Brandfall Feuer und Rauch an diesen Schwachstellen ihren Weg suchen.

Webinar

  • 05.11.2026
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Die Bilanzierung von Rückstellungen ist in jeder Hinsicht komplex und vielschichtig und stellt einen wesentlichen Schwerpunkt bei der Erstellung des Jahresabschlusses dar.

Wann und für welche Sachverhalte kommt ein Ansatz einer Rückstellung in Betracht bzw. wird verpflichtend? Wie erfolgt die Bewertung der jeweiligen Rückstellung? Welche Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz sind zu beachten? Wie lassen sich Ermessensspielräume erkennen und umsetzen? Wie und mit welchen Zinssätzen erfolgt die Diskontierung langfristiger Rückstellungen? Wie lassen sich bilanzierungspflichtige Rückstellungen von nicht zu bilanzierenden Eventualverbindlichkeiten abgrenzen?

Diese und viele andere Fragen rund um das Thema „Rückstellungen“ werden in dem halbtägigen Kompakt-Seminar erörtert. Sie erhalten in komprimierter Form einen umfassenden Überblick, welche Besonderheiten und Schwierigkeiten es bei der Rückstellungsbilanzierung zu beachten gilt.

Anhand zahlreicher Best Practice-Beispiele aus aktuellen Jahresabschlüssen werden Ihnen die wesentlichen Problemfelder verdeutlicht. Auf Ihre individuellen Fragestellungen geht der Referent mit seiner langjährigen praktischen Erfahrung in der Prüfung und Beratung mittelständischer Unternehmen ausführlich ein.

E-Learning

  • 09.12.2026
  • online
  • 415,00 €


Die Erstellung einer Heizkostenabrechnung gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben in der Immobilienverwaltung. Technische Voraussetzungen, gesetzliche Anforderungen aus der Heizkostenverordnung (HKVO) und die Erwartungen von Mietparteien greifen hier eng ineinander. Fehler können schnell zu Rückfragen, Einwendungen oder kostenintensiven Korrekturen führen.

Dieses Seminar vermittelt praxisnahes und rechtssicheres Fachwissen, damit Sie Heizkosten und Warmwasserkosten korrekt erfassen, verständlich aufbereiten und zuverlässig abrechnen können.

Ihr Nutzen:
Sie gewinnen Sicherheit in allen Schritten der Heizkostenabrechnung - von der Messausstattung über die Rechenlogik bis zur Kommunikation mit Mietparteien.
Vertieftes Verständnis aller rechtlichen und technischen Grundlagen der Heizkostenabrechnung
Korrekte Zuordnung und Verteilung von Heizkosten, Warmwasserkosten, Grund- und Verbrauchskosten
Praxisnahe Übungen zu typischen Abrechnungsszenarien
Souveräner Umgang mit Einwendungen, Mieterfragen und Prüfprozessen
Sicherer Einsatz digitaler Systeme wie Funkablesung oder smarte Verbrauchserfassung
Aufbau einer klar strukturierten, revisionssicheren Abrechnungspraxis

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Fortbildungsnachweis über 8 Zeitstunden zur Vorlage nach § 34c Abs. 2a der GewO und § 15b MaBV.

  • 10.09.2026
  • Nürnberg
  • 1.178,10 €
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Webinar

  • 09.12.2026
  • online
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Anhand der Rechtsprechung werden aktuelle sowie immer wiederkehrende Probleme des gesamten Immobilienrechts vorgestellt und diskutiert. Zur Vertiefung werden entsprechende Literaturstellen und insbesondere die BGH-Rechtsprechung angesprochen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf Besonderheiten des Bauvertrags. Angesprochen werden auch das Architekten- und das Bauträgerrecht sowie relevante Entscheidungen aus dem Bereich des Zivilprozessrechts.
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