Rechnungswesen leicht gemacht: Seminarmarkt.de
Was versteht man unter Rechnungswesen?
Unter Rechnungswesen versteht man das systematische Erfassen sowie die Auswertung der Vorgänge innerhalb eines Unternehmens. Dadurch wird das betriebliche Geschehen besser geplant, gesteuert und kontrolliert. Genauer definiert, ermittelt man im Rechnungswesen das Bestandsvermögen und den Unternehmenserfolg. Dieses beinhaltet außerdem die Dokumentation von Soll- und Ist- Vergleichen. Trotz zunehmender Digitalisierung ist es immer noch notwendig, die erfolderlichen Jahresabschlüsse und Bilanzen vorzulegen. Schulungen und Seminare in Rechnungswesen können als Weiterbildungsmaßnahme für die Mitarbeiter eines Unternehmens im Rahmen der Personalentwicklung sinnvoll sein. Anhand von Belegen müssen im Rechnungswesen alle Geschäftsfälle aus den verschiedenen Unternehmensbereichen aufgezeichnet werden. Entscheidend für den Unternehmenserfolg ist außerdem die regelmäßige Analyse der Liquidität, damit es nicht zu gravierenden Engpässen kommen kann, welche ebenfalls mithilfe des Rechnungswesens erfolgt.Internes und externes Rechnungswesen
Generell unterscheidet man zwischen internem und externem Rechnungswesen. Beim internen Rechnungswesen werden die betrieblichen Prozesse überwacht sowie die Mengen und Werte der Unternehmensgegenstände erfasst. Dies wird auch Controlling genannt – das Ziel hierbei ist die Maximierung des Unternehmenserfolgs. Die Erkenntnisse bilden die Grundlage der Managemententscheidungen. Im Gegensatz zum externen Rechnungswesen arbeitet diese Form zukunftsorientiert.Das externe Rechnungswesen ist zuständig für die Außendarstellung der finanziellen Situation eines Unternehmens. Das Handelsgesetzbuch (HGB) stellt die rechtliche Grundlage dar. Diese Form umfasst die Erstellung einer Bilanz, die Gewinn- sowie Verlustrechnung und unter anderem auch die Einnahmenüberschussrechnung.
Bestandteile des Rechnungswesens
Das Rechnungswesen wird in vier Teilbereiche gegliedert.- Buchführung und Jahresabschluss, sowie Inventar und Sonder- oder Zwischenbilanzen
- Kosten- und Leistungsrechnung, Betriebsabrechnung, Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträger- Zeitrechnung, kurzfristige Erfolgsrechnung, Selbstkostenrechnung
- Betriebliche Gesamtplanung: Strategische Unternehmensführung durch Investitionsplanung, Finanzplanung, Finanzmanagement, Steuern
- Statistik: Inner- und zwischenbetriebliche Vergleiche, Ist-Zahlen, internationale Vergleiche
Jeder dieser vier Teilbereiche erfordert spezielles Wissen und Training.
Grundbegriffe des Rechnungswesens
Beim Rechnungswesen gibt es einige wiederkehrende Begriffe, die einem immer wieder begegnen. Dazu zählen beispielsweise:- Debitor: Schuldner eines Unternehmens
- Kreditor: Gläubiger (Lieferant) eines Unternehmens
- Fremdkapital: Steht Kapitalgebern zu
- Disagio: Differenz zwischen Auszahlungs- und Rückzahlungsbetrag eines Darlehens
- Bilanzsumme: Summen der Aktiv- und Passivkonten
- Schwebende Geschäfte: Noch nicht erfüllte Geschäfte, zu denen sich Vertragsparteien verpflichtet haben
Neben diesen Grundbegriffen gibt es noch zahlreiche andere, die äußerst wichtig für das Verständnis sind.
Tipps für ein besseres Verständnis
Durch die Komplexität des Rechnungswesens, kommt es immer wieder zu Verständnisschwierigkeiten. Vor allem für Auszubildende stellt das Rechnungswesen eine große Herausforderung dar.Tipp 1 – keine Gesetze
Um das Rechnungswesen zu verstehen, muss man kein Jurist sein, denn die Gesetze regeln ausschließlich die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen. Deshalb ist es besser, sich auf die kaufmännischen Zusammenhänge beim Rechnungswesen zu konzentrieren.Tipp 2 – T-Konten
Bevor man sich den wirklich komplexen und anspruchsvollen Aufgaben des Rechnungswesens widmen kann, sollte man sichergehen, dass sowohl Soll, Haben und die T-Konten-Struktur keine Fremdwörter mehr darstellen. Dazu kann es auch vorteilhaft sein, Buchungssätze auszuformulieren und anschließend in T-Konten aufzuzeichnen.Tipp 3 – keine Details
Es ist hilfreich, sich nicht in Details zu verlieren. Man sollte den Fokus stets darauf legen ein Gesamtbild des Unternehmens zu erhalten. Dazu zählen Liquidität sowie der Erfolg und deren Veränderung.Tipp 4 – Hilfe annehmen
Bevor man die Lust am Rechnungswesen schon verliert, bevor man damit überhaupt in Berührung gekommen ist, sollte man sich zunächst von einem Fachkundigen helfen lassen. Die Zusammenarbeit mit Profis ist empfehlenswert und durchaus sehr hilfreich für die Zukunft. Oft arbeiten diese mit verschiedenen Tricks, um sich Dinge besser merken zu können. Ob als Weiterbildung oder Auffrischung, Seminare zum Rechnungswesen können zum Verständnis des betrieblichen Geschehens wesentlich beitragen.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 2.438 Schulungen (mit 10.947 Terminen) zum Thema Rechnungswesen mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
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Umsatzsteuer Spezial: Grenzüberschreitende Reihengeschäfte
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Reihengeschäft sowie innergemeinschaftliche Lieferungen und Dreiecksgeschäfte sind aktuell wieder im Fokus. Der EuGH hat mehrere Vorlageverfahren vorliegen und teilweise dazu auch bereits entschieden. Die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferung wurde verschärft, indem die USt-IdNr. und korrekte Deklaration in der zusammenfassenden Meldung zwingende Voraussetzungen werden. Auch bei Belegnachweisen ist eine Neuregelung in Kraft getreten, bei der es gilt, Prozesse und Nachweise auf die Neuerungen einzustellen. Mit dem BMF-Schreiben hat die Finanzverwaltung im April 2023 zu Reihengeschäften im Hinblick auf diese Quick Fixes Stellung genommen und die entsprechenden Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass veröffentlicht.
In diesem Seminar bezieht Dr. Carsten Höink die Ansichten des BMF-Schreibens mit ein und erläutert Ihnen dessen Auswirkungen. Zudem werden aktuelle Herausforderungen, z.B. beim sog. Auffangerwerb in Reihengeschäftskonstellationen sowie dazu ergangene EuG-Rechtsprechung und weitere Vorlagefragen besprochen. Auch auf innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte mit mehr als drei Beteiligten und die aktuellen Feststellungen des EuGH dazu gehen wir ein. Sie erhalten so einen Einblick in alle wesentlichen Aspekte bei Reihengeschäften aus Sicht des deutschen Umsatzsteuerrechts. Neben Praxis- und Gestaltungshinweisen wird auch der Handlungsbedarf durch aktuelle Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und Gesetzgebung vermittelt.
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- 09.03.2026- 10.03.2026
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Aktuelles zu Photovoltaikanlagen, Energie- & Stromsteuer
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Im ersten Teil des Online-Seminars:
Seit dem 01.01.2024 gelten insbesondere hinsichtlich der Stromsteuerentlastung neue Regelungen, welche produzierenden Unternehmen eine Reduzierung ihrer Stromsteuer um 97,5 % ermöglicht. Dabei sind für die Entlastungen ab 2024 einerseits weniger Anforderungen zu erfüllen, andererseits sind die Antragsformulare umfangreicher geworden. Für 2024 sind die Entlastungsanträge bis spätestens zum 31.12.2025 zu stellen.
Zum 01.01.2025 sind zusätzlich neue Regelungen durch die vierte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung in Kraft getreten. Diese Änderungen betreffen u. a. auch die Berücksichtigung von „Unternehmen in Schwierigkeiten“ im Rahmen der Strom- und Energiesteuerentlastungen.
Letztendlich sollen durch die „Große Novelle zum Energie- und Stromsteuergesetz“ mit Wirkung zum 01.01.2026 weitere Erleichterungen, z. B. bei Ladesäulen für E-Fahrzeuge und für die Stromsteuerbefreiung bei dezentraler Stromerzeugung, eingeführt werden.
Den Teilnehmenden werden praxisnah die wichtigsten Entlastungen von Energie- und Stromsteuer ab 2024 für produzierende Unternehmen unter Berücksichtigung der zu beachtenden (gesetzlichen) Änderungen erläutert.
Im zweiten Teil des Online-Seminars:
Bei Betrieb von Photovoltaikanlagen ist auch an die Stromsteuer zu denken. Denn der Verbrauch bzw. die Lieferung des erzeugten Stroms unterliegt der Stromsteuer und der Betreiber einer Photovoltaikanlage muss sich damit befassen, ob er stromsteuerliche Pflichten zu erfüllen hat und ob er eine Befreiung von der Stromsteuer beantragen kann.
Im Einzelnen werden folgende Fragen im Rahmen des Betriebs einer Photovoltaikanlage behandelt:
- Werde ich durch den Betrieb einer PV-Anlage stromsteuerlicher Versorger?
- Muss ich meine PV-Anlage bei der zuständigen Behörde (Hauptzollamt) anmelden?
- Kann ich eine Befreiung von der Stromsteuer geltend machen?
Der Referent wird ausführlich auf die notwendige Kommunikation mit dem zuständigen Hauptzollamt eingehen und praxisnahe Beispiele anführen.
Teilnehmende profitieren sehr vom praxisorientierten Erfahrungsaustausch untereinander.
- 15.06.2026- 17.06.2026
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The economic uncertainties of today’s world make it imperative for non-financial managers to be able to communicate with those working in finance and accounting. Moreover, they need a firm understanding of the financial consequences of business decisions. In addition, with high volatility in financial markets and shrinking margins as a result of highly competitive trading conditions, executives need to be aware of how investment and funding decisions can affect the value of the company. Our training provides participants with the necessary tools and knowledge to understand the financial consequences of business decisions and enables managers to communicate effectively with those in finance and accounting positions. Participants will leave the course with a new ability to integrate the financial view into their business decisionmaking, thereby ensuring a sound financial basis for their strategic planning.
Webinar
- 25.02.2026- 26.02.2026
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Geldwäscheprävention im Nichtfinanzsektor: Aktuelle rechtliche Anforderungen und bewährte Praktiken
- 01.07.2026
- Düsseldorf
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