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Rechnungswesen leicht gemacht: Seminarmarkt.de
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Rechnungswesen leicht gemacht: Seminarmarkt.de

Was versteht man unter Rechnungswesen?

Unter Rechnungswesen versteht man das systematische Erfassen sowie die Auswertung der Vorgänge innerhalb eines Unternehmens. Dadurch wird das betriebliche Geschehen besser geplant, gesteuert und kontrolliert. Genauer definiert, ermittelt man im Rechnungswesen das Bestandsvermögen und den Unternehmenserfolg. Dieses beinhaltet außerdem die Dokumentation von Soll- und Ist- Vergleichen. Trotz zunehmender Digitalisierung ist es immer noch notwendig, die erfolderlichen Jahresabschlüsse und Bilanzen vorzulegen. Schulungen und Seminare in Rechnungswesen können als Weiterbildungsmaßnahme für die Mitarbeiter eines Unternehmens im Rahmen der Personalentwicklung sinnvoll sein. Anhand von Belegen müssen im Rechnungswesen alle Geschäftsfälle aus den verschiedenen Unternehmensbereichen aufgezeichnet werden. Entscheidend für den Unternehmenserfolg ist außerdem die regelmäßige Analyse der Liquidität, damit es nicht zu gravierenden Engpässen kommen kann, welche ebenfalls mithilfe des Rechnungswesens erfolgt.

Internes und externes Rechnungswesen

Generell unterscheidet man zwischen internem und externem Rechnungswesen. Beim internen Rechnungswesen werden die betrieblichen Prozesse überwacht sowie die Mengen und Werte der Unternehmensgegenstände erfasst. Dies wird auch Controlling genannt – das Ziel hierbei ist die Maximierung des Unternehmenserfolgs. Die Erkenntnisse bilden die Grundlage der Managemententscheidungen. Im Gegensatz zum externen Rechnungswesen arbeitet diese Form zukunftsorientiert.

Das externe Rechnungswesen ist zuständig für die Außendarstellung der finanziellen Situation eines Unternehmens. Das Handelsgesetzbuch (HGB) stellt die rechtliche Grundlage dar. Diese Form umfasst die Erstellung einer Bilanz, die Gewinn- sowie Verlustrechnung und unter anderem auch die Einnahmenüberschussrechnung.

Bestandteile des Rechnungswesens

Das Rechnungswesen wird in vier Teilbereiche gegliedert.

  1. Buchführung und Jahresabschluss, sowie Inventar und Sonder- oder Zwischenbilanzen
  2. Kosten- und Leistungsrechnung, Betriebsabrechnung, Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträger- Zeitrechnung, kurzfristige Erfolgsrechnung, Selbstkostenrechnung
  3. Betriebliche Gesamtplanung: Strategische Unternehmensführung durch Investitionsplanung, Finanzplanung, Finanzmanagement, Steuern
  4. Statistik: Inner- und zwischenbetriebliche Vergleiche, Ist-Zahlen, internationale Vergleiche

Jeder dieser vier Teilbereiche erfordert spezielles Wissen und Training.

Grundbegriffe des Rechnungswesens

Beim Rechnungswesen gibt es einige wiederkehrende Begriffe, die einem immer wieder begegnen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Debitor: Schuldner eines Unternehmens
  • Kreditor: Gläubiger (Lieferant) eines Unternehmens
  • Fremdkapital: Steht Kapitalgebern zu
  • Disagio: Differenz zwischen Auszahlungs- und Rückzahlungsbetrag eines Darlehens
  • Bilanzsumme: Summen der Aktiv- und Passivkonten
  • Schwebende Geschäfte: Noch nicht erfüllte Geschäfte, zu denen sich Vertragsparteien verpflichtet haben

Neben diesen Grundbegriffen gibt es noch zahlreiche andere, die äußerst wichtig für das Verständnis sind.

Tipps für ein besseres Verständnis

Durch die Komplexität des Rechnungswesens, kommt es immer wieder zu Verständnisschwierigkeiten. Vor allem für Auszubildende stellt das Rechnungswesen eine große Herausforderung dar.

Tipp 1 – keine Gesetze

Um das Rechnungswesen zu verstehen, muss man kein Jurist sein, denn die Gesetze regeln ausschließlich die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen. Deshalb ist es besser, sich auf die kaufmännischen Zusammenhänge beim Rechnungswesen zu konzentrieren.

Tipp 2 – T-Konten

Bevor man sich den wirklich komplexen und anspruchsvollen Aufgaben des Rechnungswesens widmen kann, sollte man sichergehen, dass sowohl Soll, Haben und die T-Konten-Struktur keine Fremdwörter mehr darstellen. Dazu kann es auch vorteilhaft sein, Buchungssätze auszuformulieren und anschließend in T-Konten aufzuzeichnen.

Tipp 3 – keine Details

Es ist hilfreich, sich nicht in Details zu verlieren. Man sollte den Fokus stets darauf legen ein Gesamtbild des Unternehmens zu erhalten. Dazu zählen Liquidität sowie der Erfolg und deren Veränderung.

Tipp 4 – Hilfe annehmen

Bevor man die Lust am Rechnungswesen schon verliert, bevor man damit überhaupt in Berührung gekommen ist, sollte man sich zunächst von einem Fachkundigen helfen lassen. Die Zusammenarbeit mit Profis ist empfehlenswert und durchaus sehr hilfreich für die Zukunft. Oft arbeiten diese mit verschiedenen Tricks, um sich Dinge besser merken zu können. Ob als Weiterbildung oder Auffrischung, Seminare zum Rechnungswesen können zum Verständnis des betrieblichen Geschehens wesentlich beitragen.

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Neuerungen im Arbeitsrecht im Überblick

Up-to-date im Arbeitsrecht für Betriebsräte

„Natürlich achte ich das Recht. Aber auch mit dem Recht darf man nicht so pingelig sein.“, sagte schon Konrad Adenauer (1876-1967).

Gerade das Arbeitsrecht unterliegt einem ständigen Wandel. Für Betriebsräte ist es daher unerlässlich einerseits die Alltagsfragen der Belegschaft (z. B. Wann muss spätestens gegen eine Kündigung reagiert werden?) beantworten zu können und andererseits die Neuerungen der Rechtsprechung / Praxis (z. B. Was ist die Folge, wenn in einer Massenentlassungsanzeige der Arbeitgeber Fehler begeht – BAG 6 AZR 157/22 (B) ?) im Blick zu haben.

Das Seminar soll sowohl erfahrenen als auch neuen Betriebsräten die Möglichkeit geben das Basiswissen des Arbeitsrechts in Kürze vermittelt zu bekommen und zugleich aktuelle Tendenzen mit auf den Weg in den Betriebsratsalltag zu nehmen. So können Sie Ihrem Betrieb, Ihrem Arbeitgeber und Ihren Kolleginnen und Kollegen beweisen, dass Sie am Ball bleiben.

Auf den Punkt gebracht:
Hier werden Ihnen die „Klassiker“ und die aktuellen Entwicklungen des Arbeitsrechtes für Ihre tägliche Betriebsratsarbeit gebündelt und in Kürze praxisgerecht dargestellt.

  • 27.11.2025
  • Frankfurt am Main
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Familien werden im Ausländerrecht mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert. Je nach eigenem oder dem Status des/der Stammberechtigten erweitert oder verengt sich das Grundrecht aus Art. 6 GG zu einem weitgehend voraussetzungslosen Recht auf Nachzug oder einem anspruchsvollen, oft ermüdenden Hürdenlauf. So wenig überzeugend Vorgaben des Gesetzgebers und Entscheidungen der Gerichte zum Teil sind – ohne ihre Kenntnis kann kein Weg gefunden werden, den Nachzug gleichwohl zu ermöglichen. Dieses Ziel verfolgt das Seminar – im besten Interesse von Kindern, Eltern, Eheleuten und ihren Beratern und Beraterinnen.

Webinar

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Unruhige Zeiten erhöhen Risiken im alltäglichen Geschäft. Für Sie als Einkäufer:innen heißt das: Augen auf und für den Worst Case vorbereitet sein! Wie sichern Sie aktuell Ihre Lieferkette(n) innerhalb Ihrer Einkaufsorganisation? Reagieren Sie spontan auf Unvorhergesehenes oder sind Sie bereits proaktiv dabei, Ihre Lieferant:innen zu überwachen und zu managen? Lernen Sie, wie Sie ein erfolgreiches und insbesondere nachhaltiges Risikomanagement aufbauen, um Lieferengpässen oder -ausfällen entgegenwirken zu können.
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