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Rechnungswesen leicht gemacht: Seminarmarkt.de
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Rechnungswesen leicht gemacht: Seminarmarkt.de

Was versteht man unter Rechnungswesen?

Unter Rechnungswesen versteht man das systematische Erfassen sowie die Auswertung der Vorgänge innerhalb eines Unternehmens. Dadurch wird das betriebliche Geschehen besser geplant, gesteuert und kontrolliert. Genauer definiert, ermittelt man im Rechnungswesen das Bestandsvermögen und den Unternehmenserfolg. Dieses beinhaltet außerdem die Dokumentation von Soll- und Ist- Vergleichen. Trotz zunehmender Digitalisierung ist es immer noch notwendig, die erfolderlichen Jahresabschlüsse und Bilanzen vorzulegen. Schulungen und Seminare in Rechnungswesen können als Weiterbildungsmaßnahme für die Mitarbeiter eines Unternehmens im Rahmen der Personalentwicklung sinnvoll sein. Anhand von Belegen müssen im Rechnungswesen alle Geschäftsfälle aus den verschiedenen Unternehmensbereichen aufgezeichnet werden. Entscheidend für den Unternehmenserfolg ist außerdem die regelmäßige Analyse der Liquidität, damit es nicht zu gravierenden Engpässen kommen kann, welche ebenfalls mithilfe des Rechnungswesens erfolgt.

Internes und externes Rechnungswesen

Generell unterscheidet man zwischen internem und externem Rechnungswesen. Beim internen Rechnungswesen werden die betrieblichen Prozesse überwacht sowie die Mengen und Werte der Unternehmensgegenstände erfasst. Dies wird auch Controlling genannt – das Ziel hierbei ist die Maximierung des Unternehmenserfolgs. Die Erkenntnisse bilden die Grundlage der Managemententscheidungen. Im Gegensatz zum externen Rechnungswesen arbeitet diese Form zukunftsorientiert.

Das externe Rechnungswesen ist zuständig für die Außendarstellung der finanziellen Situation eines Unternehmens. Das Handelsgesetzbuch (HGB) stellt die rechtliche Grundlage dar. Diese Form umfasst die Erstellung einer Bilanz, die Gewinn- sowie Verlustrechnung und unter anderem auch die Einnahmenüberschussrechnung.

Bestandteile des Rechnungswesens

Das Rechnungswesen wird in vier Teilbereiche gegliedert.

  1. Buchführung und Jahresabschluss, sowie Inventar und Sonder- oder Zwischenbilanzen
  2. Kosten- und Leistungsrechnung, Betriebsabrechnung, Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträger- Zeitrechnung, kurzfristige Erfolgsrechnung, Selbstkostenrechnung
  3. Betriebliche Gesamtplanung: Strategische Unternehmensführung durch Investitionsplanung, Finanzplanung, Finanzmanagement, Steuern
  4. Statistik: Inner- und zwischenbetriebliche Vergleiche, Ist-Zahlen, internationale Vergleiche

Jeder dieser vier Teilbereiche erfordert spezielles Wissen und Training.

Grundbegriffe des Rechnungswesens

Beim Rechnungswesen gibt es einige wiederkehrende Begriffe, die einem immer wieder begegnen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Debitor: Schuldner eines Unternehmens
  • Kreditor: Gläubiger (Lieferant) eines Unternehmens
  • Fremdkapital: Steht Kapitalgebern zu
  • Disagio: Differenz zwischen Auszahlungs- und Rückzahlungsbetrag eines Darlehens
  • Bilanzsumme: Summen der Aktiv- und Passivkonten
  • Schwebende Geschäfte: Noch nicht erfüllte Geschäfte, zu denen sich Vertragsparteien verpflichtet haben

Neben diesen Grundbegriffen gibt es noch zahlreiche andere, die äußerst wichtig für das Verständnis sind.

Tipps für ein besseres Verständnis

Durch die Komplexität des Rechnungswesens, kommt es immer wieder zu Verständnisschwierigkeiten. Vor allem für Auszubildende stellt das Rechnungswesen eine große Herausforderung dar.

Tipp 1 – keine Gesetze

Um das Rechnungswesen zu verstehen, muss man kein Jurist sein, denn die Gesetze regeln ausschließlich die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen. Deshalb ist es besser, sich auf die kaufmännischen Zusammenhänge beim Rechnungswesen zu konzentrieren.

Tipp 2 – T-Konten

Bevor man sich den wirklich komplexen und anspruchsvollen Aufgaben des Rechnungswesens widmen kann, sollte man sichergehen, dass sowohl Soll, Haben und die T-Konten-Struktur keine Fremdwörter mehr darstellen. Dazu kann es auch vorteilhaft sein, Buchungssätze auszuformulieren und anschließend in T-Konten aufzuzeichnen.

Tipp 3 – keine Details

Es ist hilfreich, sich nicht in Details zu verlieren. Man sollte den Fokus stets darauf legen ein Gesamtbild des Unternehmens zu erhalten. Dazu zählen Liquidität sowie der Erfolg und deren Veränderung.

Tipp 4 – Hilfe annehmen

Bevor man die Lust am Rechnungswesen schon verliert, bevor man damit überhaupt in Berührung gekommen ist, sollte man sich zunächst von einem Fachkundigen helfen lassen. Die Zusammenarbeit mit Profis ist empfehlenswert und durchaus sehr hilfreich für die Zukunft. Oft arbeiten diese mit verschiedenen Tricks, um sich Dinge besser merken zu können. Ob als Weiterbildung oder Auffrischung, Seminare zum Rechnungswesen können zum Verständnis des betrieblichen Geschehens wesentlich beitragen.

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Hier erfahren Sie, wie Sie in Veränderungsprozessen KollegenInnen und MitarbeiterInnen „mitnehmen“ müssen, damit der erfolgreiche Change gelingt, denn, it´s all about the people.

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Mit dem Grundsatzurteil zum Verfall von Resturlaub ist Vorsicht geboten! Es revolutioniert das Gewähren von Urlaub komplett! Nicht nur, dass die Verjährungsfristen sich ändern, der Arbeitgeber muss die Beschäftigten rechtzeitig und explizit vor dem Verfall der Urlaubstage warnen und sie dazu auffordern, den Urlaub zu nehmen. Diese Regelung soll auch rückwirkend gelten, sodass eine Welle von Abgeltungsansprüchen auf die Arbeitgeber zurollen könnte.

Auch der Jahresurlaub bei Langzeiterkrankung darf nicht mehr einfach verfallen. Auch hier verfällt der Urlaub nur noch, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ausdrücklich über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmende den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.

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Der effiziente Betrieb von Gebäuden hängt wesentlich von einer leistungsfähigen Organisation ab. Sollen Leistungen intern erbracht oder extern eingekauft werden? Sollen ein Gesamt- oder mehrere Einzeldienstleister:innen beauftragt werden? Wie sind Leistungen zu steuern? Und auf was ist bei der Auswahl zu achten? Wie du systematisch Betreiber- bzw. Betriebskonzepte entwickelst und implementierst sowie das Facility Management deines Unternehmens organisierst, lernst du in diesem Seminar. Zahlreiche Praxisbeispiele runden dein Wissen ab.

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Soll ein Ereignis als Dienstunfall anerkannt werden, sind nicht nur rechtliche Aspekte zu beachten. Insbesondere bei der Feststellung von Körperschäden, Kausalität (Abgrenzung zu Vorschäden), Unfallfolgen und der Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder des Grades der Schädigungsfolgen (GdS) ist ärztlicher Sachverstand gefragt; oft sind Gutachten die Grundlage der versorgungsrechtlichen Entscheidung. Kommentare zum BeamtVG weisen zu Unrecht darauf hin, dass die Verwaltung mangels medizinischen Sachverstandes an die Feststellung der Ärzte gebunden ist. Aufgabe der Verwaltung ist jedoch, aufgrund eigener Urteilsbildung eine Entscheidung zu treffen. 

Ziel des Seminars ist, ärztliche Aussagen vom einfachen Befundbericht bis zum komplexen Zusammenhangsgutachten auch ohne fundierte medizinische Kenntnisse zu verstehen und sachgerecht zu verwenden. Sie lernen anhand von Fällen, ob und wann von ärztlichen Stellungnahmen abgewichen werden kann oder ob die Beteiligung eines anderen Arztes sinnvoll ist.

Spätestens nach Abschluss des dienstunfallbedingten Heilverfahrens stellt sich die Frage, ob der Beamte einen Anspruch auf Unfallausgleich hat. Wir werden den Teilnehmern zeigen, wie Unfallfolgen festgestellt und mit einer entsprechenden Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder einem Grad der Schädigungsfolge (GdS) bewertet werden. Bestandteil des Seminars ist auch die Prüfung, wann ein diesbezüglicher Verwaltungsakt korrigiert werden muss – und nach welcher Vorschrift. Das Seminar berücksichtigt auch aktuelle dienstunfallrechtliche Änderungen in den Versorgungsgesetzen der Länder. Ferner werden aktuelle Fragen zum Dienstunfallschutz bei Corona-Infektionen oder im Homeoffice beantwortet.

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Der Immobilienmarkt unterliegt ständigen Schwankungen, weshalb fundierte Immobilienbewertungen an Bedeutung gewinnen. Eine professionelle Begutachtung bildet die Grundlage für Kauf-, Verkaufs- oder Finanzierungsentscheidungen. Der DEKRA-zertifizierte Lehrgang zur Immobilienbewertung nach D1 vermittelt Ihnen praxisnah die wichtigsten Verfahren zur objektiven Wertermittlung. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben fundiertes Fachwissen zur Analyse von Markttrends, Finanzierungsbedingungen und energetischen Standards.

Zudem werden Bewertungsmethoden nach aktueller ImmoWertV 2021 vermittelt, sodass Gutachten rechtssicher erstellt werden können. Die Online-Weiterbildung kombiniert theoretische Inhalte mit praxisnahen Übungen und engem Expertenaustausch, um Ihnen einen optimalen Einstieg in den Sachverständigenbereich zu ermöglichen. Mit der erfolgreichen Prüfung erhalten Absolventinnen und Absolventen das DEKRA-Zertifikat sowie das Recht zur Nutzung des DEKRA-Siegels.

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Webinar

  • 25.02.2026
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64-108 - Gefährdungsbeurteilungen in der Elektrotechnik Webinar über das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen in der Praxis

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  • 26.10.2026
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  • 220,00 €


Mit der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen ist das komplexe Thema der Verwendung von Bauprodukten und der Anwendung von Bauarten noch stärker in den Fokus der am Bau Beteiligten gerückt. Auch wenn die in der MVV TB dargelegten Regelungen nicht gänzlich neu sind – tun sich viele Fachplaner, Sachverständige und ausführende Unternehmen schwer, wenn es um die Nachweise der eingebauten Produkte, die bestehenden Dokumentationspflichten und Anwendungsregeln geht. 


Die Online-Seminarreihe vermittelt in kompakten Einheiten umfassend und detailliert Fachwissen im Umgang mit Bauprodukten und Bauarten in der Praxis. Sie erhalten eine solide Basis für den Umgang mit den formalen Anforderungen und wertvolle Hinweise für Ihre tägliche Arbeit. 


Die Module bauen aufeinander auf, können aber auch einzeln gebucht werden.

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Ihr Weg zum Lagerleiter: Interaktiver Lehrgang in zwei Modulen mit Prüfung und Zertifikat.
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