Rechnungswesen leicht gemacht: Seminarmarkt.de
Was versteht man unter Rechnungswesen?
Unter Rechnungswesen versteht man das systematische Erfassen sowie die Auswertung der Vorgänge innerhalb eines Unternehmens. Dadurch wird das betriebliche Geschehen besser geplant, gesteuert und kontrolliert. Genauer definiert, ermittelt man im Rechnungswesen das Bestandsvermögen und den Unternehmenserfolg. Dieses beinhaltet außerdem die Dokumentation von Soll- und Ist- Vergleichen. Trotz zunehmender Digitalisierung ist es immer noch notwendig, die erfolderlichen Jahresabschlüsse und Bilanzen vorzulegen. Schulungen und Seminare in Rechnungswesen können als Weiterbildungsmaßnahme für die Mitarbeiter eines Unternehmens im Rahmen der Personalentwicklung sinnvoll sein. Anhand von Belegen müssen im Rechnungswesen alle Geschäftsfälle aus den verschiedenen Unternehmensbereichen aufgezeichnet werden. Entscheidend für den Unternehmenserfolg ist außerdem die regelmäßige Analyse der Liquidität, damit es nicht zu gravierenden Engpässen kommen kann, welche ebenfalls mithilfe des Rechnungswesens erfolgt.Internes und externes Rechnungswesen
Generell unterscheidet man zwischen internem und externem Rechnungswesen. Beim internen Rechnungswesen werden die betrieblichen Prozesse überwacht sowie die Mengen und Werte der Unternehmensgegenstände erfasst. Dies wird auch Controlling genannt – das Ziel hierbei ist die Maximierung des Unternehmenserfolgs. Die Erkenntnisse bilden die Grundlage der Managemententscheidungen. Im Gegensatz zum externen Rechnungswesen arbeitet diese Form zukunftsorientiert.Das externe Rechnungswesen ist zuständig für die Außendarstellung der finanziellen Situation eines Unternehmens. Das Handelsgesetzbuch (HGB) stellt die rechtliche Grundlage dar. Diese Form umfasst die Erstellung einer Bilanz, die Gewinn- sowie Verlustrechnung und unter anderem auch die Einnahmenüberschussrechnung.
Bestandteile des Rechnungswesens
Das Rechnungswesen wird in vier Teilbereiche gegliedert.- Buchführung und Jahresabschluss, sowie Inventar und Sonder- oder Zwischenbilanzen
- Kosten- und Leistungsrechnung, Betriebsabrechnung, Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträger- Zeitrechnung, kurzfristige Erfolgsrechnung, Selbstkostenrechnung
- Betriebliche Gesamtplanung: Strategische Unternehmensführung durch Investitionsplanung, Finanzplanung, Finanzmanagement, Steuern
- Statistik: Inner- und zwischenbetriebliche Vergleiche, Ist-Zahlen, internationale Vergleiche
Jeder dieser vier Teilbereiche erfordert spezielles Wissen und Training.
Grundbegriffe des Rechnungswesens
Beim Rechnungswesen gibt es einige wiederkehrende Begriffe, die einem immer wieder begegnen. Dazu zählen beispielsweise:- Debitor: Schuldner eines Unternehmens
- Kreditor: Gläubiger (Lieferant) eines Unternehmens
- Fremdkapital: Steht Kapitalgebern zu
- Disagio: Differenz zwischen Auszahlungs- und Rückzahlungsbetrag eines Darlehens
- Bilanzsumme: Summen der Aktiv- und Passivkonten
- Schwebende Geschäfte: Noch nicht erfüllte Geschäfte, zu denen sich Vertragsparteien verpflichtet haben
Neben diesen Grundbegriffen gibt es noch zahlreiche andere, die äußerst wichtig für das Verständnis sind.
Tipps für ein besseres Verständnis
Durch die Komplexität des Rechnungswesens, kommt es immer wieder zu Verständnisschwierigkeiten. Vor allem für Auszubildende stellt das Rechnungswesen eine große Herausforderung dar.Tipp 1 – keine Gesetze
Um das Rechnungswesen zu verstehen, muss man kein Jurist sein, denn die Gesetze regeln ausschließlich die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen. Deshalb ist es besser, sich auf die kaufmännischen Zusammenhänge beim Rechnungswesen zu konzentrieren.Tipp 2 – T-Konten
Bevor man sich den wirklich komplexen und anspruchsvollen Aufgaben des Rechnungswesens widmen kann, sollte man sichergehen, dass sowohl Soll, Haben und die T-Konten-Struktur keine Fremdwörter mehr darstellen. Dazu kann es auch vorteilhaft sein, Buchungssätze auszuformulieren und anschließend in T-Konten aufzuzeichnen.Tipp 3 – keine Details
Es ist hilfreich, sich nicht in Details zu verlieren. Man sollte den Fokus stets darauf legen ein Gesamtbild des Unternehmens zu erhalten. Dazu zählen Liquidität sowie der Erfolg und deren Veränderung.Tipp 4 – Hilfe annehmen
Bevor man die Lust am Rechnungswesen schon verliert, bevor man damit überhaupt in Berührung gekommen ist, sollte man sich zunächst von einem Fachkundigen helfen lassen. Die Zusammenarbeit mit Profis ist empfehlenswert und durchaus sehr hilfreich für die Zukunft. Oft arbeiten diese mit verschiedenen Tricks, um sich Dinge besser merken zu können. Ob als Weiterbildung oder Auffrischung, Seminare zum Rechnungswesen können zum Verständnis des betrieblichen Geschehens wesentlich beitragen.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 2.477 Schulungen (mit 11.904 Terminen) zum Thema Rechnungswesen mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
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Mit dem Grundsatzurteil zum Verfall von Resturlaub ist Vorsicht geboten! Es revolutioniert das Gewähren von Urlaub komplett! Nicht nur, dass die Verjährungsfristen sich ändern, der Arbeitgeber muss die Beschäftigten rechtzeitig und explizit vor dem Verfall der Urlaubstage warnen und sie dazu auffordern, den Urlaub zu nehmen. Diese Regelung soll auch rückwirkend gelten, sodass eine Welle von Abgeltungsansprüchen auf die Arbeitgeber zurollen könnte.
Auch der Jahresurlaub bei Langzeiterkrankung darf nicht mehr einfach verfallen. Auch hier verfällt der Urlaub nur noch, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ausdrücklich über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmende den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.
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Soll ein Ereignis als Dienstunfall anerkannt werden, sind nicht nur rechtliche Aspekte zu beachten. Insbesondere bei der Feststellung von Körperschäden, Kausalität (Abgrenzung zu Vorschäden), Unfallfolgen und der Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder des Grades der Schädigungsfolgen (GdS) ist ärztlicher Sachverstand gefragt; oft sind Gutachten die Grundlage der versorgungsrechtlichen Entscheidung. Kommentare zum BeamtVG weisen zu Unrecht darauf hin, dass die Verwaltung mangels medizinischen Sachverstandes an die Feststellung der Ärzte gebunden ist. Aufgabe der Verwaltung ist jedoch, aufgrund eigener Urteilsbildung eine Entscheidung zu treffen.
Ziel des Seminars ist, ärztliche Aussagen vom einfachen Befundbericht bis zum komplexen Zusammenhangsgutachten auch ohne fundierte medizinische Kenntnisse zu verstehen und sachgerecht zu verwenden. Sie lernen anhand von Fällen, ob und wann von ärztlichen Stellungnahmen abgewichen werden kann oder ob die Beteiligung eines anderen Arztes sinnvoll ist.
Spätestens nach Abschluss des dienstunfallbedingten Heilverfahrens stellt sich die Frage, ob der Beamte einen Anspruch auf Unfallausgleich hat. Wir werden den Teilnehmern zeigen, wie Unfallfolgen festgestellt und mit einer entsprechenden Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder einem Grad der Schädigungsfolge (GdS) bewertet werden. Bestandteil des Seminars ist auch die Prüfung, wann ein diesbezüglicher Verwaltungsakt korrigiert werden muss – und nach welcher Vorschrift. Das Seminar berücksichtigt auch aktuelle dienstunfallrechtliche Änderungen in den Versorgungsgesetzen der Länder. Ferner werden aktuelle Fragen zum Dienstunfallschutz bei Corona-Infektionen oder im Homeoffice beantwortet.
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