Seminare
Seminare

Beteiligung der SBV von der Einstellung bis zur Kündigung

Seminar - Poko-Institut OHG

In diesem Seminar erhalten Sie einen praxisorientierten Überblick über die Beteiligungsrechte der SBV im Bereich der personellen Maßnahmen der Arbeitgeber. Die Rechte der SBV vor und bei der Einstellung, bei späterer Veränderung des Arbeitsplatzes bzw. des Arbeitsverhältnisses und vor allem bei Kündigungen – in diesem Seminar wird Ihnen das Gesamtpaket Ihrer Beteiligungsrechte vorgestellt und – durch viele Beispiele – verständlich erläutert.

Termin Ort Preis*
15.10.2024- 17.10.2024 Berlin 1.486,31 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

In diesem Seminar erhalten Sie einen praxisorientierten Überblick über die Beteiligungsrechte der SBV im Bereich der personellen Maßnahmen der Arbeitgeber. Die Rechte der SBV vor und bei der Einstellung, bei späterer Veränderung des Arbeitsplatzes bzw. des Arbeitsverhältnisses und vor allem bei Kündigungen – in diesem Seminar wird Ihnen das Gesamtpaket Ihrer Beteiligungsrechte vorgestellt und – durch viele Beispiele – verständlich erläutert.


Das sich dynamisch fortentwickelnde Schwerbehindertenrecht stellt hohe Anforderungen an die SBV. So muss sie im Bereich der personellen Maßnahmen ihre umfassenden Beteiligungsrechte kennen, die bei der Ausschreibung von Arbeitsplätzen beginnen und bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen enden. Aber auch die Umgestaltung der Arbeitsplätze sowie die Veränderungen der Arbeitsverträge schwerbehinderter Menschen unterliegen umfassenden Kontroll-, Anhörungs- und Beratungsrechten, die zum erforderlichen Standardwissen jeder SBV gehören.

Schwerbehindertenschutz fängt schon vor der Einstellung an!


  • Bewerbungsverfahren – zwingende Mitwirkung der SBV
  • Ausschreibung – wie sind BR und SBV zu beteiligen?
  • AGG: Was darf der Arbeitgeber eigentlich erfragen?
  • Entschädigungsansprüche bei Benachteiligung – Beweiserleichterung durch § 22 AGG
  • Bedeutung des Vorstellungsgesprächs – Teilnahme der SBV?


Arbeitsplatzänderungen und Versetzung – jetzt sind Sie dran!


  • Wann darf der Arbeitgeber eigentlich versetzen?
  • Bedeutung von Arbeitsvertrag, Direktionsrecht und Änderungskündigung
  • (Um-)Gestaltung des (behindertengerechten) Arbeitsplatzes: frühzeitig Informationen anfordern
  • Ein schwieriges Thema: (Frei-)Kündigung anderer Arbeitnehmer?


Kündigung (schwer-)behinderter Mitarbeiter – nicht ohne die SBV!


  • Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte/gleichgestellte Menschen
  • Laufendes Anerkennungs-/Verschlechterungsverfahren – Fristen beim Kündigungsschutz
  • Zustimmungserfordernis des Inklusionsamts vor Ausspruch der Kündigung
  • Reihenfolge der Beteiligung von Inklusionsamt, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung?
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) – Kündigungsvoraussetzung?


Kündigung trotz Schwerbehinderung – was ist zu tun?


  • Bei Unkenntnis von Schwerbehinderung: nachträgliche Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich
  • Handeln! Gegenmaßnahmen bei Zustimmung des Inklusionsamts zur Kündigung und Kündigungsschutzklage
  • Abfindungszahlungen bei langjähriger Beschäftigung?


Stellungnahme der SBV zur Kündigung


  • Informations- und Anhörungsrecht bei Kündigung – auch schon bei Abmahnung?
  • Klar und direkt: Stellung beziehen gegenüber Arbeitgeber und Inklusionsamt
  • Wie schnell und konkret muss die Stellungnahme erfolgen?
  • Formulierungsbeispiele für die Stellungnahme der SBV
Zielgruppe:
Schwerbehindertenvertretung
Seminarkennung:
0385AB24
Nach unten
Nach oben
Wir setzen Analyse-Cookies ein, um Ihre Zufriedenheit bei der Nutzung unserer Webseite zu verbessern. Diese Cookies werden nicht automatisiert gesetzt. Wenn Sie mit dem Einsatz dieser Cookies einverstanden sind, klicken Sie bitte auf Akzeptieren. Weitere Informationen finden Sie hier.
Akzeptieren Nicht akzeptieren









Um Spam abzuwehren, geben Sie bitte die Buchstaben auf dem Bild in das Textfeld ein:

captcha



Bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Kontaktfunktion beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen. Unsere ausführlichen Datenschutzinformationen finden Sie hier. Bei der Kontakt-Funktion erhobene Daten werden nur an den jeweiligen Anbieter weitergeleitet und sind nötig, damit der Anbieter auf Ihr Anliegen reagieren kann.







Um Spam abzuwehren, geben Sie bitte die Buchstaben auf dem Bild in das Textfeld ein:

captcha