Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe
Lernformate der Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz SchulungenPräsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online
Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 116 Schulungen (mit 720 Terminen) zum Thema Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
- 27.11.2024- 29.11.2024
- Wuppertal
- 1.640,00 €
Arbeitsrecht Kompakt: Von der Einstellung bis zur Kündigung
- 14.05.2024
- Hannover
- 1.065,05 €
Webinar
- 16.09.2024
- online
- 226,10 €
Webinar
Beschwerdebearbeitung der innerbetrieblichen Beschwerdestelle nach § 13 AGG
- 19.06.2024
- online
- 474,81 €
Nach einer knappen Auffrischung der Grundlagen des AGG erfahren Sie, welche Schritte der Beschwerdebearbeitung nach § 13 AGG sinnvoll sind. Diese werden Schritt für Schritt besprochen und im Anschluss anhand eines fiktiven Beispiels gemeinsam bearbeitet. Es wird vermittelt, wie die Analyse der Diskriminierungsbeschwerde vorgenommen werden kann. Außerdem werden Möglichkeiten besprochen, wie ein Gespräch mit der betroffenen Person und der vermeintlich verursachenden Person geführt werden kann. Dabei werden die Kommunikation und Verantwortlichkeiten der Arbeitgebenden beleuchtet. Grundkenntnisse des AGG werden vorausgesetzt.
Webinar
Das AGG für Personalverantwortliche
- 05.06.2024
- online
- 474,81 €
Was genau ist – rechtlich gesehen – Diskriminierung eigentlich? Welche Gründe für Diskriminierung gibt es und in welchen Formen tritt Diskriminierung auf? Diese Fragen beschäftigen längst nicht nur Gleichstellungsbeauftragte. Auch für Personaler und Personalerinnen, den Betriebsrat, Führungskräfte mit Personalverantwortung und ganz besonders Personen, die in den Aufbau der innerbetrieblichen Beschwerdestelle nach § 13 AGG einbezogen sind, ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) relevant.
In diesem Online-Seminar lernen Sie kompakt die Grundlagen zum zivilrechtlichen Diskriminierungsschutz durch das AGG kennen. Sie erfahren, welche Verpflichtungen Arbeitgebenden zum Schutz vor Diskriminierung ihrer Mitarbeitenden auferlegt sind und welche rechtlichen Rahmenbedingungen das AGG für die innerbetriebliche Beschwerdestelle absteckt. Die Schulung eignet sich besonders für Personen, die in den Aufbau der innerbetrieblichen Beschwerdestelle und die Bearbeitung von Diskriminierungsbeschwerden einbezogen sind und hierfür ausreichende Kenntnisse des AGG benötigen.
Webinar
Webinar – Die Jugend- und Auszubildendenvertretung kompakt – Teil 2 (JAV 2)
- 11.06.2024- 13.06.2024
- online
- 1.065,05 €
Ersatzmitglied im Betriebsrat – Teil 2
- 17.06.2024- 21.06.2024
- Überlingen
- 1.832,60 €
Webinar
Überstunden im TVöD u.a.: Aktuelle Rechtslage bei Vollzeit und Teilzeit
- 14.06.2024
- online
- 297,50 €
Das Urteil des EuGH hat insbesondere in den Betrieben zu Verunsicherungen geführt, die den TVöD oder in Wortlaut und Inhalt gleiche tarifvertragliche bzw. kirchenrechtliche Bestimmungen anwenden. Denn das Bundesarbeitsgericht hatte mit seinem letzten "TVöD-Überstundenurteil" vom 15. Oktober 2021 (6 AZR 253/19) ausdrücklich festgelegt, dass Überstunden auch für Teilzeitbeschäftigte erst ab Überschreiten der für Vollzeitkräfte geltenden Kriterien anfallen: Denn um zuschlagspflichtige Überstunden handelt es sich laut BAG bei Anwendung des TVöD erst bei den auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden.
Das BAG hat in seinem o.g. Urteil ausführlich begründet, warum die spezifischen TvöD-Überstundenregelungen nach seiner Auffassung weder den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz noch den speziellen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz verletzen sowie, dass keine Diskriminierung i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz oder wegen des Geschlechts i.S.v. § 1, § 3 Abs. 2 u. § 7 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vorliegt. Das BAG hatte also sein "TVöD-Überstundenurteil" in Kenntnis der Rechtslage und der bisherigen EuGH-Rechtsprechung entsprechend abgesichert.
- 22.04.2024- 24.04.2024
- Hamburg
- 2.249,10 €
- 23.04.2024- 24.04.2024
- Hannover
- 1.666,00 €
Webinar
Aufbau einer innerbetrieblichen Beschwerdestelle nach § 13 AGG
- 28.05.2024
- online
- 474,81 €
Nach einer knappen Auffrischung der Grundlagen des AGG erfahren Sie, welche Aspekte beim Aufbau der innerbetrieblichen Beschwerdestelle nach § 13 AGG berücksichtigt werden sollten. Es wird beleuchtet, welche Struktur die innerbetrieblichen Beschwerdestelle haben kann, welche Befugnisse die Stelle innehat und wie sie tätig werden sollte. Die mögliche Kooperation mit anderen innerbetrieblichen Gremien wird erläutert. Darüber hinaus zeigt Ihnen unsere Referentin, welche innerbetrieblichen Instrumente genutzt werden können, um der innerbetrieblichen Beschwerdestelle eine solide Grundlage für die Bearbeitung von Diskriminierungsbeschwerden zu geben. Grundkenntnisse des AGG werden vorausgesetzt.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Praxis: Keine Regel ohne Ausnahme!
- 29.05.2024
- Berlin
- 1.094,80 €