Unerlässliches Wissen im Unternehmen – Arbeitsrecht-Seminare auf Seminarmarkt.de
Das deutsche Arbeitsrecht umfasst eine Vielzahl von Regelungen, die in thematisch unterschiedliche Gesetze gegossen sind. Jugendschutz, Werksschutz und Gleichbehandlung werden ebenso in eigenen Gesetzen abgehandelt wie Vergütung, Urlaub und Arbeitszeit, Einstellungen und Kündigungen. Um in diesem Dschungel den Durchblick zu behalten, vermitteln Seminare zum Arbeitsrecht unerlässliche Kenntnisse über die juristische Fassung von Arbeitsverhältnissen. Die Schulungen passen sich dabei der komplexen Sachlage an: Vom Überblick über die Grundlagen bis zu Weiterbildungen zu spezialisierten Details reicht das Angebot. Seminare im Arbeitsrecht können für Betriebsrat und Arbeitnehmer ebenso einschlägig sein wie für Recruiter, Personaler oder Geschäftsführer.Was geschieht in Seminaren zum Arbeitsrecht?
Deutsches Arbeitsrecht gilt immer dann, wenn in Deutschland ein Arbeitsvertrag geschlossen wird, der folgende Kriterien erfüllt:- Der Arbeitnehmer ist dem Arbeitgeber gegenüber weisungsgebunden.
- Der Arbeitgeber gibt feste Arbeitszeiten (und in der Regel einen festen Ort) zur Erbringung der vereinbarten Leistung vor.
Dabei unterscheidet das deutsche Arbeitsrecht zwischen dem Individualarbeitsrecht, bei dem der Arbeitsvertrag direkt zwischen Arbeitssuchendem und Arbeitgeber verhandelt wird, und dem kollektiven Arbeitsrecht, bei dem das Unternehmen mit einer Gewerkschaft über die arbeitsrechtlichen Bedingungen der Anstellungsverhältnisse verhandelt. Deutsches Arbeitsrecht ist dabei eingebettet in:
- Europäisches Recht, in der Regel in Form von EU-Richtlinien
- Betriebsvereinbarungen
- Tarifverträge
Seminare zum Arbeitsrecht verleihen den Teilnehmern die Fähigkeit, die Vorgaben aus diesem komplexen rechtlichen Gewirr in konkrete Arbeitsverhältnisse umzusetzen. Sie werden in die Lage versetzt, einen Arbeitsvertrag so zu formulieren, dass er die Anforderungen der bestehenden Rechtsprechung mit den wirtschaftlichen Zielen des Unternehmens in Einklang bringt.
Was umfasst eine Arbeitsrecht-Schulung?
Eine Fortbildung im Arbeitsrecht kann einzelne konkrete Aspekte durchleuchten oder auch die Grundlagen des Arbeitsrechts vermitteln. Schon eine einführende Schulung umfasst dabei in der Regel alle Dimensionen, die bei Anstellungsverhältnissen einschlägig sind.Diese beginnen nicht erst bei der Einstellung, sondern schon bei der Stellenausschreibung. Hier kommen bereits rechtliche Vorgaben aus unterschiedlichen Gesetzestexten zum Tragen. Dazu gehört das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ebenso wie die Regelungen des Betriebsverfassungsrechts. Juristisch einwandfreie Stellenausschreibungen und Einstellungsprozesse wiederum sind eine Voraussetzung für rechtskonforme Arbeitsverträge.
Laufende Arbeitsverhältnisse werden oft flexibel im Rahmen unterschiedlicher Arbeitszeitmodelle gestaltet und umgestaltet, die wiederum verschiedenen Teilzeitgesetzen und den bestehenden innerbetrieblichen und tariflichen Vereinbarungen genügen müssen. Aber auch für Fragen nach rechtskonformen Sanktionsinstrumenten und der Anreizsetzung bei ungenügenden Arbeitsleistungen gibt es Seminare zum Arbeitsrecht.
Auch am Ende der Zusammenarbeit stellen sich teils ganz unterschiedliche Fragen: Was ist bei einer Kündigung zu beachten, was, wenn das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet wird? Spezialisierte Seminare im Arbeitsrecht erlauben wiederum vertiefte Einblicke in einzelne der genannten Aspekte, aber auch in Fragen der Betriebsratstätigkeit, des Mutterschutzes oder antidiskriminatorischer Vorgaben.
Wer profitiert von einer Weiterbildung im Arbeitsrecht?
Die Personengruppe, die aus Seminaren im Arbeitsrecht Nutzen zieht, umfasst alle Angestellten und Führungskräfte, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Anstellungsverhältnissen beschäftigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um strategische Aufgaben im Rahmen der betrieblichen Personalplanung, deren Umsetzung oder die Bearbeitung bestehender Arbeitsverhältnisse handelt. Zu den einschlägigen Kandidaten für eine Arbeitsrecht-Schulung gehören daher:- Mitarbeiter im Recruiting
- Personaler, Personalleiter und Personalvorstände
- Personalassistenten
- Selbständige, die Angestellte suchen
- Geschäftsführer, Prokuristen und Führungskräfte im Human Resources Management
Trainings zu konkreten Anwendungen arbeitsrechtlicher Vorgaben erweitern dieses Feld sogar auf Sachbearbeiter, die sich etwa mit der personalrechtlichen Lage von Mutterschutzansprüchen oder Elternzeitregelungen auseinandersetzen.
Worin liegt für Unternehmen der Nutzen von Seminaren im Arbeitsrecht?
Eine arbeitsrechtlich einwandfreie Gestaltung von Anstellungsverhältnissen gehört zu den grundlegendsten Voraussetzungen des Unternehmenserfolgs. Mangelt es hier an Kompetenzen, erwachsen jedem Betrieb Kosten durch rechtliche Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern oder dem Betriebsrat. Seminare im Arbeitsrecht verleihen allen relevanten Führungskräften und Mitarbeitern die Fähigkeit, diese Aufgaben reibungslos und rechtssicher durchzuführen. Fortbildungen im Arbeitsrecht vertiefen aber auch bestehende Kenntnisse in Spezialgebieten. So erlauben sie es, bestimmte Mitarbeiter in ihrem Ausbildungsprofil konkret auf die Bedürfnisse des Unternehmens hin zu profilieren. Eine relevante Weiterbildung im Arbeitsrecht erlaubt es dem Betrieb außerdem, legal unangreifbare Sanktions- und Anreizmechanismen zu setzen, die die wirtschaftliche Effizienz substanziell steigern können. Nicht zuletzt halten Weiterbildungen bereits einschlägig ausgebildete Mitarbeiter auf dem neuesten rechtlichen Stand – denn wenige Rechtsbereiche ändern sich so regelmäßig wie das Arbeitsrecht.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 2.602 Schulungen (mit 12.080 Terminen) zum Thema Arbeitsrecht mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
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Fachkraft für Feststellanlagen
- 14.12.2026- 15.12.2026
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- 1.422,05 €
Information zum LehrgangHinweis: Beim Besuch dieses insgesamt zweitägigen Lehrgangs wird automatisch als erster Tag der VdS-Lehrgang „Brandschutztüren und -tore sowie Eingewiesene Person für Feststellanlagen“ gebucht. Er bildet die Grundlage für den hier beschriebenen zweiten Tag.
Zur Vermeidung von Feuer- und Rauchausbreitung und zur Sicherung der Fluchtwege im Brandfall ist die fehlerfreie Funktion von Feststellanlagen (FStA) besonders wichtig. Deshalb wird die jährliche Wartung dieser Anlagen nach DIN 14677 verlangt. (siehe Infoblatt Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen). Um die Aufgabe der Wartung durchführen zu können ist eine vertiefte Kenntnis von Feuerschutzabschlüssen, im besonderen von Brandschutztüren und -toren, unbedingt erforderlich. Lernen Sie deshalb an Tag eins alle wichtigen Grundlagen und Prinzipien von Einbau und Wartung ebendieser Feuerschutzabschlüsse, um an Tag zwei die notwendigen Kenntnisse über Aufbau und Wirkweise der Feststellanlagen zu erfahren. Nur im Zusammenspiel dieser Kenntnisse kann die sichere Funktionsweise der Brandschutzeinrichtungen auch über Jahre garantiert und aufrecht erhalten werden.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 19,6 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 14,7 Zeitstunden.
Ziel des Lehrgangs
Der Besuch des Lehrgangs vermittelt zusammen mit den berufsbezogenen Voraussetzungen gemäß DIN 14677-2, die seitens VdS nicht geprüft werden, und den weiteren Anforderungen gemäß der Normenreihe DIN 14677 die Fähigkeiten zur Durchführung der normgerechten Überprüfung und der jährlichen Wartungen von Feststellanlagen.
Hinweis: Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen durchgeführt werden.
Ausschluss
Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirma, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
* DIN 14677-2:2018-08 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen, Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft
Webinar
Betriebliche Lohn- und Gehaltsgestaltung
- 02.06.2027- 03.06.2027
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- 1.069,81 €
2-Tage Intensiv-Seminar
Mit aktueller Rechtsprechung und Neuregelung zur Betriebsratsvergütung
Inkl. EU-Entgelttransparenzrichtlinie
Betriebliche Lohn- und Gehaltsgestaltung
In vielen Betrieben ist die Lohn- und Gehaltsgestaltung ein sensibles Thema – nicht nur wegen ihrer direkten Auswirkungen auf die Mitarbeitermotivation, sondern auch aufgrund der wachsenden Komplexität moderner Entgeltsysteme. Für Betriebsräte ist es daher entscheidend, die rechtlichen Grundlagen, Mitbestimmungsrechte und betrieblichen Handlungsspielräume genau zu kennen. In diesem Seminar erwerben Sie fundiertes Wissen zur Gestaltung von Grund- und Leistungsentgelten sowie zu den Anforderungen des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) und den neuen EU-Vorgaben zur Lohntransparenz, die bis 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Welche Auswirkungen haben die europäischen Regelungen bereits heute? Sind schon jetzt Anpassungen erforderlich? Und wie kann sich der Betriebsrat optimal auf die bevorstehenden Veränderungen vorbereiten?
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vergütung – insbesondere die freigestellter Betriebsratsmitglieder. Spätestens seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.01.2023 herrscht in vielen Unternehmen erhebliche Unsicherheit.
Ihr Ziel: Sie gewinnen Rechtssicherheit bei der betrieblichen Lohn- und Gehaltsgestaltung sowie bei der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern. Gleichzeitig erhalten Sie praxisnahe Werkzeuge, um faire, transparente und nachvollziehbare Vergütungssysteme aktiv mitzugestalten und Ihr Gremium frühzeitig auf die anstehenden gesetzlichen Änderungen vorzubereiten.
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Webinar
- 09.11.2026- 11.11.2026
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Webinar
Das neue Arbeitszeitgesetz 2027 - Mitbestimmung erfolgreich gestalten
- 19.11.2026
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1-Tag Intensiv-Seminar
Aktuelle Rechtslage – Handlungssicherheit gewinnen
Das neue Arbeitszeitgesetz 2027 - Mitbestimmung erfolgreich gestalten
Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei der Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, der Verteilung auf die Wochentage sowie bei Pausen ein zwingendes Mitbestimmungsrecht.
In diesem Seminar erhalten Sie einen kompakten Überblick über Flexible Arbeitszeitmodelle, Vertrauensarbeitszeit, Gleitzeit, Schichtarbeit und deren rechtliche Einordnung nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Sie lernen, welche Mitgestaltungsmöglichkeiten der BR hat und wie Sie Ihre Rechte wirksam ein bringen können.
Zudem erhalten Sie einen Ausblick über die angedachten Änderungen des Gesetzgebers im ArbZG und die daraus für Ihre Betriebsratsarbeit abzuleitenden Maßnahmen. Die geplante Änderung von einer täglichen hin zu einer wöchentlichen Arbeitszeit bedeutet Änderungen in Hinblick auf Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit. Die geplante verpflichtende Einführung einer elektronischen Arbeitszeiterfassung löst für den Betriebsrat außerdem Mitbestimmungsrechte aus. Wir machen Sie frühzeitig fit für alle Neuerungen!
Ziel: Sie als Betriebsrat werden befähigt, bei allen Fragen zur betrieblichen Arbeitszeit kompetent mitzubestimmen, arbeitsrechtlich fundiert zu handeln und gemeinsam mit dem Arbeitgeber tragfähige, faire Lösungen für die Belegschaft zu entwickeln.
KI-Mitbestimmung in der öffentlichen Verwaltung – KI-Projekte nach LPVG NRW rechtssicher begleiten
- 03.12.2026
- Wuppertal
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Im Seminar ordnen Sie praxisnah ein, wann der Einsatz von KI/IT-Systemen mitbestimmungspflichtig wird und welche Anforderungen daraus folgen. Im Fokus stehen die zentralen Mitbestimmungstatbestände des LPVG NRW, u. a. bei automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten, bei der Einführung/Anwendung technischer Einrichtungen (insbesondere wenn eine Eignung zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle nicht ausgeschlossen ist) sowie bei betrieblichen Informations- und Kommunikationsnetzen. Außerdem lernen Sie, warum Mitbestimmung auch bei pilotierten oder befristeten Einführungen greifen kann.
Darauf aufbauend entwickeln Sie eine klare Vorgehensweise „vom Bedarf bis zur Einführung“: Welche Unterlagen braucht der Personalrat, wie werden Ziele/Use-Cases, Datenflüsse, Rollen/Berechtigungen und Protokollierung sauber beschrieben und wie lassen sich Schutzmaßnahmen (z. B. Zweckbindung, Zugriffskonzepte, Logging-Regeln) in einer praxistauglichen Regelung/Dienstvereinbarung verankern. Sie bekommen Checklisten und Formulierungsbausteine, um...
Linux Server Basic Administration
- 11.01.2027- 15.01.2027
- Köln
- 3.867,50 €
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Zu den spezifischen Zielen für Unternehmen gehören:
- Verbesserung der Datenverwaltung: Das Seminar soll Unternehmen helfen, ihre Daten effizienter zu organisieren und zu verwalten. Dies umfasst Aspekte wie Datenintegration, Datenqualität, Datenmodellierung und Datenaktualisierung.
- Steigerung der Analysefähigkeiten: Unternehmen sollen in der Lage sein, Daten aus dem Data Warehouse zu analysieren, um Erkenntnisse und Trends zu gewinnen. Das Seminar soll den Mitarbeitern helfen, Abfrage- und Analysetechniken zu erlernen und fortgeschrittene Analysemethoden anzuwenden.
- Optimierung der Geschäftsprozesse: Durch den Einsatz von Data-Warehouse-Technologien können Unternehmen ihre Geschäftsprozesse optimieren und effizienter gestalten. Das Seminar soll den Teilnehmern ermöglichen, die Vorteile von Data Warehousing für die Optimierung von Berichterstattung, Planung, Forecasting und anderen geschäftlichen Aktivitäten zu verstehen.
- Entscheidungsfindung unterstützen: Ein Data Warehouse ermöglicht es Unternehmen, aufgrund fundierter Datenanalysen fundierte Entscheidungen zu treffen. Das Seminar soll den Teilnehmern helfen, Daten in aussagekräftige Informationen umzuwandeln und die Nutzung von Business Intelligence-Tools für eine bessere Entscheidungsfindung zu erlernen.
