Unerlässliches Wissen im Unternehmen – Arbeitsrecht-Seminare auf Seminarmarkt.de
Das deutsche Arbeitsrecht umfasst eine Vielzahl von Regelungen, die in thematisch unterschiedliche Gesetze gegossen sind. Jugendschutz, Werksschutz und Gleichbehandlung werden ebenso in eigenen Gesetzen abgehandelt wie Vergütung, Urlaub und Arbeitszeit, Einstellungen und Kündigungen. Um in diesem Dschungel den Durchblick zu behalten, vermitteln Seminare zum Arbeitsrecht unerlässliche Kenntnisse über die juristische Fassung von Arbeitsverhältnissen. Die Schulungen passen sich dabei der komplexen Sachlage an: Vom Überblick über die Grundlagen bis zu Weiterbildungen zu spezialisierten Details reicht das Angebot. Seminare im Arbeitsrecht können für Betriebsrat und Arbeitnehmer ebenso einschlägig sein wie für Recruiter, Personaler oder Geschäftsführer.Was geschieht in Seminaren zum Arbeitsrecht?
Deutsches Arbeitsrecht gilt immer dann, wenn in Deutschland ein Arbeitsvertrag geschlossen wird, der folgende Kriterien erfüllt:- Der Arbeitnehmer ist dem Arbeitgeber gegenüber weisungsgebunden.
- Der Arbeitgeber gibt feste Arbeitszeiten (und in der Regel einen festen Ort) zur Erbringung der vereinbarten Leistung vor.
Dabei unterscheidet das deutsche Arbeitsrecht zwischen dem Individualarbeitsrecht, bei dem der Arbeitsvertrag direkt zwischen Arbeitssuchendem und Arbeitgeber verhandelt wird, und dem kollektiven Arbeitsrecht, bei dem das Unternehmen mit einer Gewerkschaft über die arbeitsrechtlichen Bedingungen der Anstellungsverhältnisse verhandelt. Deutsches Arbeitsrecht ist dabei eingebettet in:
- Europäisches Recht, in der Regel in Form von EU-Richtlinien
- Betriebsvereinbarungen
- Tarifverträge
Seminare zum Arbeitsrecht verleihen den Teilnehmern die Fähigkeit, die Vorgaben aus diesem komplexen rechtlichen Gewirr in konkrete Arbeitsverhältnisse umzusetzen. Sie werden in die Lage versetzt, einen Arbeitsvertrag so zu formulieren, dass er die Anforderungen der bestehenden Rechtsprechung mit den wirtschaftlichen Zielen des Unternehmens in Einklang bringt.
Was umfasst eine Arbeitsrecht-Schulung?
Eine Fortbildung im Arbeitsrecht kann einzelne konkrete Aspekte durchleuchten oder auch die Grundlagen des Arbeitsrechts vermitteln. Schon eine einführende Schulung umfasst dabei in der Regel alle Dimensionen, die bei Anstellungsverhältnissen einschlägig sind.Diese beginnen nicht erst bei der Einstellung, sondern schon bei der Stellenausschreibung. Hier kommen bereits rechtliche Vorgaben aus unterschiedlichen Gesetzestexten zum Tragen. Dazu gehört das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ebenso wie die Regelungen des Betriebsverfassungsrechts. Juristisch einwandfreie Stellenausschreibungen und Einstellungsprozesse wiederum sind eine Voraussetzung für rechtskonforme Arbeitsverträge.
Laufende Arbeitsverhältnisse werden oft flexibel im Rahmen unterschiedlicher Arbeitszeitmodelle gestaltet und umgestaltet, die wiederum verschiedenen Teilzeitgesetzen und den bestehenden innerbetrieblichen und tariflichen Vereinbarungen genügen müssen. Aber auch für Fragen nach rechtskonformen Sanktionsinstrumenten und der Anreizsetzung bei ungenügenden Arbeitsleistungen gibt es Seminare zum Arbeitsrecht.
Auch am Ende der Zusammenarbeit stellen sich teils ganz unterschiedliche Fragen: Was ist bei einer Kündigung zu beachten, was, wenn das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet wird? Spezialisierte Seminare im Arbeitsrecht erlauben wiederum vertiefte Einblicke in einzelne der genannten Aspekte, aber auch in Fragen der Betriebsratstätigkeit, des Mutterschutzes oder antidiskriminatorischer Vorgaben.
Wer profitiert von einer Weiterbildung im Arbeitsrecht?
Die Personengruppe, die aus Seminaren im Arbeitsrecht Nutzen zieht, umfasst alle Angestellten und Führungskräfte, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Anstellungsverhältnissen beschäftigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um strategische Aufgaben im Rahmen der betrieblichen Personalplanung, deren Umsetzung oder die Bearbeitung bestehender Arbeitsverhältnisse handelt. Zu den einschlägigen Kandidaten für eine Arbeitsrecht-Schulung gehören daher:- Mitarbeiter im Recruiting
- Personaler, Personalleiter und Personalvorstände
- Personalassistenten
- Selbständige, die Angestellte suchen
- Geschäftsführer, Prokuristen und Führungskräfte im Human Resources Management
Trainings zu konkreten Anwendungen arbeitsrechtlicher Vorgaben erweitern dieses Feld sogar auf Sachbearbeiter, die sich etwa mit der personalrechtlichen Lage von Mutterschutzansprüchen oder Elternzeitregelungen auseinandersetzen.
Worin liegt für Unternehmen der Nutzen von Seminaren im Arbeitsrecht?
Eine arbeitsrechtlich einwandfreie Gestaltung von Anstellungsverhältnissen gehört zu den grundlegendsten Voraussetzungen des Unternehmenserfolgs. Mangelt es hier an Kompetenzen, erwachsen jedem Betrieb Kosten durch rechtliche Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern oder dem Betriebsrat. Seminare im Arbeitsrecht verleihen allen relevanten Führungskräften und Mitarbeitern die Fähigkeit, diese Aufgaben reibungslos und rechtssicher durchzuführen. Fortbildungen im Arbeitsrecht vertiefen aber auch bestehende Kenntnisse in Spezialgebieten. So erlauben sie es, bestimmte Mitarbeiter in ihrem Ausbildungsprofil konkret auf die Bedürfnisse des Unternehmens hin zu profilieren. Eine relevante Weiterbildung im Arbeitsrecht erlaubt es dem Betrieb außerdem, legal unangreifbare Sanktions- und Anreizmechanismen zu setzen, die die wirtschaftliche Effizienz substanziell steigern können. Nicht zuletzt halten Weiterbildungen bereits einschlägig ausgebildete Mitarbeiter auf dem neuesten rechtlichen Stand – denn wenige Rechtsbereiche ändern sich so regelmäßig wie das Arbeitsrecht.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 2.797 Schulungen (mit 12.952 Terminen) zum Thema Arbeitsrecht mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Betriebliches Eingliederungsmanagement: BEM in der Praxis
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- 1.065,05 €
Personalmanagement Kompakt Stärke durch Kompetenz nicht durch Macht
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
a) gesetzliche Konzeption
b) seine Rechte
c) seine Pflichten
d) Handlungsmöglichkeiten
2. Organisation
a) Organigramm (Aufbauorganisation)
b) Ablauforganisation
c) Stellenbeschreibung
d) M b O - Management by Objectives
e) quantifizierte und qualifizierte Zielvorgabe
f) Stellenbeschreibung
g) Führungs- und Fachaufgaben
3. Der Arbeitsvertrag für Führungskräfte
4. Führung – Grundsätze
> Grundsätze und Leitlinien der Führung
> Tiefenpsychologische Grundlagen
> Anforderungen
> Vision entwickeln
> Defizitbeseitigung
> Führung der eigenen Person
> Rollenprobleme
> Aktiv zuhören/ Besprechungen gestalten
> Körpersprache
> Kommunikationsanalyse / Rhetorik / Fragen + Einwände
> Methoden
? Mind-Mapping anwenden
? Ziele formulieren (schriftlich)
? Gedächtnisschlüssel anwenden
? Motivationstypen erkennen
? Kreativitätsmethoden anwenden
?
5. Arbeitszufriedenheit, Mitarbeiterbeurteilung, -gespräch
> Vorbereitung des Gesprächs
> Was ist zu beachten ?
> Rahmenbedingungen gestalten
> Körpersprache – Wirkungen
> Aktiv zuhören/ Besprechungen gestalten
> Kommunikationsanalyse / Fragen + Einwände
> Rhetorische Empfehlungen
> Körpersprache
> Auswechseln und Motivation von Mitarbeitern
> Anerkennung und Kritik
> Probleme mit Mitarbeitern (Sucht und Schlechtleistung)
> Fragebogen auswerten
6. Das Einstellungsgespräch
1. Was weiß ich über meinen künftigen Mitarbeiter
> Welche Informationen könnten wichtig sein?
> Woher bekomme ich sie?
2. Welches Outfit ist angebracht?
3. Wie trete ich positiv auf?
> Treffe organisatorische Vorbereitungen.
> Höre aktiv zu.
4. Welche Fragen muss ich beim Gespräch stellen?
5. Welche Reaktionen sind nicht angebracht?
6. Was soll bzw. darf ich fragen?
> beruflicher Werdegang
> Schulbesuch, Ausbildung, Gründe für Studiengangwahl, -wechsel oder
-abbruch, Lieblingsfächer, Weiterbildung, berufliche Erfolge/Misserfolge;
berufliche Wünsche, Ziele und Vorstellungen
fachliche Stärken und Schwächen, Erwartungen an die neue Position, die neuen Vorgesetzten, Mitarbeiter und Kollegen, Karriereziele, Bedeutung bestimmter Begriffe (wie z. B. Arbeit und Zufriedenheit),
Vorstellungen von der Dauer der Anstellung; allgemeine Interessen und
Einstellungen, persönliche Stärken und Schwächen, langfristige
berufliche und private Ziele, außerberufliches Engagement,
Freizeitverhalten; Persönliches und Privates Fragen zu Partnerschaft,
Kindern, Spannungsfeld Familie/Beruf etc.
?
7.Konfliktmanagement
> Typologie von Konflikten
? nach Streitgegenständen
? nach Erscheinungsformen
? nach Eigenschaften der Konfliktparteien
> Modelle der Konfliktdiagnose
> Dynamik der Eskalation
> Phasenmodell der Eskalation
> Interventionen der Konfliktbehandlung
> Die fünf Diagnosedimensionen als Ansatzpunkt für Interventionen
> Allgemeine Prinzipien für Interventionen
> Strategiemodelle der Konfliktbehandlung
> Verschiedene Strategiemodelle im Detail aus der Praxis
8. Motivation und Selbststeuerung
> Was ist Motivation?
> Die Grundlagen der Motivationsforschung
> Motivation – nur ein Aberglaube?
> Die verschiedenen Formen der Motivation
> Praktisches Ausprobieren von Motivation und Selbststimulans
> Die Verbesserung der Selbststeuerung
> Probleme der Selbststeuerung
> Praktische Empfehlungen
Alle Übungen mit Videokamera
Personalmanagement Kompakt Stärke durch Kompetenz nicht durch Macht - Inhouse
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b) seine Rechte
c) seine Pflichten
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2. Organisation
a) Organigramm (Aufbauorganisation)
b) Ablauforganisation
c) Stellenbeschreibung
d) M b O - Management by Objectives
e) quantifizierte und qualifizierte Zielvorgabe
f) Stellenbeschreibung
g) Führungs- und Fachaufgaben
3. Der Arbeitsvertrag für Führungskräfte
4. Führung – Grundsätze
> Grundsätze und Leitlinien der Führung
> Tiefenpsychologische Grundlagen
> Anforderungen
> Vision entwickeln
> Defizitbeseitigung
> Führung der eigenen Person
> Rollenprobleme
> Aktiv zuhören/ Besprechungen gestalten
> Körpersprache
> Kommunikationsanalyse / Rhetorik / Fragen + Einwände
> Methoden
? Mind-Mapping anwenden
? Ziele formulieren (schriftlich)
? Gedächtnisschlüssel anwenden
? Motivationstypen erkennen
? Kreativitätsmethoden anwenden
?
5. Arbeitszufriedenheit, Mitarbeiterbeurteilung, -gespräch
> Vorbereitung des Gesprächs
> Was ist zu beachten ?
> Rahmenbedingungen gestalten
> Körpersprache – Wirkungen
> Aktiv zuhören/ Besprechungen gestalten
> Kommunikationsanalyse / Fragen + Einwände
> Rhetorische Empfehlungen
> Körpersprache
> Auswechseln und Motivation von Mitarbeitern
> Anerkennung und Kritik
> Probleme mit Mitarbeitern (Sucht und Schlechtleistung)
> Fragebogen auswerten
6. Das Einstellungsgespräch
1. Was weiß ich über meinen künftigen Mitarbeiter
> Welche Informationen könnten wichtig sein?
> Woher bekomme ich sie?
2. Welches Outfit ist angebracht?
3. Wie trete ich positiv auf?
> Treffe organisatorische Vorbereitungen.
> Höre aktiv zu.
4. Welche Fragen muss ich beim Gespräch stellen?
5. Welche Reaktionen sind nicht angebracht?
6. Was soll bzw. darf ich fragen?
> beruflicher Werdegang
> Schulbesuch, Ausbildung, Gründe für Studiengangwahl, -wechsel oder
-abbruch, Lieblingsfächer, Weiterbildung, berufliche Erfolge/Misserfolge;
berufliche Wünsche, Ziele und Vorstellungen
fachliche Stärken und Schwächen, Erwartungen an die neue Position, die neuen Vorgesetzten, Mitarbeiter und Kollegen, Karriereziele, Bedeutung bestimmter Begriffe (wie z. B. Arbeit und Zufriedenheit),
Vorstellungen von der Dauer der Anstellung; allgemeine Interessen und
Einstellungen, persönliche Stärken und Schwächen, langfristige
berufliche und private Ziele, außerberufliches Engagement,
Freizeitverhalten; Persönliches und Privates Fragen zu Partnerschaft,
Kindern, Spannungsfeld Familie/Beruf etc.
?
7.Konfliktmanagement
> Typologie von Konflikten
? nach Streitgegenständen
? nach Erscheinungsformen
? nach Eigenschaften der Konfliktparteien
> Modelle der Konfliktdiagnose
> Dynamik der Eskalation
> Phasenmodell der Eskalation
> Interventionen der Konfliktbehandlung
> Die fünf Diagnosedimensionen als Ansatzpunkt für Interventionen
> Allgemeine Prinzipien für Interventionen
> Strategiemodelle der Konfliktbehandlung
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8. Motivation und Selbststeuerung
> Was ist Motivation?
> Die Grundlagen der Motivationsforschung
> Motivation – nur ein Aberglaube?
> Die verschiedenen Formen der Motivation
> Praktisches Ausprobieren von Motivation und Selbststimulans
> Die Verbesserung der Selbststeuerung
> Probleme der Selbststeuerung
> Praktische Empfehlungen
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- 05.10.2026- 08.10.2026
- Leipzig
- 2.760,80 €
Gepr. Betriebswirt IHK - Master Professional
- 07.06.2027- 15.11.2028
- Heilbronn
- 4.650,00 €
Abschluss: Bundesweit anerkannte IHK-Prüfung
Webinar
Live-Online: Omnissa Horizon 8: Install, Configure, Manage
- 09.11.2026- 13.11.2026
- online
- 4.034,10 €
Fachkraft für Feststellanlagen
- 08.03.2027- 09.03.2027
- Köln
- 1.469,65 €
Hinweis: Beim Besuch dieses insgesamt zweitägigen Lehrgangs wird automatisch als erster Tag der VdS-Lehrgang Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren gebucht. Er bildet die Grundlage für den hier beschriebenen zweiten Tag.
Zur Vermeidung von Feuer- und Rauchausbreitung und zur Sicherung der Fluchtwege im Brandfall ist die fehlerfreie Funktion von Feststellanlagen (FStA) besonders wichtig. Deshalb wird die jährliche Wartung dieser Anlagen nach DIN 14677 verlangt. (siehe Infoblatt Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen). Um die Aufgabe der Wartung durchführen zu können ist eine vertiefte Kenntnis von Feuerschutzabschlüssen, im besonderen von Brandschutztüren und -toren, unbedingt erforderlich. Lernen Sie deshalb an Tag eins alle wichtigen Grundlagen und Prinzipien von Einbau und Wartung ebendieser Feuerschutzabschlüsse, um an Tag zwei die notwendigen Kenntnisse über Aufbau und Wirkweise der Feststellanlagen zu erfahren. Nur im Zusammenspiel dieser Kenntnisse kann die sichere Funktionsweise der Brandschutzeinrichtungen auch über Jahre garantiert und aufrecht erhalten werden.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 20 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 15 Zeitstunden.
Ziel des Lehrgangs
Der Besuch des Lehrgangs vermittelt zusammen mit den berufsbezogenen Voraussetzungen gemäß DIN 14677-2*, die seitens VdS nicht geprüft werden, und den weiteren Anforderungen gemäß der Normenreihe DIN 14677 die Fähigkeiten zur Durchführung der normgerechten Überprüfung und der jährlichen Wartungen von Feststellanlagen.
Ausschluss
Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirma, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
Sind Sie bereits Fachkraft?
Haben Sie den Lehrgang Fachkraft für Festellanlagen bereits besucht und möchten Ihren Fachkraft-Status auffrischen? Hier geht es zur Buchung des eintägigen Auffrischungslehrgang: Fachkraft für Feststellanlagen - Auffrischung
Kombinationsmöglichkeit
Kombinieren Sie die Lehrgänge „Fachkraft für Feststellanlagen“ und „Fachkraft für kraftbetätigte Tore, Türen und Fenster“ und erweitern Sie Ihre Fachkompetenz im Bereich sicherheitsrelevanter Abschlüsse und automatisierter Systeme. Sie verbinden fundiertes Wissen über Brandschutztüren, -tore und Feststellanlagen mit praxisorientierten Kenntnissen zu kraftbetätigten Toren, Türen und Fenstern – inklusive rechtlicher Anforderungen, normgerechter Prüfungen, Wartungen und vollständiger Dokumentation. So qualifizieren Sie sich effizient für ein erweitertes Tätigkeitsfeld im vorbeugenden Brandschutz und in der sicheren Instandhaltung moderner Gebäudeanlagen.
* DIN 14677-2:2018-08 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen, Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft
Fachkraft für Feststellanlagen
- 20.04.2027- 21.04.2027
- Hamburg
- 1.469,65 €
Hinweis: Beim Besuch dieses insgesamt zweitägigen Lehrgangs wird automatisch als erster Tag der VdS-Lehrgang Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren gebucht. Er bildet die Grundlage für den hier beschriebenen zweiten Tag.
Zur Vermeidung von Feuer- und Rauchausbreitung und zur Sicherung der Fluchtwege im Brandfall ist die fehlerfreie Funktion von Feststellanlagen (FStA) besonders wichtig. Deshalb wird die jährliche Wartung dieser Anlagen nach DIN 14677 verlangt. (siehe Infoblatt Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen). Um die Aufgabe der Wartung durchführen zu können ist eine vertiefte Kenntnis von Feuerschutzabschlüssen, im besonderen von Brandschutztüren und -toren, unbedingt erforderlich. Lernen Sie deshalb an Tag eins alle wichtigen Grundlagen und Prinzipien von Einbau und Wartung ebendieser Feuerschutzabschlüsse, um an Tag zwei die notwendigen Kenntnisse über Aufbau und Wirkweise der Feststellanlagen zu erfahren. Nur im Zusammenspiel dieser Kenntnisse kann die sichere Funktionsweise der Brandschutzeinrichtungen auch über Jahre garantiert und aufrecht erhalten werden.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 20 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 15 Zeitstunden.
Ziel des Lehrgangs
Der Besuch des Lehrgangs vermittelt zusammen mit den berufsbezogenen Voraussetzungen gemäß DIN 14677-2*, die seitens VdS nicht geprüft werden, und den weiteren Anforderungen gemäß der Normenreihe DIN 14677 die Fähigkeiten zur Durchführung der normgerechten Überprüfung und der jährlichen Wartungen von Feststellanlagen.
Ausschluss
Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirma, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
Sind Sie bereits Fachkraft?
Haben Sie den Lehrgang Fachkraft für Festellanlagen bereits besucht und möchten Ihren Fachkraft-Status auffrischen? Hier geht es zur Buchung des eintägigen Auffrischungslehrgang: Fachkraft für Feststellanlagen - Auffrischung
Kombinationsmöglichkeit
Kombinieren Sie die Lehrgänge „Fachkraft für Feststellanlagen“ und „Fachkraft für kraftbetätigte Tore, Türen und Fenster“ und erweitern Sie Ihre Fachkompetenz im Bereich sicherheitsrelevanter Abschlüsse und automatisierter Systeme. Sie verbinden fundiertes Wissen über Brandschutztüren, -tore und Feststellanlagen mit praxisorientierten Kenntnissen zu kraftbetätigten Toren, Türen und Fenstern – inklusive rechtlicher Anforderungen, normgerechter Prüfungen, Wartungen und vollständiger Dokumentation. So qualifizieren Sie sich effizient für ein erweitertes Tätigkeitsfeld im vorbeugenden Brandschutz und in der sicheren Instandhaltung moderner Gebäudeanlagen.
* DIN 14677-2:2018-08 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen, Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft
Webinar
- 29.09.2026- 02.10.2026
- online
- 2.487,10 €
Webinar
Live-Online: Developing Serverless Solutions on AWS
- 12.10.2026- 14.10.2026
- online
- 2.368,10 €
Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) auf Baustellen -Teil B
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
1. Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem
- Europarechtliche Anforderungen
-Gliederung des deutschen Arbeitsschutzsystems
-Grundpflichten des Arbeitgebers/Unternehmers
-Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung im Baubereich
1.1 Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes
-Rechtliche Stellung des Arbeitsschutzgesetzes
-Adressaten und ihre Schutzverpflichtungen
-Allgemeine Grundsätze nach § 4 ArbSchG
-Beurteilung der Arbeitsbedingungen und zu treffende Schutzmaßnahmen
-Verpflichtung zur Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
1.2 Grundzüge der Rechtsverordnungen nach dem ArbSchG
-Baustellenverordnung
-Arbeitsstättenverordnung
-Arbeitsmittelbenutzungsverordnung
-PSA-Benutzungsverordnung
-Lastenhandhabungsverordnung
-Betriebssicherheitsverordnung
1.3 Vorschriften der Unfallversicherungsträger
2 Baustellenspezifische Unfall- und Gesundheitsgefährdungen und erforderliche
Schutzmaßnahmen
2.1 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd- und Tiefbauarbeiten
- Einflüsse auf die Standsicherheit des Bodens
- Sicherungsanforderungen nach UVV und DIN 4124
- Gebäudesicherung im Bereich von Ausschachtungen, Gründungen und
Unterfangungen (DIN 4123)
-Erdverlegte Leitungen und Anlagen
2.2 Gefährdung durch Absturz
-Absturzsicherungen
-Auffangeinrichtungen
-Arten, technische Ausführung und Absturzhöhen
-Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz
2.3 Sicherer Einsatz von Gerüsten
- Gerüstarten und Einsatzbedingungen
-Arbeits- und Schutzgerüste (DIN 4420)
-Verantwortlichkeiten bei Aufbau und Nutzung von Gerüsten
-Brauchbarkeitsnachweis
2.4 Sicherer Einsatz von Leitern, Fahrgerüsten und Hebebühnen
2.5 Gefährdungen durch Elektrizität
-Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme (Schutz gegen direktes und
indirektes Berühren)
- Errichtung, Instandhaltung und Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
-Sicherheit und Erkennbarkeit von Stromleitungen
2.6 Betrieblicher Brand- und Explosionsschutz
-Grundlagen der Brandentstehung
-Umgang mit explosions- und feuergefährlichen Stoffen
-Brandschutz- und Sicherheitskennzeichnung
-Bekämpfung von Entstehungsbränden
2.7 Gefährdungen durch Gefahrstoffe
-Grundzüge gefahrstoffrechtlicher Vorschriften (ChemG, GefStoffV, TRGS)
-Kennzeichnung, Lagerung und Entsorgung
-Grenzwerte
-Gefahrstoffinformationssysteme
2.8 Maßnahmen zur Sicherheit bei Montagearbeiten
- Allgemeine Grundsätze und Montageanweisung
-Fertigteiltransport, Lagerung und Lastförderung
-Standsicherheit, Zwischenbauzustände und Gefährdungen durch Absturz
2.9 Maßnahmen zur Sicherheit bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten
2.10 Sicherer Personen- und Fahrzeugverkehr, sichere Baustellentransporte und
Lagerung
-Arbeitsplätze und Verkehrswege
-Witterungseinflüsse (Winterbauverordnung)
2.11 Sicherer Einsatz von Maschinen und Geräten
-Arten und Einsatzbereiche von Maschinen und Geräten
-Prüfungen und Prüffristen für technische Arbeitsmittel
2.12 Schutzmaßnahmen bei Lärm und Vibration
2.13 Einrichtungen der Ersten Hilfe
-Vorsorgemaßnahmen
-Rettungskette
-Sanitätsräume
2.14 Tagesunterkünfte, Waschräume, Toiletten und sonstige Einrichtungen
2.15 Persönliche Schutzausrüstungen
-Bewertung und Auswahl
-Bereitstellungs- und Benutzungspflicht
2.16 Arbeitszeitregelungen
-Rechtliche Regelungen (Arbeitszeitgesetz und tarifliche Regelungen zur
Arbeitszeit)
-Ausnahmemöglichkeiten für Baubetriebe
Insbesondere bei gefährlichen Baumaßnahmen kann es erforderlich sein, dass sich der
Koordinator besondere, erweiterte Kenntnisse aneignet.
- schriftliche Prüfung -
