Seminare
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Gleichstellung Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe

Lernformate der Gleichstellung Schulungen
Präsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 278 Schulungen (mit 1.329 Terminen) zum Thema Gleichstellung mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 1.065,05 €

  • 31.08.2026- 04.09.2026
  • Erfurt
  • 2.011,10 €
2 weitere Termine

Mit den neuesten Entscheidungen aus 2025 und 2026

  • 13.10.2026- 15.10.2026
  • Schweinfurt
  • 1.783,81 €
1 weiterer Termin

In diesem Seminar lernen Sie rechtssicher einzuschätzen, ob eine Störung bzw. Behinderung der Betriebsratstätigkeit vorliegt, sodass Sie darauf effektiv reagieren können. Wir verschaffen Ihnen einen umfassenden Überblick über die – auch gerichtlichen – Schritte zur Abwehr nicht zulässiger arbeitgeberseitiger Einmischung und Blockaden.

  • 13.10.2026- 19.02.2027
  • Köln
  • 8.925,00 €


Wandel in Unternehmen gestalten

Inklusion ist mehr als eine Einzelmaßnahme – sie ist ein umfassender Prozess, der einen Kulturwandel in Unternehmen fördert. Unsere Weiterbildung befähigt Sie, diesen Wandel aktiv zu gestalten und Inklusion strategisch zu nutzen – für mehr Chancengleichheit und einen vielfältigen Talentpool.

Einmaliger Mehrwert:
Durch die Kombination aus Theorie und Praxis werden Sie in die Lage versetzt, Inklusion direkt in Ihrem Unternehmen zu verankern. Sie profitieren von ExpertenwissenPeer-to-Peer-Austausch und einem exklusiven Netzwerk aus Fachleuten, die Sie dabei unterstützen, innovative Lösungen für eine inklusive Unternehmenskultur zu entwickeln. Durch eine Mischung aus Präsenzmodulen, Online-Formaten und Selbststudium werden Wissenstransfer, Erfahrungslernen und das Trainieren von Methoden optimal kombiniert.

Bewährtes Programm:
Die IW Akademie setzt unter Leitung von Olaf Guttzeit, Vorstand des UnternehmensForum und erfahrener Inklusionsmanager der Wirtschaft, das Bildungsprogramm aus dem prämierten Projekt INNOKLUSIO® fort und bildet Inklusionsmanager praxisorientiert aus. Das Programm wird unterstützt durch die Dialogue Impact gGmbH.

  • 14.10.2026
  • Berlin
  • 590,00 €


Das Seminar
Aktuelles Arbeitsrecht vermittelt Führungskräften und Mitarbeiter*innen aus Personalabteilungen das notwendige arbeitsrechtliche Wissen, dass sie in ihrem Arbeitskontext benötigen. Sie werden in die Lage versetzt, vor Ort arbeitsrechtlich angemessen und richtig zu reagieren und erlangen einen Überblick zur aktuellsten Rechtsprechung.

E-Learning

  • 16.10.2026
  • online
  • Gratis
1 weiterer Termin

Mit diesem kompakten Kurz-Webinar möchten wir Ihnen einen ersten Wegweiser zum gelungenen Start in das neue Amt geben. Wir zeigen Ihnen, worauf es jetzt ankommt. Mit praxisnahen Tipps, strategischen Impulsen und einem klaren Fahrplan starten Sie gut informiert und motiviert in Ihre neue Rolle.

  • 20.10.2026- 23.10.2026
  • Wilhelmshaven
  • 1.902,81 €


Wir informieren Sie umfänglich über die Auswirkungen längerer krankheitsbedingter Abwesenheitszeiten und Leistungseinschränkungen auf das Arbeitsverhältnis. Hier gilt es für BR und SBV, frühzeitig die Gefahren für die Betroffenen zu erkennen, um negative Auswirkungen von entschuldigten Fehlzeiten möglichst einzugrenzen. Ihnen werden Wege zur gesicherten Fortsetzung der Beschäftigung aufgezeigt. Sie lernen, wie Sie in die beschäftigungssichernden Verfahren eingebunden sind und welche Chancen die Mitarbeiter haben, sich erfolgreich gegen unberechtigte Sanktionen zu wehren.

  • 22.10.2026- 23.10.2026
  • Wuppertal
  • 1.390,00 €


Soll ein Ereignis als Dienstunfall anerkannt werden, sind nicht nur rechtliche Aspekte zu beachten. Insbesondere bei der Feststellung von Körperschäden, Kausalität (Abgrenzung zu Vorschäden), Unfallfolgen und der Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder des Grades der Schädigungsfolgen (GdS) ist ärztlicher Sachverstand gefragt; oft sind Gutachten die Grundlage der versorgungsrechtlichen Entscheidung. Kommentare zum BeamtVG weisen zu Unrecht darauf hin, dass die Verwaltung mangels medizinischen Sachverstandes an die Feststellung der Ärzte gebunden ist. Aufgabe der Verwaltung ist jedoch, aufgrund eigener Urteilsbildung eine Entscheidung zu treffen. 

Ziel des Seminars ist, die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Dienstunfalls zu kennen. Dazu gehört auch, ärztliche Aussagen vom einfachen Befundbericht bis zum komplexen Zusammenhangsgutachten auch ohne fundierte medizinische Kenntnisse zu verstehen und sachgerecht zu verwenden. Sie lernen anhand von Fällen, ob und wann von ärztlichen Stellungnahmen abgewichen werden kann oder ob die Beteiligung eines anderen Arztes sinnvoll ist.

Spätestens nach Abschluss des dienstunfallbedingten Heilverfahrens stellt sich die Frage, ob der Beamte einen Anspruch auf Unfallausgleich hat. Wir werden den Teilnehmern zeigen, wie Unfallfolgen festgestellt und mit einer entsprechenden Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder einem Grad der Schädigungsfolge (GdS) bewertet werden. Bestandteil des Seminars ist auch die Prüfung, wann ein diesbezüglicher Verwaltungsakt korrigiert werden muss – und nach welcher Vorschrift. Das Seminar berücksichtigt auch aktuelle dienstunfallrechtliche Änderungen in den Versorgungsgesetzen der Länder. Ferner werden aktuelle Fragen zum Dienstunfallschutz im Homeoffice beantwortet.

Webinar

  • 26.10.2026
  • online
  • 642,60 €
1 weiterer Termin

Teilzeit und Befristung gehören zu den konfliktreichsten und rechtsprechungsintensivsten Themen im öffentlichen Arbeits- und Tarifrecht. Befristete Arbeitsverträge spielen immer öfter eine Rolle, die Verlängerung bleibt riskant. Die Rechtslage ist vor allem im Bereich der Zulässigkeit und Wirksamkeit von Befristungsabreden teilweise unübersichtlich und schwer nachvollziehbar. Dieses Seminar gibt Antwort auf die wichtigsten Fragen aus der Praxis und verschafft einen klaren Überblick über die Bestimmungen des TzBfG sowie über aktuelle Rechtsentwicklungen.

  • 07.09.2026- 11.09.2026
  • Lübeck
  • 1.962,31 €
1 weiterer Termin

Aktuelle Rechtsfragen zum Schutz älterer Arbeitnehmer

  • 26.10.2026- 30.10.2026
  • Wiesbaden
  • 2.433,55 €


Brände in Krankenhäusern, Kliniken, Altenheimen und vergleichbaren Einrichtungen haben häufig gravierende Folgen. Deshalb sind hier Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes sowie die Schulung und Unterweisung von Mitarbeitenden rund um den Brandschutz besonders wichtig, aber auch besonders komplex. Umso entscheidender ist es, einen gut ausgebildeten Brandschutzbeauftragten zu haben, um alle notwendigen Maßnahmen umzusetzen, zu überwachen und gegebenenfalls zu optimieren.
Eine passgenaue Ausbildung bietet der zweiwöchige VdS-Lehrgang „Brandschutzbeauftragter für Krankenhäuser“, der sich schon seit 1994 bewährt: Er ist gezielt auf die Herausforderungen in den vorgenannten Einrichtungen ausgerichtet. Alle Referierenden sind bestens mit diesem Umfeld vertraut.
In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für einen gemeinsamen Abend, Schulungsunterlagen, Prüfungen, Zertifikate, Pausengetränke und Mittagessen enthalten.
Dauer des Lehrgangs
74 Unterrichtseinheiten (UE) bzw. 55,5 Zeitstunden gemäß IDD, aufgeteilt auf 10 Tage.
Voraussetzungen
Teilnehmende sollten über folgende Fähigkeiten verfügen:

abgeschlossene Berufsausbildung
Kenntnisse der betrieblichen Abläufe und Gefahren
angemessenes technisches Verständnis
ausreichende Kommunikationsstärke
hohe Zuverlässigkeit
In der Regel wird mit der Baugenehmigung bzw. bereits im Brandschutznachweis / Brandschutzkonzept oder aber als Auflage des Versicherers die Bestellung von Brandschutzbeauftragten in Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen gefordert.
Hintergrund dieser Forderung ist, dass Krankenhäuser, sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Personen und Wohnheime sowie Tageseinrichtungen für Kinder, Menschen mit Behinderung und alte Menschein als „bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung nach § 51 – Sonderbauten der Musterbauordnung  (MBO) eingestuft werden.
Somit gelten die entsprechenden Sonderbauverordnungen (SBauVO)  der Länder, in denen besondere Anforderungen an den Brandschutz formuliert sind und somit in der Regel auch die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gefordert wird.
Darüber hinaus gelten neben dem Bauordnungsrecht die Regelungen des Arbeitsschutzrechtes, der Berufsgenossenschaften oder auch ganz allgemein die sogenannten Verkehrssicherungspflichten
Gemäß DGUV Information 205-003 : 2020-12 Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten sowie der gleichlautenden Regelwerke vfdb 12-09/01 und VdS 3111 kann sich auch aus der Gefährdungsbeurteilung die Notwendigkeit, Brandschutzbeauftragte zu bestellen, ergeben.
Da im Regelfall in einem Krankenhaus eine Brandgefahr be­steht, die über die einer normalen Brandgefahr (definiert als ähnlich einer Büronutzung), sind besondere Maßnahmen zur Erreichung der Schutzziele erforderlich. Zur Um­setzung, Überwachung und Anpassung dieser Maßnahmen sollte dann ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden.
E-Learning
Zusätzlich erhalten Lehrgangsteilnehmende Zugang zu einem E-Learning-Bereich, der unter anderem verschiedene Richtlinien, Gesetze, nützliche Zusatzinformationen sowie ein Selbstlernmodul für das wichtige Themenfeld des baulichen Brandschutzes enthält. Die E-Learning-Umgebung wird laufend ausgebaut.
Informationen und Beratung
Für alle Fragen zum Thema Brandschutzbeauftragte sowie zu Inhalten, Ablauf oder Anforderungen des VdS-Lehrgangs stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Rufen Sie uns an für eine persönliche Beratung!
Fortbildung von Brandschutzbeaufragten
Regelmäßige Fortbildung ist für Brandschutzbeauftragte (BSB) unabdingbar. Hier finden Sie eine Übersicht über VdS-Lehrgänge und-Fachtagungen, die besonders für die BSB-Fortbildung geeignet sind.
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