Tarifvertrag Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe
Lernformate der Tarifvertrag SchulungenPräsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online
Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 256 Schulungen (mit 942 Terminen) zum Thema Tarifvertrag mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
- 27.11.2024- 29.11.2024
- Wuppertal
- 1.640,00 €
Kündigungsrecht: Krankheit und Fehlverhalten als Kündigungsgrund
- 07.05.2024
- Stuttgart
- 1.065,05 €
- 22.10.2024- 23.10.2024
- Berlin
- 880,00 €
Nach den Rechtsprechungen des EuGHs und BAGs der letzten Jahre, steht im Urlaubsrecht kein Stein mehr auf dem anderen. Beim Umgang mit den vielfältigen Urlaubsregelungen für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst stehen unter anderem folgende Fragestellungen im Vordergrund:
Wann verfällt Urlaub ganz oder teilweise im noch bestehenden Arbeitsverhältnis insb. bei Arbeitsunfähigkeit?
Welchen Urlaub erhalten Beschäftigte bei Wechsel von beispielsweise einer Fünf-Tage-Woche auf eine Drei-Tage-Woche?
Steht nach Elternzeit noch Urlaub für die Zeit davor zu? Wenn ja, in welchem Umfang?
Wann und ggf. für wie viele Jahre ist ein Urlaub abzugelten?
Wie berechnet sich eine Urlaubsabgeltung?
Wann verfällt der Anspruch auf Urlaubsabgeltung?
Der Anspruch auf Erholungs- und Zusatzurlaub sowie auf Arbeitsbefreiung erfährt im Spannungsfeld zwischen gesetzlichen und tariflichen Regelungen vielfache Ausprägungsmerkmale. Spezielle Vorschriften wie das Bundesurlaubsgesetz, das SGB IX und V oder das Bundeselterngeld und Bundeselternzeitgesetz bringen die spezielle Würze in die tägliche Arbeit.
Wenn Urlaub gekürzt wird oder nicht mehr gewährt werden kann, weil er verfallen ist, ist es wichtig, den betroffenen Mitarbeiter:innen die Gründe hierfür nachvollziehbar zu kommunizieren.
- 02.09.2024- 04.09.2024
- Unterhaching
- 1.832,60 €
Webinar
- 06.05.2024- 08.05.2024
- online
- 1.832,60 €
Webinar
Überstunden im TVöD u.a.: Aktuelle Rechtslage bei Vollzeit und Teilzeit
- 14.06.2024
- online
- 297,50 €
Das Urteil des EuGH hat insbesondere in den Betrieben zu Verunsicherungen geführt, die den TVöD oder in Wortlaut und Inhalt gleiche tarifvertragliche bzw. kirchenrechtliche Bestimmungen anwenden. Denn das Bundesarbeitsgericht hatte mit seinem letzten "TVöD-Überstundenurteil" vom 15. Oktober 2021 (6 AZR 253/19) ausdrücklich festgelegt, dass Überstunden auch für Teilzeitbeschäftigte erst ab Überschreiten der für Vollzeitkräfte geltenden Kriterien anfallen: Denn um zuschlagspflichtige Überstunden handelt es sich laut BAG bei Anwendung des TVöD erst bei den auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden.
Das BAG hat in seinem o.g. Urteil ausführlich begründet, warum die spezifischen TvöD-Überstundenregelungen nach seiner Auffassung weder den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz noch den speziellen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz verletzen sowie, dass keine Diskriminierung i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz oder wegen des Geschlechts i.S.v. § 1, § 3 Abs. 2 u. § 7 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vorliegt. Das BAG hatte also sein "TVöD-Überstundenurteil" in Kenntnis der Rechtslage und der bisherigen EuGH-Rechtsprechung entsprechend abgesichert.
Urlaubsrecht im öffentlichen Dienst - Workshop und Update
- 20.11.2024
- Wuppertal
- 515,00 €
Nach wie vor ergeben sich im Urlaubsrecht immer wieder neue bahnbrechende Urteile insbesondere des Europäischen Gerichtshofes, die auf die tägliche Praxis des Personalsachbearbeiters ganz erhebliche Auswirkungen haben. Dabei werden jahrzehntelange von den Gerichten entwickelte Grundsätze in Frage und nicht selten auch außer Kraft gesetzt. Die rechtmäßige Berechnung von Urlaubsansprüchen ist mittlerweile mehr als schwierig und nur noch mittels Kenntnis einschlägiger Rechtsprechung sachgerecht zu lösen.
Aktuell stellen sich auch erfahrene Personalfachleute u.a. folgende Fragen:
Ist es überhaupt noch zulässig, im bestehenden Beschäftigungsverhältnis Urlaub umzurechnen, wenn ein Beschäftigter/eine Beschäftigte seine/ihre Arbeitszeit auf weniger Tage die Woche verteilt?
Wann und wie ist eine erhöhte Urlaubsvergütung zu berechnen?
Wie ist zu verfahren, wenn die individuelle Arbeitszeit auf mehr Tage als bisher verteilt werden?
Wann verfällt Urlaub ganz oder teilweise im noch bestehenden Arbeitsverhältnis insb. nach längerer Arbeitsunfähigkeit?
In welchen Fällen und ggf. für wie viele Jahre ist ein Urlaub abzugelten?
Steht nach Elternzeit noch Urlaub für die Zeit davor zu? Wenn ja, in welchem Umfang?
Für Interessierte mit geringer Praxiserfahrung empfehlen wir zunächst die Grundlagenseminare Einführung in das Urlaubsrecht und Urlaubsrecht im TVöD und TV-L.
Mutterschutz - Elternzeit - Pflegezeit im TVöD/TV-L: Aktuelle Rechtsprechung verständlich erklärt
- 26.07.2024
- Düsseldorf
- 642,60 €
Webinar
- 10.06.2024
- online
- 642,60 €
Webinar
Arbeitszeitrecht in der betrieblichen Praxis
- 17.06.2024- 18.06.2024
- online
- 1.660,05 €
2-Tage Intensiv-Seminar
Grundlagen und aktuelle Entwicklungen
Arbeitszeitrecht in der betrieblichen Praxis
Flexible Arbeitszeitmodelle tragen erheblich zum Unternehmenserfolg bei. Arbeitgeber können flexibel auf veränderte wirtschaftliche Bedingungen reagieren, zugleich ist eine ausgewogene Work-Life-Balance in der modernen Arbeitswelt ein wesentlicher Faktor der Gewinnung und Bindung von Arbeitnehmenden.
Im Seminar lernen Sie die neuesten Entwicklungen und „Knackpunkte“ im Arbeitszeitschutzrecht, Vergütung und Mitbestimmung kennen. Sie erfahren, wie Sie Compliance-Risiken vermeiden und rechtssichere Regelungen in Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarungen treffen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über den richtigen und rechtssicheren Umgang mit Reisezeiten, Rufbereitschaft, Überstundenzuschlägen für Teilzeitbeschäftigte, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub, Zeitkonten und Langzeitkonten, die Vertretung kurzfristiger Personalausfälle und die pragmatische Umsetzung des neuen Nachweisgesetzes. Unterstützend erhalten Sie zahlreiche Checklisten, Excel-Tools und Mustertexte für den täglichen Gebrauch.
- 16.09.2024- 17.09.2024
- Berlin
- 1.118,60 €
Diese Schulung bietet einen strukturierten und praxisorientierten Einstieg in die Grundlagen des Tarifrechts und richtet sich an erfahrene Personaler:innen, die zu einer öffentlichen Einrichtung bzw. einem sogenannten TVöD/TV-L-Anwender wechseln und sich nun neu in diese Materie einarbeiten müssen.
Es werden ausschließlich tarifliche Vorschriften erläutert. Viele tarifliche Regelungen bauen auf allgemeinen arbeitsrechtlichen Normen auf und ergänzen diese. Das arbeitsrechtliche Grundlagenwissen (inkl. der wichtigsten Gesetze, wie z. B. KSchG, TzBfG, ArbZG, EFZG, BUrlG) wird vorausgesetzt und ist nicht Seminarinhalt.
Webinar
- 06.05.2024- 07.05.2024
- online
- 1.118,60 €
Es werden ausschließlich tarifliche Vorschriften erläutert. Viele tarifliche Regelungen bauen auf allgemeinen arbeitsrechtlichen Normen auf und ergänzen diese. Das arbeitsrechtliche Grundlagenwissen (inkl. der wichtigsten Gesetze, wie z. B. KSchG, TzBfG, ArbZG, EFZG, BUrlG) wird vorausgesetzt und ist nicht Seminarinhalt.