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Dienstvereinbarung Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe

Lernformate der Dienstvereinbarung Schulungen
Präsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 28 Schulungen (mit 85 Terminen) zum Thema Dienstvereinbarung mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 27.11.2024- 29.11.2024
  • Wuppertal
  • 1.640,00 €

  • 07.05.2024
  • Stuttgart
  • 1.065,05 €
16 weitere Termine

  • 20.05.2024- 24.05.2024
  • Altleiningen
  • 1.049,00 €
2 weitere Termine

BGM, BGF, BEM? Was ist das? Welchen Nutzen hat es für Unternehmen und Behörden und vor allem, wie setze ich es in der Praxis effizient um?

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) bindet Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) strukturiert in ein „Gesundheitsprojekt“ ein und wird so ein wesentlicher Baustein für eine effiziente Personalentwicklung. Mit einem vom Gesetzgeber vorgeschriebenen betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), dass sich um Nach- und Vorsorge für erkrankte und genesene Mitarbeiter*innen kümmert, gewinnen Unternehmen und Behörde innerbetrieblich und in der Wirkung nach außen Ressourcen und Potential, um den Alltag, aber auch schwierige Zeiten gut zu bestehen.

Je mehr es gelingt, dass sich alle betrieblichen Ebenen im Unternehmen um Gesundheit kümmern, desto mehr entstehen Motivationseffekte und lösungsorientiertes Handeln, die sich positiv im Unternehmen und Behörden erkennbar bemerkbar machen. So werden nicht nur Fehlzeiten reduziert, sondern die Grundhaltung der Beteiligten zu ihrer Arbeit und Gesundheit verändert sich dauerhaft positiv und bleibt erhalten.

Die Ausbildung „BGM und BEM in der Natur“ vermittelt multimodales Wissen, Fertigkeiten und Strategien / Methodik zu den Themen BGM und BEM und bindet insbesondere Resilienz fördernde Möglichkeiten der Natur ein.

  • 05.11.2024- 06.11.2024
  • Freising
  • 1.660,05 €


2-Tage Intensiv-Seminar

Praxisseminar: Aufbau flexibler Schichtplansysteme

Gestaltung und Optimierung flexibler Schicht-, Dienst- und Einsatzpläne

Schwankende Auslastungen und eine schwankende Personalbesetzung bedingt durch Urlaub, Krankheit und Ausfallzeiten führen im Betrieb häufig zu Problemen. Schicht-, Dienst- und Einsatzpläne geraten dann schnell an ihre Grenzen. Wie kann man hierauf reagieren? Mit dem Einsatz flexibler Schicht-, Dienst- und Einsatzpläne lassen sich Über- und Unterbesetzungen gezielt vermeiden. Dies ist unerlässlich für eine effiziente Produktion bzw. Leistungserstellung. Durch praktische Übungen und anhand vieler Fallbeispiele lernen Sie die Funktionsweise flexibler Schichtplansysteme kennen, um Ihr eigenes System gestalten und optimieren zu können.

  • 04.06.2024
  • Frankfurt am Main
  • 642,60 €
1 weiterer Termin

Wirksamer Datenschutz ist im Rahmen zunehmender Digitalisierung Voraussetzung für stabile Verwaltungsprozesse der Ämter und Behörden im öffentlichen Sektor. Der Gesetzgeber will nun mit der EU-Datenschutzgrundverordnung konkrete Anforderungen zum Schutz personenbezogener Daten bedienen. Am 25.5.2018 ist das neue Recht endgültig anwendbar. Die umfangreichen Anforderungen und Pflichten der neuen DSGVO führen zu einem Paradigmenwechsel. Geschäftsmodelle, Regelungsprozesse und Datenpraxis müssen vollständig überdacht werden, Datenverarbeitungsvorgänge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen zum Datenschutz sowie etwaige Dienst- und/oder Arbeitsanweisungen zum internen oder externen Datenverkehr müssen überprüft und neue administrative Verpflichtungen umgesetzt werden. Dies betrifft insbesondere auch öffentliche Arbeitgeber und Dienststellen im Beschäftigungskontext. Aufgrund von Erfahrungswerten kann festgehalten werden, dass zum Teil noch erheblicher Nachholbedarf besteht, was das Informationssicherheits- als auch das Datenschutzmanagementsystem in diesem Bereich betrifft. Viele Behörden und öffentliche Stellen stehen im Reifegrad zum Datenschutz und zur Informationssicherheit noch ziemlich am Anfang. In diesem Seminar erhalten Sie eine umfassende Darstellung der neuen gesetzlichen Vorschriften und einen Überblick, was das für Sie in der Praxis konkret bedeutet.

Webinar

  • 13.06.2024- 14.06.2024
  • online
  • 1.713,60 €
5 weitere Termine

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) kann für beide Seiten positiv und erfolgreich verlaufen – wenn es richtig angewandt wird. Zuständigkeiten, Aufgaben, Kompetenzen und Grenzen müssen klar sein. Es bedarf einer hohen Kommunikationskompetenz und der Fähigkeit, mit unterschiedlichen Interessen und Meinungen aller Beteiligten des BEM umgehen zu können und die richtige Balance herzustellen. Vermittelt werden strukturierte Handlungsempfehlungen, es werden ein Gesprächsleitfaden und Musterschreiben zur Verfügung gestellt.

Webinar

  • 14.06.2024
  • online
  • 297,50 €


Das Urteil des EuGH hat insbesondere in den Betrieben zu Verunsicherungen geführt, die den TVöD oder in Wortlaut und Inhalt gleiche tarifvertragliche bzw. kirchenrechtliche Bestimmungen anwenden. Denn das Bundesarbeitsgericht hatte mit seinem letzten "TVöD-Überstundenurteil" vom 15. Oktober 2021 (6 AZR 253/19) ausdrücklich festgelegt, dass Überstunden auch für Teilzeitbeschäftigte erst ab Überschreiten der für Vollzeitkräfte geltenden Kriterien anfallen: Denn um zuschlagspflichtige Überstunden handelt es sich laut BAG bei Anwendung des TVöD erst bei den auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden.

Das BAG hat in seinem o.g. Urteil ausführlich begründet, warum die spezifischen TvöD-Überstundenregelungen nach seiner Auffassung weder den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz noch den speziellen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz verletzen sowie, dass keine Diskriminierung i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz oder wegen des Geschlechts i.S.v. § 1, § 3 Abs. 2 u. § 7 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vorliegt. Das BAG hatte also sein "TVöD-Überstundenurteil" in Kenntnis der Rechtslage und der bisherigen EuGH-Rechtsprechung entsprechend abgesichert.

Webinar

  • 21.06.2024
  • online
  • 297,50 €


10:00 Test der Technik und Kommuni-
kations-“Spielregeln“, Überblick über das Webinar
10:05 Überblick über die Inhalte der EuGH-
Urteile C 344/19 und C 580/19 und des BAG-Urteils
6 AZR 264/20
Was genau hat der EuGH eigentlich (nicht) entschie-
den?
Die EuGH-Kriterien für die Einordnung von Rufbereit-
schaft als Arbeitszeit bzw. als Ruhezeit
Arbeitszeitschutzrechtliche und vergütungsrechtliche
Konsequenzen des BAG-Urteils
Die Bedeutung der konkreten Formulierungen zur
Rufbereitschaft in Tarifvertrag bzw. AVR
10:45  Die aktuelle Rechtslage zur Rufbereit-
schaft vor dem Hintergrund der neuen Urteile
Rufbereitschaft im Arbeitszeitgesetz (einschl.tarifvertraglicher Öffnungsklauseln, Einhaltung der durch-
schnittlichen Wochenhöchstarbeitszeit, Zuordnung von
Wegezeiten u.a.)
Überblick über die aktuelle BAG-Rechtsprechung zur Rufbereit-
schaft (einschl. Ausfall von Regelarbeitszeit durch Einhaltung
gesetzlicher Ruhezeiten, Hineinarbeiten in den Rufdienst u.a.)
Zulässigkeit des sofortigen Erbringens von Arbeitsleistungen
während der Rufbereitschaft am jeweiligen Aufenthaltsort
nach Alarmierung
11:15 Rufbereitschaftsregelungen im Gesundheits-
wesen
Erfassung/Auswertung von Rufbereitschaftsauslastungen im
Rahmen von Belastungsanalyse und Gefährdungsbeurteilung
Umwandlung von Rufbereitschaftsmodellen in Bereitschafts-
dienst: Wann unvermeidbar, wann sinnvoll?
Beispielformulierungen für Betriebs-/Dienstvereinbarungen
und Verfahrensanweisungen
Optimierung von Alarmierungsketten zum Aufrechterhalten
von Rufbereitschaften

  • 29.04.2024- 30.04.2024
  • Frankfurt am Main
  • 1.713,60 €
4 weitere Termine

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) kann für beide Seiten positiv und erfolgreich verlaufen – wenn es richtig angewandt wird. Zuständigkeiten, Aufgaben, Kompetenzen und Grenzen müssen klar sein. Es bedarf einer hohen Kommunikationskompetenz und der Fähigkeit, mit unterschiedlichen Interessen und Meinungen aller Beteiligten des BEM umgehen zu können und die richtige Balance herzustellen. Vermittelt werden strukturierte Handlungsempfehlungen, es werden ein Gesprächsleitfaden und Musterschreiben zur Verfügung gestellt.

Webinar

  • 05.07.2024
  • online
  • 297,50 €


Die rechtskonforme Pausengestaltung ist ein konfliktträchtiger "Dauerbrenner" bei der Planung und Steuerung des Personaleinsatzes gerade im Gesundheitswesen: Einzelarbeitsplätze in den Nachtstunden und am Wochenende, unvorhersehbar erhöhter Arbeitsanfall und unplanbare Verlängerungen der geplanten täglichen Arbeitszeit führen immer wieder zur Herausforderung, eine rechtskonforme Pausenregelung durchzusetzen.

Das Webinar liefert Ihnen neben einem kompakten Überblick über die aktuelle Rechtslage - und dabei insbesondere über die Nutzung der vielfältigen gesetzlichen Öffnungsklauseln speziell für das Gesundheitswesen - praktische Lösungsbeispiele zur Pausenorganisation in Gesundheitseinrichtungen.

Webinar

  • 11.07.2024
  • online
  • 642,60 €
1 weiterer Termin

Führungskräfte im öffentlichen Dienst oder bei öffentlichen Arbeitgebern stehen ganz eigenen Herausforderungen gegenüber: In vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung/des öffentlichen Dienstes gibt es keine objektiv messbaren Stückzahlen oder Ergebnisse anhand derer die Leistung von Mitarbeiter:innen beurteilt werden kann. Gleichzeitig stehen den Verantwortlichen unter den gegebenen starren Rahmenbedingungen von Tarifverträgen und Besoldungsordnungen kaum Möglichkeiten zur Verfügung, finanzielle Anreize zu setzen. Darüber hinaus steigen die Anforderungen an Führungskräfte, wenn (Groß-)Projekte zu verantworten sind und neben den eigenen Mitarbeiter:innen weitere Projektteams geführt werden müssen. Erfahren Sie in diesem Seminar, wie Sie auch unter den besonderen Gegebenheiten bei öffentlichen Arbeitgebern Ihre Mitarbeiter:innen wirkungsvoll und motivierend führen können.

Webinar

  • 11.07.2024
  • online
  • 642,60 €
2 weitere Termine

Wirksamer Datenschutz ist im Rahmen zunehmender Digitalisierung Voraussetzung für stabile Verwaltungsprozesse der Ämter und Behörden im öffentlichen Sektor. Der Gesetzgeber will nun mit der EU-Datenschutzgrundverordnung konkrete Anforderungen zum Schutz personenbezogener Daten bedienen. Am 25.5.2018 ist das neue Recht endgültig anwendbar. Die umfangreichen Anforderungen und Pflichten der neuen DSGVO führen zu einem Paradigmenwechsel. Geschäftsmodelle, Regelungsprozesse und Datenpraxis müssen vollständig überdacht werden, Datenverarbeitungsvorgänge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen zum Datenschutz sowie etwaige Dienst- und/oder Arbeitsanweisungen zum internen oder externen Datenverkehr müssen überprüft und neue administrative Verpflichtungen umgesetzt werden. Dies betrifft insbesondere auch öffentliche Arbeitgeber und Dienststellen im Beschäftigungskontext. Aufgrund von Erfahrungswerten kann festgehalten werden, dass zum Teil noch erheblicher Nachholbedarf besteht, was das Informationssicherheits- als auch das Datenschutzmanagementsystem in diesem Bereich betrifft. Viele Behörden und öffentliche Stellen stehen im Reifegrad zum Datenschutz und zur Informationssicherheit noch ziemlich am Anfang. In diesem Seminar erhalten Sie eine umfassende Darstellung der neuen gesetzlichen Vorschriften und einen Überblick, was das für Sie in der Praxis konkret bedeutet.
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